Hallo,
ich habe am 15.6 mein Acer Notebook zum Service eingeschickt und eine ausführliche Fehlerbeschrebung beigelegt, in dieser habe ich ausdrücklich darum gebeten, dass die Mängel durch Acer unter in anspruchnehmen der Garantie beseitigt werden sollen. Zu den Mägeln zählten ein defekter HDMI anschluss, defekte Soundausgabe und zwei Risse im Gehäuse.
Nun habe ich am heutigen Tag einen Kostenvoranschlag erhalten, in dem ich die Option bekomme:
- Die Raperatur durchführen für 150 Euro
- Die Raperatur durchführen für 150 Euro (Ja die gib es wirklich zwei mal auf dem Brief)
- Das Gerät ohne Reparatur zurücksenden für 25 Euro
- Oder das Gerät fachgerecht zu entsorgen
In diesem Schreiben werden Teile für 21 Euro und eine Stunde arbeit zu 90 Euro und weitere Auslagen (Versandkosten) aufgeführt.
Es scheint als hätte Acer obwohl ich geschrieben habe, dass ich die Garantie in Anspruch nehmen will eigenmächtig endschieden einen Kostenvoranschlag zu erstellen, indem nicht berücksichtigt ist die Mängel die unter Garantie fallen zu beseitigen und das Gerät dann zu 0 Euro zurückzusenden. Außerdem ist mir aufgefallen das im Kostenvoranschlag die anderen Mägel nichtmal aufgeführt sind, daher nehme ich an, dass wenn ich das Gerät zu 25 Euro zurückhaben will auch diese nicht beseitigt werden, obwohl der defekte HDMI ein Garantiefall wäre.
Nun hoffe ich, dass Ihr mir weiterhelfen könnt und mir sagen könnt wie ich mich gegenüber Acer am besten Verhalten soll, da ich durchaus nachvollziehen kann, dass Acer gerissene Gehäuse nicht als Garantiefall anerkennen will, da Sie schreiben, dass diese beiden Mängel durch Fremdeinwirkung entstanden sind (Ja ich trage mein Notebook auch mal durch die Gegend, aber habe es nie überbeansprucht). Ich bin der Ansicht, dass mir zumindestens zusteht, dass die beiden anderen Mängel beseitigt werden und ich dann mein Gerät zurückbekomme. Ich befürchte aber, dass Acer den Kostenvoranschlag auf jede Fall beszahlt haben will (das reine erstellen dieses), obwohl ich nicht darum gebeten habe, da ich schreib, unter in anspruchnahme der Garantie. Daher ging ich davon aus, dass man mich nur benachrichtigen würde, wenn Mägel nicht unter Garantie fallen und ich dann entscheiden müsste, ob ich dafür einen solchen Kostenvoranschlag haben möchte.
Nun ist mein Großen Problem, dass ich der Ansicht bin, dass der HDMI und der Sound unter Garantie repariert werden müssen und auch das die Risse ehr durch Materialermüdung entstanden sind und auch diese damit nicht mir zu Lasten gelegt werden können, daher, dass ich aber keinen Streit mit Acer haben will würde ich auch hinnehmen, wenn Acer diese Ansicht nicht vertreten kann, dass Sie mir die anderen Mägel beseitigen und mir das Gerät dann zurücksenden. Wie bereits erwähnt ist diese Option im Kostenvoranschlag nicht aufgeführt, da in diesem auch nur die risse erwähnt werden. Eben wegen dieser Formulierung im Kostenvoranschlag ersuche ich hiermit eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Kale Pol
ich habe am 15.6 mein Acer Notebook zum Service eingeschickt und eine ausführliche Fehlerbeschrebung beigelegt, in dieser habe ich ausdrücklich darum gebeten, dass die Mängel durch Acer unter in anspruchnehmen der Garantie beseitigt werden sollen. Zu den Mägeln zählten ein defekter HDMI anschluss, defekte Soundausgabe und zwei Risse im Gehäuse.
Nun habe ich am heutigen Tag einen Kostenvoranschlag erhalten, in dem ich die Option bekomme:
- Die Raperatur durchführen für 150 Euro
- Die Raperatur durchführen für 150 Euro (Ja die gib es wirklich zwei mal auf dem Brief)
- Das Gerät ohne Reparatur zurücksenden für 25 Euro
- Oder das Gerät fachgerecht zu entsorgen
In diesem Schreiben werden Teile für 21 Euro und eine Stunde arbeit zu 90 Euro und weitere Auslagen (Versandkosten) aufgeführt.
Es scheint als hätte Acer obwohl ich geschrieben habe, dass ich die Garantie in Anspruch nehmen will eigenmächtig endschieden einen Kostenvoranschlag zu erstellen, indem nicht berücksichtigt ist die Mängel die unter Garantie fallen zu beseitigen und das Gerät dann zu 0 Euro zurückzusenden. Außerdem ist mir aufgefallen das im Kostenvoranschlag die anderen Mägel nichtmal aufgeführt sind, daher nehme ich an, dass wenn ich das Gerät zu 25 Euro zurückhaben will auch diese nicht beseitigt werden, obwohl der defekte HDMI ein Garantiefall wäre.
Nun hoffe ich, dass Ihr mir weiterhelfen könnt und mir sagen könnt wie ich mich gegenüber Acer am besten Verhalten soll, da ich durchaus nachvollziehen kann, dass Acer gerissene Gehäuse nicht als Garantiefall anerkennen will, da Sie schreiben, dass diese beiden Mängel durch Fremdeinwirkung entstanden sind (Ja ich trage mein Notebook auch mal durch die Gegend, aber habe es nie überbeansprucht). Ich bin der Ansicht, dass mir zumindestens zusteht, dass die beiden anderen Mängel beseitigt werden und ich dann mein Gerät zurückbekomme. Ich befürchte aber, dass Acer den Kostenvoranschlag auf jede Fall beszahlt haben will (das reine erstellen dieses), obwohl ich nicht darum gebeten habe, da ich schreib, unter in anspruchnahme der Garantie. Daher ging ich davon aus, dass man mich nur benachrichtigen würde, wenn Mägel nicht unter Garantie fallen und ich dann entscheiden müsste, ob ich dafür einen solchen Kostenvoranschlag haben möchte.
Nun ist mein Großen Problem, dass ich der Ansicht bin, dass der HDMI und der Sound unter Garantie repariert werden müssen und auch das die Risse ehr durch Materialermüdung entstanden sind und auch diese damit nicht mir zu Lasten gelegt werden können, daher, dass ich aber keinen Streit mit Acer haben will würde ich auch hinnehmen, wenn Acer diese Ansicht nicht vertreten kann, dass Sie mir die anderen Mägel beseitigen und mir das Gerät dann zurücksenden. Wie bereits erwähnt ist diese Option im Kostenvoranschlag nicht aufgeführt, da in diesem auch nur die risse erwähnt werden. Eben wegen dieser Formulierung im Kostenvoranschlag ersuche ich hiermit eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Kale Pol
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