1und1 akzeptiert Kündigung nicht - Mahnbescheid

mausbär

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Hallo

bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe.
Ich hatte eine Website, die bei 1und1 gehostet wurde. Diese habe ich im Dezember 2014 schriftlich gekündigt und um eine Bestätigung gebeten, diese blieb aus. Die Kündigung sollte Ende Juli 2015 wirksam werden. Im März 2015 habe ich dann per Email nachgehackt und neben einer automatischen Antwort dann die Mitteilung erhalten, man würde sich um die Angelegenheit kümmern. Danach kam dann nichts mehr, außer dem Versuch, den Beitrag für die Seite von meinem Konto abzubuchen. Den Betrag habe ich mir zurückgeholt, eine weitere Mail an 1und1 geschrieben und VERSUCHT telefonisch Kontakt auf zu nehmen. Versuch gescheitert- mir wurde etwas von Zuständigkeiten erzählt (auf deutsch: derjenige, mit dem ich gesprochen hatte, hatte null Plan), mir wude ein Rückruf versprochen, der jedoch nie bei mir ankam....
Seitdem: Funkstille. Ich habe das Ganze ehrlich gesagt auch irgendwann nicht mehr auf meiner Agenda gehabt, bis mir vor 2 Wochen ein Mahnbescheid in Haus flatterte... Ich habe sofort Widerspruch eingelegt und dannach nochmal Kontakt mit 1und1 aufgenommen - ohne Ergebnis. Stattdessen kam gestern der Vollstreckungsbescheid. Kann das sein, trotz Widerspruch?
Ich bin nun unsicher, was ich weiter machen soll. Ich bin z.Z. im Mutterschutz und kann mir den geforderten Betrag ehrlich gesagt nicht leisten, sonst würde ich einfach aufgeben und zahlen. Allerdings frage ich mich, ob der Vertag dann nicht noch immer weiter laufen würde.....
Weiß jemand Rat?
DANKE
 
War die Kündigung als Einschreiben (ggf. sogar noch mit Rückschein)?
Hast du die Antworten und die gesendete Mail noch?
Hast du fristgerecht Einspruch auf den Mahnbescheid eingelegt, und davon einen Zustellnachweis (wieder Einschreiben mit Rückschein)?
Auch dem Vollstreckungsbescheid kann man widersprechen.

Und das wichtigste: hast du einen Rechtsschutz? In dem Fall würde ich nämlich sofort zum Anwalt gehen. Wenn du Beweise beibringen kannst, sollte das easy ausgehen.
 
Such dir einen Anwalt, aber zügig.
 
1 Jahr Webseite gehostet? Da kanns doch nur um 20€ oder so gehn, bezahl einfach und spar dir deine nerven.
Wenn das deine größten Sorgen sind dann hast du es gut getroffen.

mfg,
Max
 
Was Du nicht verstanden hast ist dass der Vertrag sowieso weiterläuft ob du zahlst oder nicht spielt keine Rolle erstmal. Auch muss 1 und 1 für den Mahnbescheid nichts nachweisen. Ein wiederspruch gegen den Mahnbescheid reicht da auch erstmal nicht. Wenn Du jetzt nicht handelst steht in 4 Wochen der Gerichtsvollzieher vor der Tür...

1 und 1 anrufen und schriftlich nachhaken, notfalls per fax, email reicht NICHT!
 
1. Du hast keine wirklichen Kündigungsnachweis von 1&1 ... also was hast du von der Seite her ?

Schriftliche Kündigung per Einschreiben / Einwurfeinschreiben ? -> wenn nein kein Nachweis das was angekommen ist.

Das ganze scheint aber auf einen Anwalt hinauszulaufen.

denn auch -> Wiederspruch per Einschreiben/Einwurfeinschreiben ? -> ansonsten kein Nachweis das er angekommen ist.
 
mausbär schrieb:
Diese habe ich im Dezember 2014 schriftlich gekündigt und um eine Bestätigung gebeten, diese blieb aus.

Und warum reagiert man dann nicht?

Kein Provider macht einem die Kündigung so einfach, wie es 1und1 macht.

Unter https://vertrag.1und1.de kann man Online kündigen. Und diese Kündigung muss man mit einem kurzen, kostenlosen Telefonat bestätigen.

So wie es jetzt bei Dir lief, kannst Du nur auf Kulanz seitens 1und1 spekulieren. Da musst Du Dich mit denen persönlich auseinander setzen. Wenn Du keinen Beweis Deiner Kündigung besitzt.
 
Was habt ihr denn nur immer mit euren Einschreiben? Solange ein Zeuge dabei war als die Kündigung in den Briefkasten wanderte oder bei der Post abgegeben wurde, reicht das schon völlig aus. Einschreiben ist reine Geldverschwendung sonst nichts.

