Abmahnung: Erneute Zahlungsaufforderung nach Abgabe einer mod. Unterlassungserklärung

schwarzgelber

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Nabend,

ich habe vor ca 1 1/2 Jahren eine Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel bekommen. Ich sollte etwa um die 7000 Euro überweisen, da ich angeblich einen Film hochgeladen hätte. Habe seiner Zeit dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und bis heute kam nichts mehr von denen.

Heute hatte ich dann eine erneute Zahlungsaufforderung im Briefkasten. In dieser steht folgendes:

"in der Akte XXXXXXXXXXX Notrefun GmbH / Max Mustermann wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben, die Zahlungsansprüche sind jedoch nicht erfüllt."
dann erstmal viel blabla, viele Filesharingverfahren schon gerichtlich durchgesetzt (auch mehrere angebliche Urteile mit angeheftet) usw. am Ende dann:
"Wir geben Ihnen die Möglichkeit, binnen zwei Wochen den hiermit außergerichtlichen angebotenen Vergleich in Höhe von 270,00 € durch Zahlung anzunehmen. Die Angelegenheit wäre mit Zahlung erledigt."

Wie soll ich vorgehen? Abheften, ignorieren, weiterleben?

Schonmal danke für Eure Antworten!
 
da ich angeblich einen Film hochgeladen hätte. Habe seiner Zeit dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und bis heute kam nichts mehr von denen.

Na ja, irgendwo muss ja an der Sache ein Funke von Wahrheit vorhanden sein, sonst hättest Du keine Unterlassungserklärung unterschrieben.

Du bist allerdings aufgrund der erneuten Aufforderung an einem Punkt angelangt, wo Du wirklich Unterstützung von einem Rechtsanwalt aus dem Bereich IT benötigst.

Wie soll ich vorgehen? Abheften, ignorieren, weiterleben?

weiterleben? Auf jeden Fall! Die Welt dreht sich. Für den Rest brauchst Du allerdings definitiv Hilfe. Ansonsten wird Dein leidiges Thema kein Ende finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der erste Schritt war schonmal richtig - die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung. Das neue Schreiben soll dich nur beeindrucken. Kannst du aber getrost ignorieren. Ein Rechtsanwalt würde ich nur aufsuchen, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnet wird. Erst dieses muss man wieder ernst nehmen.

Also entspann dich! (und natürlich nix zahlen)
 
Wenn ich tatsächlich derartiges mir zu schulden kommen lassen hab, würde ich das Angebot von den 270,- Euro sogar annehmen. Sonst bleibt auch einem die Verbraucherzentrale die einen berät. Sollte günstiger als der eigene Anwalt sein.
 
Solange keine Klage erhoben wurde, kostet ein Anwalt nur unnötig Geld.
Denn meist klagen die nicht, sondern drohen nur.

Also abheften und ignorieren ist hier der einzig sinnvolle Schritt.

Falls ein Mahnbescheid kommt, dem sofort widersprechen.
 
@ Nobody

Warum sollte der TE etwas zahlen? Der Urheber hat Anspruch auf Unterlassung, welches durch die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt wurde. Eine freiwillige Zahlung muss man nicht leisten. Möchte der Urheber noch einen Schaden ersetzt haben, dann muss dieser Schaden explizit auf den Einzelfall nachgewiesen werden. Es muss auch erstmal abgeleitet werden, ob überhaupt Schadensersatzanspruch besteht.
 
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