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Ab wann gilt das Widerrufsrecht?
- Ersteller Marius27
- Erstellt am
L
ltkrass
Gast
Bei dir war der 15.04 wohl das Versende Datum, in diesem Fall gilt das Zustelldatum, der 17.04.
JohnnyAcid
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 476
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem schriftlichen Zugang der entsprechenden Belehrung über dein Recht zum Widerruf. (eine e-mail ist z.B. nicht schriftlich im juristischen Sinne). Bei Online-Händlern geht einem die Widerrufsbelehrung (als AGB) i.d.R. zum Lieferzeitpunkt zu. Wenn die Belehrung erst mit Lieferung zugeht, gilt auch die verlängerte Widerrufsfrist von 4 Wochen.
(Wenn du aber aus dem z.B. Quelle-Katalog (Papierform) bestellt, gilt die Widerrufsfrist nur 2 Wochen ab Bestellung, da dir die Belehrung ja bei Bestellung vorlag.)
(Wenn du aber aus dem z.B. Quelle-Katalog (Papierform) bestellt, gilt die Widerrufsfrist nur 2 Wochen ab Bestellung, da dir die Belehrung ja bei Bestellung vorlag.)
A
Ared Mosinel
Gast
Falsch, denn dann könnte ich ja nicht widerrufen wenn erst 2 Wochen nach meiner Bestellung geliefert wird. Das Fernabsatzrecht soll es dem Verbraucher ermöglichen, Ware so zu begutachten wie das in einem Laden möglich wäre, die Frist beginnt also immer frühestens mit Erhalt der Ware.JohnnyAcid schrieb:(Wenn du aber aus dem z.B. Quelle-Katalog (Papierform) bestellt, gilt die Widerrufsfrist nur 2 Wochen ab Bestellung, da dir die Belehrung ja bei Bestellung vorlag.)
@JohnnyAcid..
Was du da schreibst ist zum größten Teil Blödsinn und einfach falsch. Sowohl hinsichtlich der juristischen Ausführungen, als ich hinsichtlich des Ablaufs bei Onlinebestellungen.
1. Die Widerrufsbelehrung muss bei dem hier in Frage stehenden Vertragsschluss nicht in Schriftform sondern in Textform erfolgen. Dem genügt eine eMail.
2. Es gibt in diesem Zusammenhang keine Frist von vier Wochen. Wenn überhaupt von einem Monat ! Ja das ist ein Unterschied.
3. Bein normalen Onlinehändlern (ebay tickt anders, dort beträgt die Frist wirklich 1 Monat) erhält man nach der Bestellung ein Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen. Mit dem Versand der Ware erhält man dann eine Weitere Mail. Mit dieser bzw. mit dem Versand kommt der Vertrag zustande. In dieser Mail ist dann in aller Regel eine Widerrufsbelehrung enthalten. Das reicht aus damit die Frist 2 Wochen beträgt!
Ich für meine Teil hatte noch nie einen Händler, der keine derartigen eMails verschickt und die Belehrung nur der Lieferung beilegt. Ausnahmen kann es vielleicht geben.
4. Auch bei Katalogbestellungen beginnt die Frist - wie immer - nicht vor Erhalt der Ware zu laufen.
Was du da schreibst ist zum größten Teil Blödsinn und einfach falsch. Sowohl hinsichtlich der juristischen Ausführungen, als ich hinsichtlich des Ablaufs bei Onlinebestellungen.
1. Die Widerrufsbelehrung muss bei dem hier in Frage stehenden Vertragsschluss nicht in Schriftform sondern in Textform erfolgen. Dem genügt eine eMail.
2. Es gibt in diesem Zusammenhang keine Frist von vier Wochen. Wenn überhaupt von einem Monat ! Ja das ist ein Unterschied.
3. Bein normalen Onlinehändlern (ebay tickt anders, dort beträgt die Frist wirklich 1 Monat) erhält man nach der Bestellung ein Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen. Mit dem Versand der Ware erhält man dann eine Weitere Mail. Mit dieser bzw. mit dem Versand kommt der Vertrag zustande. In dieser Mail ist dann in aller Regel eine Widerrufsbelehrung enthalten. Das reicht aus damit die Frist 2 Wochen beträgt!
Ich für meine Teil hatte noch nie einen Händler, der keine derartigen eMails verschickt und die Belehrung nur der Lieferung beilegt. Ausnahmen kann es vielleicht geben.
4. Auch bei Katalogbestellungen beginnt die Frist - wie immer - nicht vor Erhalt der Ware zu laufen.
jopi24johannes
Commodore
- Registriert
- Sep. 2007
- Beiträge
- 5.089
Email =! Schriftform
Email = Elektronische Form
Siehe §126 BGB.
Email = Elektronische Form
Siehe §126 BGB.
Noe das ist auch nicht richtig. Wenigstens, wenn man Leute korrigiert, sollte man Ahnung haben:
Email ist nicht Schriftform. Soweit richtig. Sie ist aber Textform nach §126b BGB.
Die elektronische Form des §126a BGB setzt eine qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz voraus. Ich möchte mal spekulieren, dass er die nicht hat...
Email ist nicht Schriftform. Soweit richtig. Sie ist aber Textform nach §126b BGB.
Die elektronische Form des §126a BGB setzt eine qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz voraus. Ich möchte mal spekulieren, dass er die nicht hat...
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