Abmahnung mit Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer

Sasi Black

Admiral
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tach,

heut kam ein schrieb ins Haus, eine Abmahnung a la Waldorf.
so nur das im Haus (lebende) personen dies nicht getan haben, sondern der Besuch aus Canada mit eigenem Laptop, schon lange abgereist.
weis einer wie man da vorgehen kann? ein Unterlassenerklärung bzw. modifizierte scheint mir da irgentwie falsch da die Abgemahnte Person dies garnet getan hat.
Oder doch alles über den Anwalt laufen lassen und diese Kosten für den anwalt tragen? so ein Packet beim Anwalt kostet ~400€, was den 800€ gebühr nahe kommt.

Jemand schon ähnliches erlebt?

MFG
Sasi
 
Du haftest aber doch wenn sich über Deinen Anschluss jemand "erlaubt" einwählen darf?
 
wie meins das mit gedeckelt, glaub du verwechsels was.
glaub die 100/150€ betrifft musikstücke, hierbei handelt es sich um ein Filmstuck was 1min upgeloadet wurde.

Morgen werd ich mich mit der Rechtschutz in verbindung setzen, ob die die kosten für Anwalt und sowas übernimmt.
Laut meinem Vertrag sind Medien / Internetkauf etc. mit auf gelistet, ob Urheberrechtsverletzungen dazu gehört muss ich mich nochmal informieren.

http://www.chip.de/video/Filesharing-Neues-Inkassogesetz-Video_73793206.html hier erklärt der aber doch, das wenn mehrer nutzer am netzt hängen, und man eindeutig nicht sagen kann wer dies war ist man aus dem schneider.
und in diesem Fall war das so, mehrere Personen im Haushalt mit Smarthphone und Laptop, ich könnt den den Namen der Person geben die als Einziges mit dem Laptop am netz hang da können die sich das Geld aus Canada holen.

aber ich will selbs da nichts schreiben, lieber über einen Anwalt aber mir scheint es so das die Anwälte die solche fälle verteidigen möchten nicht viel besser sind als die die solche Fälle ins rollen bringen. (also alle Halsabschneider sind)

So oder so wird / muss man eine Unterlassungserklärung Unterschreiben, Warum wenn man dies nicht getan hat.
höchsten eine Unterlassungserklärung fremde Personen an Netz zu lassen.
 
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Ich kann dir nur sagen, dass du nicht als Täter und auch nicht als Teilnehmer haftest. In Frage kommt dann lediglich die sog. Störerhaftung. Vllt verständlicher ausgedrückt handelt es sich um die Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte.

Die wiederum greift nur, wenn gewisse Prüfpflichten (nicht irreführen lassen; es muss nicht ständig was geprüfte werden. heißt einfach nur so) nicht eingehalten wurden. Der BGH entscheidet immer nur scheibchenweise, je nachdem, was gerade für ein Sachverhalt ansteht. So zeichnen sich unterschiedlich zu behandelnde Fallgruppen ab, je nachdem, um wen es sich bei den Dritten handelt: Unbekannte, Minderjährige Kinder, Volljährige Angehörige/Kinder, Sonstige Personen/Freunde.

1. Gegen die Haftung für Unbekannte genügt eine zum Zeitpunkt der WLAN-Einrichtung marktübliche Sicherung, dh wohl zZt Verschlüsselung mit Passwort.
2. Minderjährige Kinder sind darüber aufzuklären, dass Urheberrechtsverletzungen verboten sind; verbieten soll man es ihnen auch.. Pflicht zu vorsorglichen Kontrollen wird verneint, solange kein Anlass besteht.
3. Bei Volljährigen geht man davon aus, dass das Verbot von Urheberrechtsverletzungen bekannt ist und dass der Wunsch des Anschlussinhabers, solche zu vermeiden, ebenfalls bekannt ist und respektiert wird. Entsprechend wird hier sogar eine Aufklärungspflicht abgelehnt.
4. Zu den sonstigen Fällen gibt es noch kein höchstrichterliches Urteil. Es wurde im Fall der volljährigen Angehörigen offengehalten, die Erwägungen auf die "Sonstigen" zu übertragen. Ein Argument gegen die Pflichten ggü volljährigen Kindern war auch das grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis der Familie - das besteht bei den "Sonstigen" natürlich nicht; dürfte aber nicht entscheidend sein, dh hier gilt nichts anderes als unter Drittens (so auch die spontan von mir überflogenen Literaturmeinungen dazu).

Außerdem wird diskutiert, inwiefern §§ 7 II, 8 TMG die Verantwortlichkeit schlechthin ausschließen.

Es wird vom BGH in den oben genannten Fällen übrigens nicht allein der Schadenersatzanspruch, sondern auch der Unterlassungsanspruch verneint. Wenn ich mich nicht irre, sollte somit auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung unnötig sein.

Zur Darlegungs- und Beweislast kann ich dir noch weniger sagen. Spontan fand ich nur, dass wohl ein alternativer Geschehensablauf dargelegt werden muss. Daran - und vor allem dem Willen dazu - scheitert es bei dir offenbar nicht.
 