Im Übrigen ist eine Kündigung per E-Mail ebenfalls rechtsbindend, sofern 1und1 die Kündigung per E-Mail in Ihren AGBs nicht ausgeschlossen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von Post schrieb sie nix, es ist anzunehmen dass sie nur eMails geschickt hat ;)
Sonst wär sie nicht in dieser Situation.

mfg,
Max
 
Nein, Kliki, damit hast du einen Nachweis, dass du was abgeschickt hast. Du benötigst für solche Sachen aber einen Annahmenachweis (Einschreiben-Rück), dazu am besten noch einen Zeugen/ein Zeugnis über den Inhalt des Schreibens, wenns hart gegen hart geht.
 
widerspruch per einschreiben einlegen, inkl. beilegen der kopie des alten rückscheins und des briefes selber... auch alle telefonische versuche mit datum aufschreiben..
 
Spielt es eine Rolle, wie sie gekündigt hat? Wenn sie keinen Beweis der Kündigung hat? Nein... tut es nicht.

Die Kündigung ist über ein Jahr her. Und es kam keine Bestätigung. Der Rest ist Kosmetik.
 
BlubbsDE schrieb:
Kein Provider macht einem die Kündigung so einfach, wie es 1und1 macht.

Ich musste damals 1&1 3 Monate hinterher rennen bis die endlich die Kündigung akzeptiert haben.Soviel zum Thema "einfach". Nie wieder 1&1!
 
Eine Email ist kein Postweg! Emails können verloren gehen (Verbindungsprobleme) oder im SPAM landen.
Auch wenn gesetzlich nicht untermauert, sogar 0815 Standard AGBs schließen Emails immer aus.

mfg,
Max
 
Genereller Tip zum Thema Einschreiben:

einb Einwurfeinschreiben reicht und i8st besser, da es nicht abgelehnt werden kann!
 
Wichtige Schreiben bestenfalls immer per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax und den Sendenachweis aufheben. Denn im Fall eines Falles musst du als Kunde die Zustellung beweisen. Hast du keinen Beweis musst du zahlen.

Darum sollte man Kündigungen immer bestätigen lassen und wenn binnen 14 Tagen keine Bestätigung da ist, dann ruft man an und fragt nach ob da was ankam. Wenn nicht, nochmals Adresse und/oder Faxnummer geben lassen und auf jeden Fall spätestens dann für einen Beweis der Zustellung sorgen.

Alles andere ist Schall und Rauch und vor Gericht wertlos.
 
@C4non

dann hast Du etwas falsch gemacht. Wenn es sich um eine normale, fristgerechte Kündigung handelt, dann geht es nirgends einfacher und unkomplizierter, als bei 1und1. Online die Kündigung anstoßen, direkt per Telefon bestätigen und fertig. Und der Vorgang ist jederzeit für den Kunden unter meiner og Webadresse einsehbar.
 
max_1234 schrieb:
Eine Email ist kein Postweg! Emails können verloren gehen (Verbindungsprobleme) oder im SPAM landen.
Auch wenn gesetzlich nicht untermauert, sogar 0815 Standard AGBs schließen Emails immer aus.

mfg,
Max
Dein ernst? Wer sagt denn, dass eine Kündigung immer auf dem Postweg zu erfolgen hat? Sorry das ist so nicht korrekt.

Und 0815 Standard AGBs schließen das eben nicht immer aus. Bei meiner KFZ-Versicherung ist Kündigung per Mail zum Beispiel gar kein Problem. Und ich könnte dir auch noch genügend andere Beispiele nennen (unter anderem Telekom).

Hier gilt: Vertragsunterlagen bzw. AGBs genau durchlesen. Pauschal kann man das nämlich nicht sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
C4non schrieb:
Ich musste damals 1&1 3 Monate hinterher rennen bis die endlich die Kündigung akzeptiert haben.Soviel zum Thema "einfach". Nie wieder 1&1!

Egal ob Strato oder 1&1 - ich hatte und habe Verträge mit denen und von den beiden macht es 1&1 es einem wirklich "leicht". Ich habe zum Beispiel online gekündigt und dann die Bestätigungen nochmal per FAX rausgehauen mit der Bitte um Bestätigung. Die kamen dann auch - schriftlich und auch online einzusehen :)

Wenn man zu lange wartet, lehrt einem halt das "Leben" wie es geht.

Vielleicht war die Kündigung auch nicht korrekt formuliert - sprich es fehlte Kunden- und Vertrags-/Auftragsnummer... Gerade wenn man wenig Geld hat, sollte man bei sowas doch alle Formen erfüllen.
 
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