14-tägiges Rückgaberecht

icecoldkilla

Lt. Junior Grade
Registriert
März 2008
Beiträge
501
Hi,
ich hab mir letztens n Mobiltelefon (auch Handy :D) gekauft bei eg-electronics (Online-Shop).
Die 14 tage sind noch nicht um und ich hab da n paar fragen dazu weil ich das Handy wieder zurückschicken will weil es zu langsam reagiert.

also:

1.
Wer trägt die Versandkosten vom Händler zu mir. Muss ich sie zahlen oder der Händler. Die Versandkosten beim zurückschicken trägt ja der Händler soweit das Produkt über 40 € gekostet hat.

2.
Ich hab das Telefon nun genutzt und eine microSD Karte (auch beim gleichen Händler mitbestellt) eingelegt um es zu testn. Kann der Händler damit die Rückerstattung mindern weil ich es gebraucht habe (es hat keine Mängel oder Benutzungserscheinungen).

3.
Muss ich sonst was beachten?


MfG,
icecoldkilla
 
So wie ich das kenne, bekommst du Kaufpreis + Porto zurück; aber kA ob das so sein muss.

Wende dich am besten an den Shop wegen der Rücksendung. Evtl. schicken die dir ne Paketkarte zu (Freeway oder wie die Dinger heißen) womit du das Paket dann einfach bei der Post abgeben kannst. Also nicht einfach so zurückschicken!

Ob der Händler was abzieht oder nicht bleibt ihm überlassen, ggf. steht dazu was in den AGB.
 
Meistens bezahlst du die Versandkosten erst mal, bekommst sie dann aber mit der Kaufpreiserstattung ebenfalls zurück. Wie du richtig gesagt hast, muss der Kunde bei einem Warenwert unter 40€ diese aber selbst tragen.

Solltest du durch deine Benutzung den Wert der Sache gemindert haben, kann dein Händler für diese Wertminderung Schadensersatz verlangen. Hier gehen die Meinungen oft weit auseinander, oftmals bedeutet aber allein das Öffnen der Verpackung schon einen Ordentlichen Wertverlust für den Händler. Ob er den dir in Rechnung stellt, ist seine Sache - Amazon z.B. ist meistens so kulant, über sowas hinweg zu sehen.
 
Also...

die Versandkosten vom Händler zu dir trägst du...
die Versandkosten von dir zum Händler zahlt der Händler (ab einem Warenwert von 40,-€)
der Händler kann dir für die Benutzung etwas abziehen.... wieviel ist von Händler zu Händler verschieden, manche ziehen nichts ab manche gar 50%.

Alles was von meinen Aussagen hier abweicht ist ne Kulanzleistung des Händlers.
 
Verpackung sollte vorhanden sein und alles wieder schön verpacken , kabel auf rollen usw

Display folie noch drauf auf handy ?
 
Also, du darfst die Ware so "prüfen", wie du es auch im Geschäft tun könntest. Um die Ware zu prüfen, musst du sie logischerweise auspacken, also kann und darf der Händler nur wegen des Auspacken der Ware keine Wertminderung beanspruchen. Auch das Einlegen einer SD-Karte ist keine Wertminderung. Wertminderung wäre z. B., wenn du auf dem Handy was löschen, das Display verkratzen oder sonst irgendetwas tun würdest, dass das Gerät hinterher von einem neuen Gerät unterscheidet.

Ich würde fragen, wies mit der Rücksendung aussieht, viele Händler schicken auch Retouren-Aufkleber mit der Post zu, ist für beide Seiten einfacher. Wenn nicht achte drauf, dass dir die Versandkosten erstattet werden.

Ich hab erst einmal eine Wertminderung aufgedrückt bekommen, das war bei Caseking, hatte einen Lüfter zurückgeschickt, der sich so schwer montieren ließ, dass mir fast das Board abgenippelt wär. Da war dann nachher unten an der planen Fläche, die auf der CPU aufliegt, was verkratzt. Ich war der Meinung, dass das vorher schon so war, vermutlich wurde der Lüfter schonmal zurückgeschickt (würde mich net wundern bei dem Ding). Waren dann aber nur 50 Cent oder so (Kaufpreis was um die 16 Euro), also hab ich da net groß rumgemacht und es hingenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist es denn für ein Mobiltelefon? Man kann oft was machen wenn es zu langsam reagiert, z.B. für das Touch Hd gabs n Hotfix gegen Hänger.
 
Und wieso sollte der Händler verpflichtet sein, zweimal Port zahlen, nur weil du das Gerät nicht mehr haben willst? Wie gesagt, bei mir war das bisher immer so, aber ob das so sein muss weiß ich nicht.
 
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