A Führerschein zurück bekommen / neu machen?

h00bi

Fleet Admiral
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Hallo zusammen,

wir suchen uns hier seit Wochen einen Wolf und bekommen von unterschiedlichen Stellen (Fahrschulen/Amt/Ärzte) immer unterschiedliche Aussagen.
Daher hoffen wir jemanden zu finden der sowas kürzlich durchgemacht hat und Fakten auf den Tisch legen kann...

Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin hatte vor 10+ Jahren einen Autounfall.
Im Zuge der Behandlung/Genesung wurde eine Bewegungseinschränkung festgestellt, mit der sie nicht mehr in der Lage sein soll um Motorrad zu fahren.
Daraufhin hat man ihr den Motorradführerschein abgenommen (Neuaustellung des Kärtchens ohne Einträge bei A).

Nun, etliche Jahre später, ist die Bewegungseinschränkung nicht mehr vorhanden und Sie möchte wieder Motorrad fahren.
Wie ist der korrekte Weg um wieder Motorrad fahren zu dürfen?
Wünschenswert wäre natürlich ein Weg, der verhindert dass der Führerschein komplett neu gemacht werden muss.
 
Welche unterschiedlichen Aussagen hast du den bekommen?
Zuständig ist immer die Führerscheinstelle (Zulassungsstelle) des Wohnorts.
Die sollten sagen können welche Anträge gestellt werden müssen, ob ein ärztliches Attest ausreicht, oder z. B. die Prüfung neu abgelegt werden muß.
Hier dürfte es ein Ermessensspielraum der Behörde geben.

https://www.betanet.de/fuehrerschein.html
 
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Hier MUSS die Zulassungsstelle kontaktiert werden. Sie entscheidet, was zu tun ist (völlig egal was andere sagen)
 
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Schritt 1: Es gibt eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein.
Schritt 2: Finde raus was nun genau passiert ist. "Motorradführerschein abgenommen" reicht wohl nicht.
Schritt 3: Entsprechend versuchen das zu kriegen, was man möchte.
 
phil. schrieb:
Welche unterschiedlichen Aussagen hast du den bekommen?
Wir haben zuerst bei einer örtlichen Fahrschule gefragt. Er meinte das Amt / Führerscheinstelle müsste das wissen und man könnte den Führerschein ggf. wieder zurückholen.

Also aufm Amt gemeldet, dort wurde uns mitgeteilt dass von der Fahrschule ein Antrag gestellt werden müsste und dann wird geprüft ob eine Sperre vorliegt.

Also zurück zur Fahrschule: Dort wurde uns gesagt diese Info wäre falsch, man kann den Antrag auch als Privatperson direkt stellen. Er macht das nur für Fahrschüler.

Zurück zum Amt: Muss angeblich die Fahrschule machen

Also nächste Fahrschule kontaktiert, dort die Info bekommen dass eine MPU Pflicht wäre wenn der Führerschein abgenommen wurde. Danach könnte man den Führerschein wieder beantagen.

Dritte Fahrschule kontaktiert, wäre kein Problem, einfach Anmelden und Führerschein neu machen.

Also nochmal auf der Führerscheinstelle in meinem Landkreis angefragt: Die Informationen von der ersten Fahrschule wären richtig. Aber nicht ihr Zuständigkeitsbereich weil anderer Landkreis (gleiches Bundesland).

Zurück zur ersten Führerscheinstelle mit den Infos der Kollegen aus dem anderen Landkreis: Die Kollegen hätten was falsches erzählt.

Die nächste Option - nach Infos von jemandem der das durchgemacht hat - wäre einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, weil wir weder auf der Führerscheinstelle noch in den Fahrschulen weiterkommen.

uincom schrieb:
Es gibt eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein.
Der Führerschein ist eine Plastikkarte.
Die Fahrerlaubnis ist die darauf markierte Information.
Schon klar.

Das Problem ist dass dieser Fall wohl recht selten ist und selbst die zuständigen Leute "vom Fach" scheinbar keine Ahnung haben wie sich das hier verhält.
 
Liest sich sehr merkwürdig. Werdegang in unserem Kreis wäre folgender.
Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen
Gutachten vorlegen, die bestätigt, wieder Fahren zu können. (In diesem Fall, Ärtzliches Gutachten)
Fahrerlaubnis wird wieder erteilt oder weitere Auflagen gestellt.

Klasse A muss ja nicht alle 5 Jahre erneuert werden, wie es für C/D der Fall ist. Also kann die Fahrerlaubnis auch nicht ablaufen.

