Abschluss/Facharbeit angeblich nicht selber angefertigt

nik_

Admiral
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Hallo,

folgendes ist rein fiktiv, ich will aber mal wissen ob man da hätte was machen können etc...

Man nehme an, Person X habe vor Jahren eine Facharbeit geschrieben über den demografischen Wande in seiner Heimatstadt. Diese wurde selber angefertigt (12 Seiten). Alle Quellen wurden korrekt angegeben und sogar im Anhang angefügt. Es wurde eine präsentation gehalten etc...
Nehmen wir an, diese Arbeit ist nun schlecht benotet worden. Ein Kritikpunkt des betreunden Lehrers Y wäre, dass man das nicht selber geschrieben hätte. Lehrer Y kann das aber nicht beweisen und ein anderer Lehrer Z ist der gleichen Meinung wie Y. Dabei wissen beide nicht, wie X überhaupt wissenschaftliche Arbeiten schreibt, da dies noch nie zuvor geschehen war.
Dieser Kritikpunkt mache laut Lehrer Y einen Großteil der schlechten Note aus.
Lehrerin Y hat kein Tool zur Überprüfung eingesetzt, sondern sich auf die Erfahrung im Umgang mit Schüler X verlassen.

1.) Kann Lehrer Y ohne Beweise so etwas behaupten?
2.) Dürfte Lehrer Y das im Lehrer-Kollegium verbreiten mit der Aussage: "Das kann nicht von X sein"?
3.) Ist es möglich in so einem Fall rechtlich dagegen vor zu gehen?

Wie gesagt, dass würde mich mal interessieren. Stehe selber vor meiner Bachelor-Arbeit und da wäre sowas mal interessant zu wissen, bzw. auch mal allgemein.
 
4.) Wie lange würde es dauern bis so was verjährt?
5.) Da 3.) mit ja beantwortet: Was würde man Lehrerin Y denn vorwerfen
6.) Wäre ein Neu-Benotung durch andere objektive Lehrer A, B möglich?
 
Das Schulzeugnis dürfte längst bestandskräftig sein, eine Klage wäre m.E. damit verfristet.

Allerdings kenne ich mich mit Schul- und Prüfungsrecht nur sehr bedingt aus.
 
das heißt ja dann 4.) und 6.) würden wegfallen

wie siehts aber mit 5.) aus. wäre es nicht sogar eine straftat, wenn Y nicht stichhaltig beweisen das X abgeschrieben hat. Aber X beweisen könnte durch Zeugen, dass dem nicht so wäre?
 
Die Benotung wird ja wohl kaum nur mit dem Gefühl des Lehrers begründet worden sein, von daher wäre das Gesamtbild entscheidend.

Eine Straftat sehe ich hier nicht, ebenso wenig kann jemand grds. beweisen, eine Arbeit ohne fremde Hilfe geschrieben zu haben, wie soll dieser Beweis denn geführt werden?

Wieso soll eine Sache, die mit dem Abschlusszeugnis abgeschlossen ist, nun wieder aufgekocht werden?
 
@doc, Y sagte damals: Das können Sie nicht selber geschrieben haben, mehrere Kollegen sind der selben Meinung. Dabei wurde an der schule nie wissenschaftlich gearbeitet. weiterhin war Y auf X nicht gut zu sprechen (erst nach beginn der arbeit kam es zu den schwierigkeiten). Zudem wäre das Thema verfehlt, da zu wenig auf die heimatstadt eingegangen würde. dabei wurden von der 12 möglichen seiten, knappe 6 für die heimatstadt verwendet (gesplittet nach den zeiträumen der erhebungen).

X könnte es beweisen durch seine schwester, welche die FA mehrmals durchgelesen und auf übereinstimmende textpassagen grpüft hat sowie die Eltern die dabei waren als X die FA verfasste und ebenfalls als korrekturleser genutzt wurden. weiterhin brachte Y auch keine beweise dafür an, dass X abgeschrieben habe es war nur eine vermutung die dann verbreitet wurde

mir gehts im endeffkt darum, dass damals X seine füße stillgehalten hat und jetzt gerne wüsste, was er hätte damals machen können. X war damals zu naiv und wusste nicht, was noch alles folgen sollte.
 
