Abgeltung von Überstunden und Resturlaub nach Ausbildungsende

JensS.

Commodore
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Moinmoin,

nachdem ich nun meine Ausbildung geschafft habe und der Arbeitsvertrag auch schon unterschrieben ist steht noch ein bisschen Papierkram an...
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse war am Di, dem 18., der Arbeitsvertrag hat als Beginn den 19.6.

Laut unseren Sekretärinnen müsste ich meinen Urlaub und die Überstunden ausgezahlt bekommen, da das Ausbildungsverhältnis ja beendet ist - soweit ich jetzt aber zB Hier lese, ist das ja Blödsinn.
So liest sich ja auch §7 Abs. 4 - "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten." - das ganze wird ja jetzt nur vom Ausbildungs- zum Arbeitsplatz, ohne Unterbrechung. Laut beiden Verträgen habe ich 23 Tage Urlaub pro Jahr.
Oder bin ich da wiederum auf'm Holzweg?

Gleiches Spiel bei den Überstunden, hier sagt §17 BBiG "(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."
Insofern kommt es wohl garnicht in Betracht, die Überstunden mit normalem Azubi-Brutto abzurechnen!? Besonderes Popcorn-Potential: Was sagt mir 'entsprechende Freizeit'? Da hatte ich die Tage was gelesen, als müsste dann auch beim Freizeitausgleich ein entsprechender Zuschlag gewährt werden, also zB 1,5h frei für 1 Überstunde.

Wären das ganze nur ein paar Stunden oder so wär's ja alles kein Problem, aber wir reden hier über 11 Urlaubstage und ~110 Überstunden... (und geschätzten 300 ÜS über die gesamte Ausbildungszeit, im Zweifel alles über Stundennachweise zu belegen)

Vielleicht gibt's da ja noch ein bisschen Lesestoff, über den ich noch nicht gestolpert bin!? So wie sich das aktuell darstellt, sehe ich da aber noch aktuten Klärungsbedarf.
 
Die Sekretärinnen sind nunmal keine Anwälte für Arbeitsrecht. Somit nimmst du den Urlaub mit rüber ins Arbeitsverhältnis. Eine Abgeltung ist nicht möglich. Sollte es dennoch gegen deinen Willen geschehen, den Arbeitgeber darauf ansprechen ...

Wenn der Arbeitgeber dir vorher keinen Urlaub gewährt, dann soll es nicht zu deinem Nachteil sein.

PS als Azubi hättest du auch gar nicht so viele Überstunden + Gleittage aufbauen dürfen ...
 
Jo, das ist mir klar, dass die Damen keine Fachanwälte sind, aber laut deren Aussage ist das so bisherige Praxis gewesen. Die Geschäftsleitung sieht das wohl genauso. Najagut, mal schauen, was die so zu den Gesetzen sagen.
Im Zweifel sollen die da bis zur Klärung erstmal garnix auszahlen.

Dass die Überstunden eigentlich auch 'freiwillig' waren hatte ich auch mal zufällig erfahren, da hat auch nie wer drauf hingewiesen - najagut, was soll's, sich sträuben hätte eh nix gebracht. In gewissen Grenzen ist's ja auch einvernehmlich, mal ein paar Stunden die Woche drüber und dafür dann eine Woche frei geht schon in Ordnung. Vor allem auf Montage, wo eh nix gewonnen ist, wenn um 16 Uhr Feierabend ist...

PS: Letzte Abrechnung: Insgesamt 245 Überstunden geleistet, 137,25 davon bereits 1:1 durch Freizeit ausgeglichen...
 
Im Recht bist du, musst halt schauen was du daraus machst.

Kannst es ja daran festmachen, wie sich die Firma sonst so verhält. Wenn die wirklich nur ausnutzen wollen, dann klar und deutlich darauf hinweisen, dass die Gesetze was anderes vorgeben.
Sind die sonst human und schauen auch mal nicht so genau hin, dann brauchst du es auch nicht zu tun. Ganz nach dem Motto: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus" ...