Ergo braucht man sie nicht neu zu machen. Es kann nur sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde mit Auflagen kommt. Tüv Gutachten o.ä
 
Ups, das hört sich nach Passierschein A38 an.
h00bi schrieb:
Also aufm Amt gemeldet, dort wurde uns mitgeteilt dass von der Fahrschule ein Antrag gestellt werden müsste und dann wird geprüft ob eine Sperre vorliegt.
Die Fahrschule stellt nur ein Antrag für neue Führerscheine. Die Behörde muß doch wissen / prüfen können, daß eine Sperre vorliegt.
Bleibt zu hoffen, daß die Sperre auch ordnungsgemäß und richtig (Bewegungseinschränkung) eingetragen ist.
Der Führerschein wurde ja schon erworben. Für die Wiedererteilung muß nun Sicherheit ein amtsärztlicher Attest vorliegen, daß die Bewegungseinschränkung nicht mehr besteht.
Ich denke, der Sachbearbeiter war mit diesem Fall überfordert. Nicht abwimmeln lassen, bzw. eine höhere Instanz einschalten.

Eventuell auch beim Kraftfahrbundesamt direkt Auskunft erfragen.
 
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Bei einer Behörde kannst du auch einfach einen schriftlichen Antrag stellen und schauen was passiert.

Daraufhin wirst du eine verbindliche Antwort bekommen und anschließend kann man sehen was man daraus macht.
 
h00bi schrieb:
Der Führerschein ist eine Plastikkarte.
Die Fahrerlaubnis ist die darauf markierte Information.
Schon klar.

Du hast doch geschrieben ihr Führerschein wurde abgenommen. Dann beantrage halt einen neuen weil der alte "verloren" wurde.

Natürlich kann dir keiner weiterhelfen, wenn du nicht mitteilen kannst, was passiert ist. Es gibt ja irgendwo einen Bescheid oder ein Urteil in dem steht was wie wieso und weshalb passiert ist.
 
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uincom schrieb:
Du hast doch geschrieben ihr Führerschein wurde abgenommen. Dann beantrage halt einen neuen weil der alte "verloren" wurde.
Sowie ich das lese, hat sie einen Führerschein allerdings nur noch für PKW und möchte ihren Eintrag für FS Klasse A wieder haben, nachdem die Beeinträchtigungen weg sind, weswegen sie den FS Klasse A abgeben musste.
 
Wenn dein Lesen stimmt, dann hat sie die Fahrerlaubnis noch und muss nur den Führerschein ausstellen lassen.
 
Habt ihr oben den ersten Beitrag auch gelesen ? Dort steht doch alles drin

"Im Zuge der Behandlung/Genesung wurde eine Bewegungseinschränkung festgestellt, mit der sie nicht mehr in der Lage sein soll um Motorrad zu fahren.
Daraufhin hat man ihr den Motorradführerschein abgenommen (Neuaustellung des Kärtchens ohne Einträge bei A). "
 
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auch wenn es für dein anliegen irrelevant ist, rein interessehalber würde mich interessieren, wie die fahrerlaubnisbehörde denn überhaupt von der einschränkung erfahren hat?
 
Indem man sie selber meldet, bzw. auf Anraten des Arztes.
Dieses dürfte gerade in Folge einer (protokollierten) Unfallursache der bessere Weg sein, um keine unnötige Diskussion ausgesetzt zu sein.
 
Synxalot schrieb:
Habt ihr oben den ersten Beitrag auch gelesen ? Dort steht doch alles drin

"Im Zuge der Behandlung/Genesung wurde eine Bewegungseinschränkung festgestellt, mit der sie nicht mehr in der Lage sein soll um Motorrad zu fahren.
Daraufhin hat man ihr den Motorradführerschein abgenommen (Neuaustellung des Kärtchens ohne Einträge bei A). "

Hast du irgendwelche Beiträge im Thread gelesen? Der Führerschein ist nur ein Stück Papier. Das Wichtige ist die Fahrerlaubnis. Uns ist vollkommen unklar wer, wie und wieso was gemacht hat. Führerschein abnehmen tut dir der Barkeeper, wenn du zu voll bist. Offensichtlich fehlen hier viele Informationen.
Wenn der TE auch so mit den Fahrschulen und dem Amt kommuniziert, dann ist auch klar, wieso verschiedene Auskünfte kommen.
 
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Ich erwarte, zumindest von Fahrschulen, daß sie trotzdem wissen worum es geht.
Daß einige Mitarbeiter von Ämtern, weil Korinthenkacker, auf stur stellen, ist bekannt.
Dennoch scheint hier auch eine große Portion Unwissenheit vorzuliegen.

