Ab wann gilt ein musikstück als geklaut?

BasCom

Commodore
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servus.

mal ne frage aus reiner neugier.
Ab wann gilt eigentlich ein musikstück als Cover? selbe melodie? selber text? oder nur beides zusammen? oder reicht da schon eins von beidem? und bei wem fragt man nach der Erlaubnis, wenn der Interpret schon tot ist ? beim Plattenstudio? ( z.b. Sony BMG )
und nachwievielen jahren musss man eigentlich gar nicht mehr nachfragen.
Und wer legt eigentlich die definition als Cover fest, gibt ja auch lieder deren melodien gleich klingen, aber es nicht zwingend sein müssen.

Fragen ueber Fragen :-)

gruss malle
 
es muss nicht komplett gecovert sein um als "geklaut" zu gelten. da reicht schon glaube ich der selbe akkord das derjenige dem die rechte daran gehören seinen anspruch geltend machen kann ^^
 
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