PS ein Ausbildungsbetrieb hat darauf zu achten, dass die Arbeitszeiten für Azubis einzuhalten sind. Sprich, unter 18 jährige bekommen 1 Stunde Pause pro Tag und Überstunden dürfen nicht der Regelfall sein ...

PPS man kann sonst einfach auch einen Split anbieten, Bsp. 3 Wochen Urlaub, Rest mit Azubigehalt abgelten lassen ...
 
Jo, schon klar, dass das nicht auf Biegen und Brechen sein muss, das Recht auch einzufordern... ;)

Aber wenn ich schon Arbeiten übernehme, die sonst unsere deutlich besser bezahlten Schwachströmer machen - dann will ich auch was dafür sehen, dass ich denen den Arsch rette. Und wenn von mir als Azubi die TÜV-Abnahme für ein ganzes Gebäude abhängt... nunja, okay. Aber kommt dann mal ein Danke? Nö...
Oder sagt mal wer danke, dass man in 4 Wochen so 230 Stunden reißt, um die Termine ansatzweise zu halten? Nö... Und wär' da jetzt nicht die Prüfung dazwischengekommen wär's so weitergegangen.

Gut, andererseits gibts auch Zeiten, da läuft's wirklich angenehm und fast familiär und die aktuellen Aussichten sind auch etwas freundlicher, sonst hätt' ich da auch dankend auf die Übernahme verzichtet.

Ich werd da wohl mal um ein Statement bitten und dann weitersehen. Aber das würde halt auch nix bringen, wenn ich ohnehin keine Aussichten hätte, da was rauszuschlagen. Deshalb versuche ich das erstmal halbwegs zu klären, was nun Fakt ist.
 
Soweit ich weiss, ist mit Abschluss deiner Ausbildung dein Arbeitsvertrag mit dem Betrieb beendet. Von daher ist es auch völlig unerheblich, ob du gleich am folgenden Tag im selben Betrieb eine neue Anstellung hast oder nicht. Deinen Jahresurlaub, welchen du bisher noch nicht genommen hast (anteilig, falls es nicht das Jahresende ist) sowie deine Überstunden müssen!!!! ausgezahlt und (jetzt kommt das wichtige) versteuert werden, da der Betrieb sich sonst sowohl arbeits- wie auch steuerrechtlich strafbar macht.
 
Darius M. schrieb:
Soweit ich weiss, ist mit Abschluss deiner Ausbildung dein Arbeitsvertrag mit dem Betrieb beendet. Von daher ist es auch völlig unerheblich, ob du gleich am folgenden Tag im selben Betrieb eine neue Anstellung hast oder nicht. Deinen Jahresurlaub, welchen du bisher noch nicht genommen hast (anteilig, falls es nicht das Jahresende ist) sowie deine Überstunden müssen!!!! ausgezahlt und (jetzt kommt das wichtige) versteuert werden, da der Betrieb sich sonst sowohl arbeits- wie auch steuerrechtlich strafbar macht.

Gilt das auch für den öffentlichen Dienst, dass der Resturlaub ausgezahlt werden muss? Mir wurde gesagt, dass ich mein Urlaub einfach verfällt, wenn sobald mein Vertrag endet....
 
Bei Kündigung einfach abbummeln, wenn der Arbeitgeber nicht auszahlen möchte ...
 
hendr1k1 schrieb:
Gilt das auch für den öffentlichen Dienst, dass der Resturlaub ausgezahlt werden muss? Mir wurde gesagt, dass ich mein Urlaub einfach verfällt, wenn sobald mein Vertrag endet....

Eigentlich müsste es auch für den öffentlichen Dienst gelten. Im Arbeitsvertrag kannst du auch nicht schlechter gestellt werden, als vom Gesetz festgelegt. Einzige Ausnahme ist der Tarifvertrag. Hier besteht imho die einzige Möglichkeit, dass jemand schlechter gestellt werden kann, als vom Gesetz festgelegt.

An deiner Stelle würde ich jedoch als erstes beim Betriebsrat vorbeischauen und mich dort diesbezüglich erkundigen.
 
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