1.) deinen "Besuch" informieren was Sache ist
2.) ein Schreiben aufsetzen in dem du den Sachverhalt erklärst und die Kontaktdaten von deinem Besuch weitergibst
3.) wenn du dir 2. nicht zutraust - einen Anwalt konsultieren (hast ja eine RS-Versicherung)
 
Überhaupt nicht reagieren, ein Abmahnabzocker ist in der Beweispflicht, die Beweise holt er sich durch Reaktionen der angemahnten, die liefern ihm zu . Von 100 angeschriebenen ist immer einer dabei, der aus schlechtem Gewissen heraus sich dann so richtig fertig machen läßt. Diese Abmahnverbrecher sind mit allen Wassern gewaschen. Solche Briefe immer "Senkrechtablage" , was nicht vom Gericht kommt, ist das Papier nicht wert, kommt was vom Gericht, dann eigenen Anwalt - Nie (!) anders verfahren! Immer kalt bleiben, eiskalt, da müssen die Tapeten regelrecht gefrieren! Wenn was kommt, dann sowieso faustdick, aber wieso einem gegnerischen Advokaten zu arbeiten?! Die ziehn einem nicht nur die Klamotten aus, wenn die erst Blut geleckt haben, die reißen einem direkt die Haut von den Knochen und verklagen das Skelett noch auf Arbeitswerte für diese Tätigkeit.

Edit:

Und versucht mal eine Lizenz zu kriegen, die Studios wissen selbst nicht mal, wer da eigentlich das copyright hält. Den Spaß hab ich mir mal gemacht, mit "Universal" Nach dem ich durch 5 Studios weiter gereicht wurde hab ichs sein lassen. Da sollt der Staat erst mal anfangen!
 
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modifizierte UE vom Anwalt machen lassen. Die vorgefertigte impliziert, dass du dich schuldig befindest und es ist vom Landgericht die Rede (ergo Streitwert > 5000€ wenn ich mich nicht irre). In der UE steht am Ende nur drin, dass du es nicht tun wirst, egal ob du es vorher getan hast oder nich.
 
Don Vito schrieb:
Überhaupt nicht reagieren, ein Abmahnabzocker ist in der Beweispflicht, die Beweise holt er sich durch Reaktionen der angemahnten, die liefern ihm zu .
Das ist genau das, was man nicht tun sollte. Klar ist der Abmahner als Rechteinhaber in der Beweispflicht, aber das kommt ja erst zum tragen, wenn es zu Gericht geht.

Der pauschale Rat mit der "modifizierten UE" vom Anwalt bzw. vorgefertigten Vordrucken wird mittlerweile völlig überholt. Bei der "scheibchenweise" erfolgenden Veröffentlichungen von Entscheidungen der Gerichte (wie Droitteur schon bemerkt hat), hat das schon unübersichtliche Ausmaße angenommen. Vor allem bei den ganzen Feinheiten, ob die Störerhaftung (inkl. Sorgfalts- und Überwachungspflichten) greift, oder nicht.

Lieber direkt einen Anwalt für Medienrecht (besser noch mit Spezialisierung auf Filesharing) aufsuchen und bereits bei Kontaktaufnahme abklären, was die Kosten für die Erstberatung sind.
 
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tach,
sry das ich mich jetzt erst melde.

also momentaner stand:
wir waren beim Anwalt (spezialisiert auf Urheberrechte/Filesharing), haben uns da erstmal Beraten lassen (da sons die kosten weit nach oben gehen), die rechtschutz übernimmt Urheberrechtsfälle ab 2013 nicht mehr (schwachsinn, dann braucht man auch keine rechtschutz). Da die versicherung bei sowas immer von Eigenverschulden ausgeht.
also wir werden einen modifizierten UE, abgeben, mit den vorhandenen fakten.
Und hoffen das es sich damit geklärt hat, da der Besuch in Canada ist wird denen der Aufwand sowieso zu groß um da hinter zu gehen (in der Zeit haben die doch 50 weitere Abmahnungen wieder geschrieben).

wie schon hier geschrieben, wir haben nur die Störerhaftung. Die Person die die Straftat begangen hat ist dafür zuständig (ist auch volljährig).

auf Rat des Anwalts sollen wir den Telefon anschluss auf eine andere Person (familienmitglied im haus wohnend) umschreiben lassen, falls sowas nochmal passiert wäre dies ein Bruch der UE und mit der neuen Person was neues.
 
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Der letzte Absatz ist ja verdammt faszinierend! So logisch, aber erst mal drauf kommen :D Vielen Dank, auch für die ausführliche Rückmeldung!

PS: Das ist im Übrigen der Grund, warum man erwägen sollte, ob vllt gar keine UE notwendig ist.
 
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was hat ein umgemeldeter Inhaber des Telefonanschlusses mit einer Abmahnung zu tun?
theoretisch müßte dann doch der Abmahner dann den Telekommunikationsanbieter um Mitteilung bitten, wann der Anschluß umgemeldet wurde
 
Es geht bei der Ummeldung darum, dass man kein Risiko bezüglich der Unterlassungserklärung eingeht.
Gibt eine UE ab, wäre jeder erneute Verstoß schwerschwiegend. Durch die Ummeldung verhindert man diese Möglichkeit.
 
