2.Nationalitäten-> Muss ich mich mit 18 entscheiden ?

Scarred

Commander
Registriert
Juni 2008
Beiträge
2.406
Hi
Ich bin ein BiRacial Kind und hab einen Ami Pass und einen Deutschen.Bei uns zuhause und in der Schule kommt jetzt immer wieder die Diskussion auf das ich einen mit 18 abgeben muss bzw mich für eine entscheiden muss. Stimmt das? Ich bin 93er Jahrgang falls das was zur Sache tut.

Und eine andere Frage...Könnt ich mit meinem Ami Pass in deutschen Läden Duty Free einkaufen ?:lol:
 
Ähm, das mit dem Duty Free... wär mir neu! ;) wäre ja zu schön.....

Ich kenne da auch ein BiRacial ( sagt man das so? )!

Er musste sich mit 18 nicht entscheiden.
Vater komplett Amerikaner ( AmiPass ), Mutter komplett Deutsch ( Deutscher Pass ).
Aber geschieden.

Evtl. liegts an der Scheidung? ... Genau kenne ich mich da nicht aus.

Eine zuständige stelle wäre doch ein besserer Informationsort zu dem Thema glaub ich!
 
DutyFree ist nicht .... nur, wenn du in den Staaten wohnst (also auch einen festen Wohnsitz dort hast) ... dann kannste bei der Ausreise die Mehrwertsteuer nach Vorlage der Kassenbelege zurückfordern.

Und soweit ich weiss, stimmt das mit der Entscheidung mit 18! Es gibt Ausnahmen, da kann man beide Pässe behalten!
 
Also ich kenne Eine die hat nen deutschen und nen US amerikanischen Pass. Musste keinen abgeben. Warum fragst du nicht einfach an offizieller Stelle z.B. beim Konsulat nach? ;)
 
Aha. Warum sollte man sich entscheiden müssen? Habe hier auch nen Kollegen mit einem amerikanischem und einem deutschen Pass.

BMI sagt:

Ist es erlaubt und möglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen?
In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:

* Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
 
Zurück
Oben