Ab wann gilt das Widerrufsrecht?

Marius27

Cadet 2nd Year
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Kurze Frage, ab wann beginnt die 14 tägige Widerrufsfrist für meine Festplatte. Auf der Quittung steht der 15.4. als Rechnungs- und Lieferdatum, bekommen habe ich sie jedoch erst am 17.4.

Danke
 
Oder sogar erst mit dem Erhalt der schriftlichen Widerrufsbelehrung, falls diese noch später als die Ware eingetroffen ist.
 
Schau auch mal in den AGBs nach, evtl. gewährt der Händler auch ein 4 wöchiges Rückgaberecht.
 
Bei dir war der 15.04 wohl das Versende Datum, in diesem Fall gilt das Zustelldatum, der 17.04.
 
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem schriftlichen Zugang der entsprechenden Belehrung über dein Recht zum Widerruf. (eine e-mail ist z.B. nicht schriftlich im juristischen Sinne). Bei Online-Händlern geht einem die Widerrufsbelehrung (als AGB) i.d.R. zum Lieferzeitpunkt zu. Wenn die Belehrung erst mit Lieferung zugeht, gilt auch die verlängerte Widerrufsfrist von 4 Wochen.
(Wenn du aber aus dem z.B. Quelle-Katalog (Papierform) bestellt, gilt die Widerrufsfrist nur 2 Wochen ab Bestellung, da dir die Belehrung ja bei Bestellung vorlag.)
 
JohnnyAcid schrieb:
(Wenn du aber aus dem z.B. Quelle-Katalog (Papierform) bestellt, gilt die Widerrufsfrist nur 2 Wochen ab Bestellung, da dir die Belehrung ja bei Bestellung vorlag.)
Falsch, denn dann könnte ich ja nicht widerrufen wenn erst 2 Wochen nach meiner Bestellung geliefert wird. Das Fernabsatzrecht soll es dem Verbraucher ermöglichen, Ware so zu begutachten wie das in einem Laden möglich wäre, die Frist beginnt also immer frühestens mit Erhalt der Ware.
 
@JohnnyAcid..

Was du da schreibst ist zum größten Teil Blödsinn und einfach falsch. Sowohl hinsichtlich der juristischen Ausführungen, als ich hinsichtlich des Ablaufs bei Onlinebestellungen.

1. Die Widerrufsbelehrung muss bei dem hier in Frage stehenden Vertragsschluss nicht in Schriftform sondern in Textform erfolgen. Dem genügt eine eMail.

2. Es gibt in diesem Zusammenhang keine Frist von vier Wochen. Wenn überhaupt von einem Monat ! Ja das ist ein Unterschied.

3. Bein normalen Onlinehändlern (ebay tickt anders, dort beträgt die Frist wirklich 1 Monat) erhält man nach der Bestellung ein Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen. Mit dem Versand der Ware erhält man dann eine Weitere Mail. Mit dieser bzw. mit dem Versand kommt der Vertrag zustande. In dieser Mail ist dann in aller Regel eine Widerrufsbelehrung enthalten. Das reicht aus damit die Frist 2 Wochen beträgt!
Ich für meine Teil hatte noch nie einen Händler, der keine derartigen eMails verschickt und die Belehrung nur der Lieferung beilegt. Ausnahmen kann es vielleicht geben.

4. Auch bei Katalogbestellungen beginnt die Frist - wie immer - nicht vor Erhalt der Ware zu laufen.
 
Ok, danke. Habe bei v&v computer bestellt. Wenn ich nun kündige dann reicht wohl logischerweise eine email als Schriftform aus, richtig?
 
Noe das ist auch nicht richtig. Wenigstens, wenn man Leute korrigiert, sollte man Ahnung haben:

Email ist nicht Schriftform. Soweit richtig. Sie ist aber Textform nach §126b BGB.
Die elektronische Form des §126a BGB setzt eine qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz voraus. Ich möchte mal spekulieren, dass er die nicht hat...
 
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