Gestern (01.10.2015) 18.00 Uhr lief auf Phönix eine interessante Dokumentation zu der ganzen Abmahnindustrie. Der Titel lautete "Filme, Serien und Sex aus dem Netz" . Wer sich dafür interessiert, kann sich ja bei Phönix erkundigen, wann die Ausstrahlung wiederholt wird.

In der Dokumentation kommt auch ein gewisser Rechtsanwalt Herr Björn Frommer von Waldorf und Frommer zu Wort, da kann man sich wunderbar ein Bild machen, was für ein abgebrühter und aalglatter Mensch das ist. Da möcht man selbst direkt Jura studieren um solchen Menschen das Handwerk zu legen.

In der Dokumentation wird anschaulich beschrieben, wie genau die Abmahnmasche funktioniert, wie löcherig und unbeweisbar sie ist und wie man sich dagegen schützen kann, sehr aufschlußreich, diese Dokumentation!
 
danke Don Vito, hier kann man sich die Doku herunterladen: http://wapwon.com/video/ZDFzoom--Filme-Serien-und-Sex-aus-dem-Netz-Wie-Anw/d-fNf5nz40s


auch hier hört man in den ersten 5 Minuten das immer nach Schema F abgemahnt wird.
Eine Aufklärung ob Heinz aus Kanada daran Schuld ist, interessiert niemand der Abmahner, sondern höchstens falls das Gericht.
Daher verstehe ich nicht wie mann die schon seit mehreren Jahren GÜLTIGE aussage auf solche Schreiben nicht Selbständig zu reagieren, hier anders gehandhabt wird.
Auch wenn ein Anwalt das Schreiben aufsetzt, wird weiterhin das Geld gefordert.
Gültige Protokolle und Schreiben werden an weiterführende Inkassounternehmen nicht weitergeleitet.

hier wird erklärt wie man am vernünftigsten mit so einer Situation umgeht:LINK
 
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Wie der Zufall so will, gab's erst kürzlich eine Entscheidung von einem Amtsgericht (gut, hat keine rechtsbindende Wirkung), mit ähnliches Sachverhalt bzw. der Störerhaftung.
 
17.95€ im Monat, reicht das nicht? Das sind nur die GEZ- Gebühren, übrigens..

@Eisbrecher99, da hat doch nur ein Dorftrottel auf Kinox.to, ein xx zu viel angeklickt :freak:
 
so habe vohin versucht alles rüber zu faxen, zur Waldorf Frommer Anwälte,
mein Fax haben die nicht erhalten warum auch immer, 2x versucht, kann es sein das man warum auch immer seine Fax aperate aus schaltet bevor man feierabend macht? ich könnt :kotz:
am Montag läuft die frist ab, wollte eig erst ne Fax schicken dann das orginal hinterher.
ich habe aber die nachricht das meine FAX nicht angekommen ist. ist das wieder ne masche? habe um 17:55 abgeschickt um 18Uhr machen die zu.

werd es am Montag versuchen wenn das nicht geht, habe ich ja belege das ich es versucht habe.
nur liegt es nicht an mir, hoff ich.
 
Mittlerweile gilt durch ein Urteil des BGH, das du durch glaubwürdigen Sachvortrag erklärst wer außer dir als Täter in Betracht kommt. Du musst dabei keinen Familienangehörigen beschuldigen, aber das dennoch irgendwie erklären. Sinn ist, das der Anschlussinhaber nicht für die Urheberrechtsverletzung eines anderen volljährigen Familienmitglied oder Mitbewohners haftet, oder dessen Kinder nach dem er sie über das Unrecht belehrt hat wobei es ihm nicht zuzumuten ist das Kind im Haushalt zu jeder Zeit zu beaufsichtigen. Die Störerhaftung ist in diesen Fällen entschärft.

Dazu gibt es ausreichend Lektüre zu finden.

Und wenn du nicht der Täter bist, brauchst du nichts bezahlen. Kannst es auf eine Klage ankommen lassen. Oder die Unterlassungerklärung (nicht den Vordruck) abgeben und nicht bezahlen, und dann auf eine Klage ankommen lassen.

Anschluss ummelden ist sinnfrei, weil die Unterlassungserklärung an die Person gebunden ist und bleibt, und auch was die UE betrifft der Anschlussinhaber nicht für die Urheberrechtsverletzung eines anderes volljährigen Familienmitglieds haftet.

Ein Tip an den OE. Statt Fax schicke eine Email, an die Kanzlei und CC an dich selbst. Die Email an dich selbst ist die Sendebestätigung. Frage hinterher, was schickst du denn jetzt an die Kanzlei?
 
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eine Unterlassungserklärung (nicht den Vordruck, Eigenen)
und ein Schreiben wo nochmal drin steht das ich sowie im haus lebenen Personen es nicht waren etc.
 
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