Administrator vs. Datenschutzbeauftragter

somebody_hst

Ensign
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Sep. 2008
Beiträge
221
Moin moin...

Ich hab da ne Frage bezüglich der Rechte/Pflichten etc. eines Datenschutzbeauftragten.
Vllt. hat einer von euch ja Erfahrungen damit.

Darf ein Datenschutzbeauftragter einer Firma dem jeweiligen Administrator "Befehle" erteilen im Sinne von z.B. bestimmte Sachen sperren/verbieten oder muss er den Umweg über die Geschäftsleitung gehen?

Auch würde mich interresieren inwieweit der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht hat.

Leider habe ich noch nichts im Netz dazu gefunden...
Gut wäre auch ein direkter Gesetzestext wenns geht...

gruß somebody
 
Soweit ich weiß, hat ein Datenschutzbeauftragter erst mal, allein durch die Position, keine Weisungsbefugnis.
Das heißt aber nicht, dass die Firmenleitung ihm diese nicht geben kann, wenn ein Sachverhalt seinen Bereich betrifft.
Wenn es also ein Datenschutz Problem gibt, und die Firmenleitung ihrem Datenschutzbeauftragen in dieser Sache eine Weisungsbefugnis zugesteht, dann hat sich auch ein Admin dem zu beugen.
Der Datenschutzbeauftragte ist in diesem Moment quasi Vorgesetzter.
 
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