14 tägiges Widerrufsrecht

Dr.Azbo

Cadet 3rd Year
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Juli 2008
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Hallo

ich habe mir Online einen TFT bestellt, der mir aber aufgrund diverser Mängel (Pixelfehler, Surren, Ausleuchtung) nicht gefällt.

Da ich nächste Woche in den Urlaub fahre, würde ich den TFT noch gerne 1 Woche nutzen und dann vom 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Soll ich ihn dann einfach wieder sauber verpacken und kommentarlos zurückschicken. Bekomme ich das volle Geld zurückerstattet? Oder soll man generell angeben, warum man mit dem Gerät unzufrieden war?

Ich habe gelesen, Sie können einem ein paar Euro abziehen. Aber das will ich generell vermeiden wenn es möglich ist!
 
Du setzst dich mit der RMA-Abteilung des Ladens in Verbindung und fragst, wohin du ihn zurückschicken kannst. Bei größeren Läden wie Mindfactory oder Alternate liegt so ein Zettel dafür schon dabei. Dann packst du alles fein ein, schickst zurück und wartest auf dein Geld - die volle Summe natürlich, denn du trittst ja vom Kaufvertrag zurück. Begründungen muss man keine liefern. Alles weitere siehe §312d BGB.
 
Eigentlich ist das ne Frechheit. Den Monitor nutzen und dann zurückschicken.

Entweder er sagt Dir nicht zu, dann schicke ihn gleich zurück oder du behälst Ihn.
 
@Widerufsrecht,

ich hoffe ja, dass dieses Gesetz bald kräftig überarbeitet wird und die Händler, sagen wir mal, 25% des Kaufpreises in Abzug bringen können. Dann hört diese Unsitte hoffentlich bald auf.

@TE,

du kannst den TFT ohne Angabe von Gründen innerhalb der zwei Wochen zurück schicken.

Gruss Nox
 
Da du das Teil schon ausgepackt und angeschlossen hast, können sie problemlos den Wert mindern. Und ein paar Euro ist untertrieben.

Es sei den du deklarierst ihn als defekt. Dann bekommst du aber im besten Fall ne Reperatur oder ein neues Teil.
 
Sei bitte so freundlich, und schicke ihn (wenn er dir nicht gefällt) sofort zurück. :stacheln:
Was du da versuchst, ist nicht die feine englische Art.


0.02$
eklipse
 
Vor allem leiden im Grunde alle Kunden an diesem "Missbrauch" (Händler trägt ja Versandkosten, die muss er irgendwo reinholen usw)

@The-Heinz: Und was bringt es ihm, ihn als "defekt" zu deklarieren? Der Händler prüft das, es liegt kein Defekt vor, dann muss eigentlich sogar noch der Kunde die Versandkosten tragen so viel ich weiß... bringt echt viel und der Kaufvertrag bleibt auch bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
das wiederrufsrecht gestattet dir, die ware so zu testen, wie es im ladenlokal möglich wäre....
da ein monitor heutzutage seine betriebszeit speichert, kann der händler aber nachvollziehen, ob der monitor nur getestet wurde, oder "normal genutzt"... wenn der monitor abseits des testens genutzt wurde kann der händler eine wertminderung geltend machen ( zu recht).... von daher: schick den monitor zurück, wenn er dir nicht gefällt, oder nimm die wertminderung in kauf....... oder behalte ihn

edit:
@Noxman
das gesetzt gehört nicht überarbeitet, sondern nur richtig angewand.... wenn ich etwas auf bildern gefällt, muss es nicht sein, dass mir die verarbeitung/funktion zusagt....
man muss die ware halt prüfen können.... wenn es das rückgaberecht im fernabgabegesetz nicht geben würde, oder mit einer empfindlichen wertminderung verknüpft wäre, würde das dem händler mE eher schaden als nutzen, da der kunde lieber da kaufen würde, wo er gefahrlos seine ware prüfen kann
 
Zuletzt bearbeitet:
Moment mal. Wieso ist das jetzt unmoralisch, wenn man von seinem Recht Gebrauch macht, binnen 14 Tage zurück zu treten? Das Gesetz wurde doch geschaffen, weil man bei einem Fernkauf das Produkt nicht so untersuchen kann wie im Laden.
The-Heinz schrieb:
Da du das Teil schon ausgepackt und angeschlossen hast, können sie problemlos den Wert mindern. Und ein paar Euro ist untertrieben.
Wie das?
 
Noxman schrieb:
@Widerufsrecht,

ich hoffe ja, dass dieses Gesetz bald kräftig überarbeitet wird und die Händler, sagen wir mal, 25% des Kaufpreises in Abzug bringen können. Dann hört diese Unsitte hoffentlich bald auf.


Genau das hoffe ich nicht. Und das wird auch nicht passieren.

Jeder Händler, der Fernabsatzhandel betreibt, weiß, dass er gesetzlich zur Einräumung des Widerrufsrechts verpflichtet ist - wem das nicht passt, der soll bitte ein Ladengeschäft eröffnen. Es zwingt einen ja niemand, einen Versandhandel zu eröffnen - wenn man das aber tut, muss man sich an die Regeln halten.

Der TE nimmt nur seine Rechte wahr - ihm dabei Illegitimität vorzuwerfen und sich als Robin Hood der Händler aufspielen zu wollen, ist wenig zielführend.

