Abmahnanwälte bekommen endlich das Zittern

SmooTwo

Lt. Commander
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Hi Folks,

habe folgenden Link zugespielt bekommen: https://www.borncity.com/blog/2023/...en-kragen-stand-in-deutschland-und-sterreich/

Und mich sehr gefreut.

Diskussionsgrundlage:
In der Vergangenheit haben manche Abmahnanwälte eine unfassbare Anzahl an Abmahnungen versendet, teils auf fragwürdige Argumentation gestützt, und sich dennoch eine goldene Nase damit verdient.

Dies wird nun Folgen haben, für Anwälte, die auf diese Weise betrogen haben. Möglicherweise werden sogar Zulassungen entzogen. Das wäre wirklich sehr hart, aber fair. Denn nicht wenige werden einiges an Geld verloren haben, weil sie den Kampf gegen die Abmahnungen nicht gewagt haben.

Ich wollte einen Austausch anregen:
  • Wer hat Erfahrungen damit?
  • Wie habt ihr euch verhalten?
  • Wart ihr auch wegen der google-Fonts betroffen?
  • Werdet ihr auch Anzeige erstatten?

Beste Grüße
 
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wat? Er hat nur eine Klage verloren. Nirgends steht etwas von Betrug oder Entzug der Zulassung.
Hast du das Urteil überhaupt gelesen?

edit: das steht sogar in dem komischen Blog, den du verlinkt hast.
 
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Hi...

SmooTwo schrieb:
Dies wird nun Folgen haben, für Anwälte, die auf diese Weise betrogen haben. Möglicherweise werden sogar Zulassungen entzogen.
Das ist sehr weit vorgegriffen und da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.
Erstmal ist das ein zivilrechtliches Verfahren gewesen - über ein Strafrechtliches seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft über einen mögl. oder gar vollendeten Betrug stehen die Ermittlungen noch aus - und dann ging's um eine sog. "negative Feststellungsklage", und (noch) nichts anderes.
Der verlinkte golem-Artikel hat das Juristen-Deutsch eigtl. recht gut aufgearbeitet.
Dabei ist der eigentlich Beklagte zum Kläger "mutiert" und hat auf Feststellung eines bestimmten Sachverhalts, nämlich, dass der nun Beklagte als eigtl. mittels Abmahnung auftretender Forderungssteller zufolge wegen der Einbindung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch Schmerzensgeld geltend machen (Az. 4 O13063/22) kann, geklagt - dem wurde dann auch entsprochen, weil in diesem Fall dieses als Grundlage für die in großer Anzahl automatisiert versendeten "Abmahnschreiben" bemüht war und dementsprechend in ihrer Ausführung (unter Nutzung eines Website-Crawlers zum "Besuch der Webseite" und damit ohne persönliche Authorisation verbundene Übermittlung der IP-Adresse an den US-Dienstleister) als bewußte "Tatprovokation der Abmahner" und einem damit verbundenem mgl. "Rechtsmißbrauch" bewertet wurde, wodurch sich somit aber auch keinerlei Rechtsanspruch mehr ergab.
Es ging hier lediglich darum einen Unterlassungsanspruch und eine Schadensersatzforderung aufgrund der nicht vorhandenen "Verletzung von einem Persönlichkeitsrecht" anzufechten.

Allerdings kann nach wie vor die Einbindung dynamischer Webinhalte von US-Webdiensten ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig sein und Webseitenbetreiber können auf Unterlassung sowie Schadensersatz verklagt werden.​
 
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