RenoRaines
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- Feb. 2004
- Beiträge
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Hallo Freunde,
heute habe ich eine Abmahnung für angebliches streamen über Redtube bekommen. Witzigerweise kenne ich Redtube überhaupt nicht und war auch nie auf dieser Seite, aber man soll ja nicht ausschließen das sich jemand über mein WLAN eingehackt hat...ist ja alles möglich.
Liest sich alles recht offiziell, nur das Datum macht mich stutzig denn das liegt 7 Tage in der Zukunft (könnte möglicherweise auch ein Tippfehler sein)
Versteht mich nicht falsch oder haltet mich für naiv, ich habe schon einige Abmahnungen in den letzten Jahren bekommen aber diese waren immer unpersönlich ohne meinen Namen und von daher auch recht schnell als Fake erkennbar, dass hier ist die erste wo mein echter Name drin steht von daher denkt man hier schon 2x nach ob da vielleicht jemand über mein WLAN etwas streamt...
Hier die Mail (Absender war finn.hopp@web.de unter Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft), meinen Namen hab ich mal durch XXX ersetzt
Sehr geehrte(r) XXX,
Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 17.12.2013 23:55:24
IP-Adresse: 74.12.13.107 XXX
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 314724230750
Stream-Anbieter: Redtube
Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 95,65 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 70,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 3014,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 171,68 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 27,00 Euro
Schadensersatz: 95,65 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 70,00 Euro
Die gespeicherten Daten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Was meint ihr dazu? Die Zip Datei habe ich natürlich nicht geöffnet, da wäre ich ja schön blöd falls das ein Virus ist...
heute habe ich eine Abmahnung für angebliches streamen über Redtube bekommen. Witzigerweise kenne ich Redtube überhaupt nicht und war auch nie auf dieser Seite, aber man soll ja nicht ausschließen das sich jemand über mein WLAN eingehackt hat...ist ja alles möglich.
Liest sich alles recht offiziell, nur das Datum macht mich stutzig denn das liegt 7 Tage in der Zukunft (könnte möglicherweise auch ein Tippfehler sein)
Versteht mich nicht falsch oder haltet mich für naiv, ich habe schon einige Abmahnungen in den letzten Jahren bekommen aber diese waren immer unpersönlich ohne meinen Namen und von daher auch recht schnell als Fake erkennbar, dass hier ist die erste wo mein echter Name drin steht von daher denkt man hier schon 2x nach ob da vielleicht jemand über mein WLAN etwas streamt...
Hier die Mail (Absender war finn.hopp@web.de unter Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft), meinen Namen hab ich mal durch XXX ersetzt
Sehr geehrte(r) XXX,
Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 17.12.2013 23:55:24
IP-Adresse: 74.12.13.107 XXX
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 314724230750
Stream-Anbieter: Redtube
Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 95,65 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 70,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 3014,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 171,68 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 27,00 Euro
Schadensersatz: 95,65 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 70,00 Euro
Die gespeicherten Daten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Was meint ihr dazu? Die Zip Datei habe ich natürlich nicht geöffnet, da wäre ich ja schön blöd falls das ein Virus ist...