EDIT:
Was ich ja sehr schön finde, ist dass auch 2009 noch vom Fernabsatzgesetz geredet wird, obwohl das bereits seit 01.01.02 nicht mehr existiert sondern ins BGB integriert wurde. Aber immer wieder wirds irgendwo falsch geschrieben und weitergetragen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
@ censtar, Odium

Niemand hat auch gesagt, dass der TE etwas Illegales macht.
Ich bin auch für das Widerrufsrecht, allerdings habe ich nichts dagegen, die Widerrufsfrist zu verkürzen.

Wenn man aber das Widerrufsrecht als eine Art zweiwöchiges kostenloses Nutzungsrecht begreift wie der TE, dann kann man schon von einem gewissen "Missbrauch" des Gesetzes sprechen, der übrigens auch zu Lasten der anderen Verbraucher geht. Denn der Monitor, den der TE (fast) kostenlos genutzt hat, landet ja bei einem anderen Käufer wieder. Der Händler kann ja kaum jeden Artikel, den er zurückgeschickt bekommt, zum nächsten Schrottplatz bringen.

Das sind eben die dunklen Seiten des Widerrufsrecht: vermeintlich neue Sache, die wir kaufen, die schon im Besitz von Vorgängern waren und höhere Preise, die der Händler kalkulieren muss durch Porto- und Verwaltungskosten.
 
Zuletzt bearbeitet: (kleine Rechtschreibfehler korrigiert..;))
Odium schrieb:
Moment mal. Wieso ist das jetzt unmoralisch, wenn man von seinem Recht Gebrauch macht, binnen 14 Tage zurück zu treten?

Da ist nichts unmoralisches dabei ihn zurückzuschicken.
Aber im Wissen ihn zurückzuschicken noch eine Woche nutzen wollen: Das ist nicht richtig.

Wie Morhaith schon schrieb: Man darf das Gerät so testen, wie es im Geschäft möglich wäre.
Dazu zählt nicht, ihn eine Woche oder mehr zu nutzen und dann zurückzusenden.
Die 14 Tage ist nicht die Nutzungsdauer sondern die Möglichkeit des Widerrufs, bitte nicht verwechseln. Je nach Nutzungsdauer ist ein Wertminderung durchaus gerechtfertigt.
Wenn der Monitor schon 50 Stunden genutzt wurde, kann ich nicht mehr von einem "Test" ausgehen.
 
censtar schrieb:
....ihm dabei Illegitimität vorzuwerfen....
Das tue ich gar nicht! Ich spreche von einer Unsitte. Das ist ein großer Unterschied. ;)

Mich nervt es halt, dass viele Leute das Widerrufsrecht so zu ihren Gunsten verbiegen. Eine Nutzung de Ware über einen längeren Zeitraum ist darin nämlich nicht vorgesehen. Etwas auszupacken um es zu prüfen und dann gegebenenfalls zurück zu schicken, finde ich auch ok. Meine Vorstellung geht eher dahin, dass der Händler je länger die Ware beim Kunden verweilt, einen immer höheren Abzug tätigen kann. Dann bestimmt der Kunde selbst was ihm das Testen wert ist.

Gruss Nox
 
also ich habe den Monitor am Samstag bekommen. Ich habe alle meine alten TFTs verkauft und mir für das Geld den neuen geholt. Ich muss auch zusehen, dass wenn ich ein Montagsgerät bekomme, ich möglichst schnell ein Neugerät bekomme... Oder bin ich dann verpflichtet meine Augen mit einem CRT zu quälen?!:freaky:

wo kann ich am Gerät die Einschaltzeit nachprüfen? Ich habe im Menü unter Informationen dazu nichts passendes gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost entfernt. Die Regeln rufen.)
Naja die schauen vermutlich bei sich auf die Uhr um die Einschaltzeit festzustellen. Vielleicht meinst du ja auch die Betriebsdauer.

So viel ich weiß sitzt du aber freiwillig am PC. Und vielleicht hättest du halt den neuen TFT gekauft bevor du die alten losgeworden bist... Dir ist auch klar dass man manchmal schon ne Weile auf das Geld warten kann? Bei mir ging's mal mehrere Wochen bei der Rücksendung einer Grafikkarte. Und dass du kein Montagsgerät willst ist ja jedem klar. Es geht hier auch um die Situation an sich und nicht nur speziell um dich. Und dass es nicht das Gerät ist, welches du willst, das weißt du jetzt. Also kannst du auch jetzt von deinem Kauf zurücktreten. Genau dafür ist das Fernabsatzgesetz gedacht.

Und ob die die Betriebszeit wirklich protokollieren lassen - keine Ahnung. Aber wenn's nicht in den Informationen im Menü auftaucht, dann kann es ja auch gar nicht sein, oder? Ich mein bei ner Druckerpatrone kannste ja auch nur durch's scharf ansehen erkennen, ob noch Tinte drin ist, da ist ja sicher kein Chip drauf der solche Informationen speichert aber sie halt nicht einfach so nach Außen sichtbar macht...
 
Noxman schrieb:
Das tue ich gar nicht! Ich spreche von einer Unsitte. Das ist ein großer Unterschied. ;)

Eben nicht. Illegitim bedeutet ja, dass es zwar rechtlich in Ordnung, moralisch aber verwerflich ist. Also handelt es sich bei einer illegitimen Handlung um eine Unsitte ;-)
 
Leider steckt im Wort "illegitim" noch zu viel Recht drin, als dass es klar ist, dass du es lediglich moralisch verwerflich findest - weil man es auch als "unrechtmäßig" interpretieren kann. Lieber unmissverständliche Wörter verwenden.
 
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