Er hätte ggf. Widerspruch oder Klage gegen die Benotung oder ein damit verbundenes Abschlusszeugnis erheben können.

In Prüfungsangelegenheiten ist dabei grds. ein erfahrener Anwalt anzuraten.
 
Prinzipiell ist spätestens mit dem Zeugnis ein begünstigernder Verwaltungsakt ergangen, welcher entsprechend verfristen kann. Dagegen wurde kein Rechtsmittel eingelegt, die Sache ist also vom Tisch.

Was die Bachelorarbeit betrifft, dürfte so eine Realschulvorgehensweise nicht mehr möglich sein und es wird entsprechend nach Prüfungsordnung bewertet, bei der ein Gefühl des Lehrers einfach nicht mehr ausreichend ist für die Notenvergabe.
 
Weder ist ein Schulzeugnis ein rein begünstigender VA, noch kann ein VA "verfristen"...
 
Doc Foster schrieb:
Weder ist ein Schulzeugnis ein rein begünstigender VA, noch kann ein VA "verfristen"...

Wo schrieb ich was von "rein", aber im Grunde ist er begünstigend, da er einen Abschluss bescheinigt und zu weiteren Ausbildungen berechtigt. Belastend ist er jedenfalls nicht, da selbst Komplettversagen mit nur 5,0 keine belastenden Rechtsfolgen hat, sondern nur das Ausbleiben von begünstigenden.

Und "verfristen" tut ein VA, indem in der Widerspruchsfrist keine Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage eingelegt werden und er somit Bestandskraft erlangt und unanfechtbar wird. Ob der VA dabei begünstigend oder belastend ist, spielt keine Rolle.

Rein verwaltungstechnisch ist da jetzt überhaupt nichts mehr zu machen.
 
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Wo schrieb ich was von "rein", aber im Grunde ist er begünstigend, da er einen Abschluss bescheinigt und zu weiteren Ausbildungen berechtigt. Belastend ist er jedenfalls nicht, da selbst Komplettversagen mit nur 5,0 keine belastenden Rechtsfolgen hat, sondern nur das Ausbleiben von begünstigenden.

Wenn ein VA bloß begünstigend ist, könnte der Adressat kein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen und eine Klage wäre schon unzulässig. Vor diesem Hintergrund kann ein Abschlusszeugnis immer auch eine belastende Komponente enthalten, bspw. weil man einen n.c. nicht erfüllt.

Und "verfristen" tut ein VA, indem in der Widerspruchsfrist keine Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage eingelegt werden und er somit Bestandskraft erlangt und unanfechtbar wird. Ob der VA dabei begünstigend oder belastend ist, spielt keine Rolle.

Nicht der VA verfristet, sondern das Rechtsmittel.
 
Letzter Punkt, korrekt, eine falsche Formulierung von mir.

Bei einem (ggf. nicht ergangenen) begrünstigenden VA gibt es die Möglichkeit der Verpflichtungsklage oder Forsetzungsfeststellungklage.

Wenn man mir z.B. 100 Euro Arbeitslosengeld bewilligt (def. begünstigend), ich aber der Meinung bin, es müsste mehr sein, ist natürlich auch ein entsprechender Widerspruch möglich.

Deine Begründung zum n.c. kann ich nicht nachvollziehen, da dieser mit dem VA selbst eigentlich nichts zu tun hat. Dann wäre ein 1000 Euro Bewilligungsbescheid für irgendwas ja auch belastend, weil ich mir davon keinen teureren Mercedes kaufen könnte. Natürlich kann ein Zeugnisergebnis für mich persönlich negative Aspekte haben, aber es ist rein rechtlich nur begünstigend, da es mich alleine durch den Abschluss schon besser stellt und auch sonst keinen Beschwer oder Nebenbestimmungen enthält.
 
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