14-tägiges Widerrufsrecht

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Gast
... Es heißt innerhalb von 14 Tagen. Was passiert wenn man noch den letzten Tag in Anspruch nimmt ~ theoretischweise wäre dann die Ware am 15/16 Tag beim Händler ( via DHL ). Ist man trotzdem innerhalb der gesetzlichen Widerrufsrecht oder schon hinaus?

Gruß.
 
Hey,

es zählt der Poststempel, also wann du das Paket abgegeben hast.
 
Hi,

Ist man innerhalb der gesetzlichen Widerrufsrecht oder schon hinaus?

Was würdest du denn denken?

Wenn du 80 in der Baustelle fahren darfst und 85 fährst, ist das dann schon drüber oder nicht?

Einfach mal das Hirn benutzen :)

Wenn du Glück hast ist der Händler kulant... :) Gegen den Poststempel kann er aber nichts machen, der zählt.

VG,
Mad
 
Zur Inanspruchnahme reicht schon eine Mail oder ein Fax, dieses Datum zählt, bzw der Poststempel, nicht wann es beim Händler ankommt...
 
Per Email widerrufen um die Frist einzuhalten und dann zurückschicken.
Frage mich zwar was es bringen soll. Ich stelle schneller fest ob ich es behalte oder nicht und nutze es dann nicht erst noch mehrere Tage.
 
Ja, wenn man belegen kann, dass man am 14.Tag abgeschickt hat.
 
es zählt der Poststempel, also wann du das Paket abgegeben hast.

So sieht's aus, hab schon öfter die Ware erst am 14. Tag bei der Post abgeliefert und bisher keinen Stress deshalb bekommen.
Es empfielht sich aber immer die Wiederrufsbedingungen auf der Homepage des Händler nachzulesen, manche Händler geben ja z.B. sogar 'ne Wiederrufsfrist von 30 Tagen.

Frage mich zwar was es bringen soll. Ich stelle schneller fest ob ich es behalte oder nicht und nutze es dann nicht erst noch mehrere Tage.

Ich kann das schon verstehn, manchmal kommt man halt einfach nicht früher dazu, das Paket bei der Post abzugeben. Nur weil man es die vollen 14 Tage behält, heißt das ja nicht, dass man die ganze Zeit damit rumspielt.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Es geht nicht darum, dass die Ware binnen der 14 Tage wieder beim Händler ist. Der Widerruf ist lediglich eine Willenserklärung die der anderen Vertragspartei binnen 14 Tagen ab Belehrung über die Widerrufsfrist zugehen muss. Anstelle der Willenserklärung kannst du auch binnen 14 Tagen die Ware zurückschicken. Dies wird dann konkludent als Widerruf verstanden.

Ich bin nur Rechtslaie und übernehme, daher keine Haftung für Schäden etc., die durch das befolgen meiner Posts entstehen.
 
Ich hab den Händler eine Nachricht geschrieben. Rückantwort: ... "Reklamation zur Kenntniss" genommen.

Ich kenne mich mit rechtlichen Belangen nicht aus. Es ist wie immer das selbe, wenn man etwas zum ersten mal macht - ist man nervös und unsicher.

Ich will bloß verhindern, das mir eine Wertminderung angerechnet wird. Ich hab allerdings die Ware bereits geöffnet ( Gebrauchspuren am Verpackung, leicht aufgerissen ) aber die Ware nicht verwendet - bekomm ich irgendwelche Probleme?
 
Alle Beiträge dazu waren bisher korrekt.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Wäre und endet mit dem Zurückschicken derselben
oder wahlweise dem rechtzeitigen Kündigen.
Allerdings ist es ziemlich schlechter Stil von Dir, so lange mit dem Widerruf zu warten!
Eigentlich weiß man doch wesentlich früher, ob man die Ware wirklich behalten will.
 
Vielen Dank. Ihr habt mir eine sehr große Last von mir genommen.

Bestellung: 29.06
Ware versand: 05.07
Ware erhalten: 06.07
 
Okay und 6 + 14 macht 20 und bis dahin kannst Du widerrufen.
Stichtag ist exakt der 20.7. 23:59h.
Ergänzung ()

Ps
Je nach Wäre ist Dir ein Öffnen gestattet und dem Händler zuzumuten.
Diese Frist gibt es ja deswegen, damit die Ware in "Augenschein" genommen werden kann.
Ausnahme: z.b. Software oder Verbrauchsgüter
 
Wenn du die Ware beschädigt hast (wie geschrieben "Gebrauchspuren am Verpackung, leicht aufgerissen"), dann kommt es auf den Händler an.
 
chancaine schrieb:
Die Frist beginnt mit Erhalt der Wäre und endet mit dem Zurückschicken derselben
oder wahlweise dem rechtzeitigen Kündigen.

Nein, die Frist endet nach 14 Tagen und nicht mit Zurückschicken oder sonst einer Erklärung.

Je nach Wäre ist Dir ein Öffnen gestattet und dem Händler zuzumuten.
Diese Frist gibt es ja deswegen, damit die Ware in "Augenschein" genommen werden kann.
Ausnahme: z.b. Software oder Verbrauchsgüter

Das hat nichts mit dem Öffnen zu tun, sondern vielmehr besteht in bestimmten Fällen schon kein Widerrufsrecht, 312d Abs. 4 BGB.

Wenn du die Ware beschädigt hast (wie geschrieben "Gebrauchspuren am Verpackung, leicht aufgerissen"), dann kommt es auf den Händler an.

Was soll hier auf den Händler ankommen, das Widerrufsrecht besteht grds. unabhängig von einer Beschädigung.
 
Es hätte auch einfach gereicht, die Rückgabebedingungen (AGB) des Händlers zu lesen. Dort stehts i.d.R. unmissverständlich beschrieben, was hier nun auch bereits 10x wiederholt wurde.
 
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