Denn, wenn wir schon dabei sind:
uincom schrieb:
Der Führerschein ist nur ein Stück Papier.
[Klugscheißmodus]Inzwischen ein Stück Plastik[/Klugscheißmodus]
 
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Dennoch können die widersprüchlichen Aussagen der verschiedenen Beteiligten aufgrund der widersprüchlichen Ausführungen des TEs her rühren.

Entweder hat sie die Fahrerlaubnis oder sie hat sie nicht. Das sollte man selbst wissen oder in Erfahrungen bringen sollen. Hat sie sie, kann sie einen neuen Führerschein beim Amt bekommen. Unter welchen Voraussetzungen werden sie dann schon sagen. Hat sie sie nicht, muss sie sie neu erlangen. Und das macht man in DE idR in der Fahrschule, richtig.

OK, die Führerscheinstelle sollte die Frage auch beantworten können, Erlaubnis da oder nicht. Aber auch nur, wenn klar wird, was der Fragende überhaupt will und gefragt hat.
 
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Es wäre sinnvoll sich mal mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vertraut zu machen, dort steht im §46 über Entziehung, Beschränkung, Auflagen:

Damit sollte klar sein, wo weiter zu lesen ist, §11 dürfte hier wohl relevant sein:
Einfach mal selbst weiterlesen, verstehen und ggf. einen Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, zu Rate ziehen, den braucht man um im Zweifel seine Rechte vor Gericht einzuklagen, sollte sich die Führerscheinstelle querstellen.

§20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erklärt wann eine erneute Führerscheinprüfung nötig ist:
Meine Meinung dazu, unter der Voraussetzung das es um eine körperliche Einschränkung und nicht um eine geistige oder Drogen oder Alkohol geht: Es dürfte ein Gutachten eines der in §11 Abs. 2 genannten Stellen nötig sein und nach über 10 Jahren wohl zumindest die praktische Fahrprüfung gefordert werden, wenn in der ganzen Zeit gar nicht gefahren wurde oder es Punkte gab, wohl auch die theoretische.

h00bi schrieb:
Wir haben zuerst bei einer örtlichen Fahrschule gefragt. Er meinte das Amt / Führerscheinstelle müsste das wissen und man könnte den Führerschein ggf. wieder zurückholen.
Das mit dem Zurückholen ist Quatsch, eine einmal entzogene Fahrerlaubnis ist erloschen und muss neu beantragt werden, siehe FeV §46 Abs. 6.
h00bi schrieb:
Also aufm Amt gemeldet, dort wurde uns mitgeteilt dass von der Fahrschule ein Antrag gestellt werden müsste und dann wird geprüft ob eine Sperre vorliegt.
Auch dies ist falsch oder ggf. spezifisch für das Bundesland, man kann den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch persönlich bei der Führerscheinstelle einreichen und die müssen dann antworten welche Bedingungen daran geknüpft werden. Dies würde ich Deiner Freundin auch empfehlen, am Telefon ist sowas in nicht so alltäglichen Fälle immer ungünstig, da bekommt man meist falsche Antworten weil dem Gesprächspartner die Sachlage gar nicht klar ist. Manche Dinge regelt man besser persönlich und/oder schriftlich.
 
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@uincom
bitte lass die Klugscheisserei. Du bist jetzt auf Ignore, brauchst hier nichts mehr schreiben, was gehaltvolles kommt von dir eh nicht.

BlubbsDE schrieb:
Entweder hat sie die Fahrerlaubnis oder sie hat sie nicht.
Nein, hat sie aktuell nicht. Sie hat ein Kärtchen ohne die entsprechenden Eintragungen.

Holt schrieb:
Auch dies ist falsch oder ggf. spezifisch für das Bundesland, man kann den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch persönlich bei der Führerscheinstelle einreichen und die müssen dann antworten welche Bedingungen daran geknüpft werden.
Ja, nur ist ein einreichfähiger Antrag leider nicht mal so schnell fertig gemacht mit neuem EH-Kurs usw.

Mickey Cohen schrieb:
wie die fahrerlaubnisbehörde denn überhaupt von der einschränkung erfahren hat
Die Streitfrage um das Schmerzensgeld ging damals vor Gericht. Daher kam die Auflage zustande, dass sie damit nicht mehr Motorrad fahren könne und deshalb die Fahrerlaubnis entzogen bekommt bzw. genauer gesagt dass sie sich innerhalb von 15 Monaten einen neuen Schein ohne A ausstellen lassen muss.
 
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