Ab wann Kommerzielle Nutzung? (z.b. bei Teamviewer)

Mr.XY1986

Cadet 4th Year
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Apr. 2007
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Hi, ich hätte mal eine kleine Frage:

Das Programm Teamviewer ist Freeware, nur für Privatanwedner.
Also es steht dabei, dass es für kommerzielle Nutzung nicht freigegeben ist (bzw. nur für Testzwecke).

Meine Frage: Ab wann ist das der Fall? Wie wird das unterschieden?


Also der Private Bereich ist ja eigentlich selbsterklärend.

Aber wie sieht es in einem kleinen Betrieb aus, wenn man gelegentlich sich mal auf einen anderen PC aufschaltet (z.b. wenn er etwas weiter weg steht).

Kommerzielle Nutzung wäre für mich, wenn ich z.b. eine Art PC-Service anbiete, bei einem Kunden mittels Teamviewer etwas erledige und dafür dann eine Rechnung schreibe...
 
Kommerzielle Nutzung bedeutet, dass du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Die Frage ist natürlich, ob damit nur direkte oder auch indirekte Gewinnerzielung gemeint ist. Da es keine direkte Verbindung (nehme ich an) zu den hergestellten/vertriebenen Produkten gibt, ist nicht von einer direkten Nutzung auszugehen.
Andererseits hat der Betrieb als solcher natürlich eine Gewinnerzielungsabsicht. Damit würden sämtliche Tätigkeiten, die die Abläufe im Betrieb betreffen, unter "kommerzielle Nutzung" fallen. Da die Nutzung von Teamviewer in diesem Fall zu einem Zeitersparnis und damit zu geringeren Kosten führt, würde ich hier von einer kommerziellen Nutzung ausgehen. Bin allerdings kein Anwalt. Hängt sicherlich auch von der Häufigkeit/Regelmäßigkeit der Nutzung ab.

Am besten kontaktierst du das Unternehmen Teamviewer direkt und fragst nach. Das würde ich allerdings mit einer privaten E-Mail machen, um vorerst keine Beziehung zum konkreten Unternehmen herzustellen.
 
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