Moinmoin,
nachdem ich nun meine Ausbildung geschafft habe und der Arbeitsvertrag auch schon unterschrieben ist steht noch ein bisschen Papierkram an...
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse war am Di, dem 18., der Arbeitsvertrag hat als Beginn den 19.6.
Laut unseren Sekretärinnen müsste ich meinen Urlaub und die Überstunden ausgezahlt bekommen, da das Ausbildungsverhältnis ja beendet ist - soweit ich jetzt aber zB Hier lese, ist das ja Blödsinn.
So liest sich ja auch §7 Abs. 4 - "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten." - das ganze wird ja jetzt nur vom Ausbildungs- zum Arbeitsplatz, ohne Unterbrechung. Laut beiden Verträgen habe ich 23 Tage Urlaub pro Jahr.
Oder bin ich da wiederum auf'm Holzweg?
Gleiches Spiel bei den Überstunden, hier sagt §17 BBiG "(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."
Insofern kommt es wohl garnicht in Betracht, die Überstunden mit normalem Azubi-Brutto abzurechnen!? Besonderes Popcorn-Potential: Was sagt mir 'entsprechende Freizeit'? Da hatte ich die Tage was gelesen, als müsste dann auch beim Freizeitausgleich ein entsprechender Zuschlag gewährt werden, also zB 1,5h frei für 1 Überstunde.
Wären das ganze nur ein paar Stunden oder so wär's ja alles kein Problem, aber wir reden hier über 11 Urlaubstage und ~110 Überstunden... (und geschätzten 300 ÜS über die gesamte Ausbildungszeit, im Zweifel alles über Stundennachweise zu belegen)
Vielleicht gibt's da ja noch ein bisschen Lesestoff, über den ich noch nicht gestolpert bin!? So wie sich das aktuell darstellt, sehe ich da aber noch aktuten Klärungsbedarf.
nachdem ich nun meine Ausbildung geschafft habe und der Arbeitsvertrag auch schon unterschrieben ist steht noch ein bisschen Papierkram an...
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse war am Di, dem 18., der Arbeitsvertrag hat als Beginn den 19.6.
Laut unseren Sekretärinnen müsste ich meinen Urlaub und die Überstunden ausgezahlt bekommen, da das Ausbildungsverhältnis ja beendet ist - soweit ich jetzt aber zB Hier lese, ist das ja Blödsinn.
So liest sich ja auch §7 Abs. 4 - "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten." - das ganze wird ja jetzt nur vom Ausbildungs- zum Arbeitsplatz, ohne Unterbrechung. Laut beiden Verträgen habe ich 23 Tage Urlaub pro Jahr.
Oder bin ich da wiederum auf'm Holzweg?
Gleiches Spiel bei den Überstunden, hier sagt §17 BBiG "(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."
Insofern kommt es wohl garnicht in Betracht, die Überstunden mit normalem Azubi-Brutto abzurechnen!? Besonderes Popcorn-Potential: Was sagt mir 'entsprechende Freizeit'? Da hatte ich die Tage was gelesen, als müsste dann auch beim Freizeitausgleich ein entsprechender Zuschlag gewährt werden, also zB 1,5h frei für 1 Überstunde.
Wären das ganze nur ein paar Stunden oder so wär's ja alles kein Problem, aber wir reden hier über 11 Urlaubstage und ~110 Überstunden... (und geschätzten 300 ÜS über die gesamte Ausbildungszeit, im Zweifel alles über Stundennachweise zu belegen)
Vielleicht gibt's da ja noch ein bisschen Lesestoff, über den ich noch nicht gestolpert bin!? So wie sich das aktuell darstellt, sehe ich da aber noch aktuten Klärungsbedarf.