somebody_hst
Ensign
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 221
Moin moin...
Ich hab da ne Frage bezüglich der Rechte/Pflichten etc. eines Datenschutzbeauftragten.
Vllt. hat einer von euch ja Erfahrungen damit.
Darf ein Datenschutzbeauftragter einer Firma dem jeweiligen Administrator "Befehle" erteilen im Sinne von z.B. bestimmte Sachen sperren/verbieten oder muss er den Umweg über die Geschäftsleitung gehen?
Auch würde mich interresieren inwieweit der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht hat.
Leider habe ich noch nichts im Netz dazu gefunden...
Gut wäre auch ein direkter Gesetzestext wenns geht...
gruß somebody
Ich hab da ne Frage bezüglich der Rechte/Pflichten etc. eines Datenschutzbeauftragten.
Vllt. hat einer von euch ja Erfahrungen damit.
Darf ein Datenschutzbeauftragter einer Firma dem jeweiligen Administrator "Befehle" erteilen im Sinne von z.B. bestimmte Sachen sperren/verbieten oder muss er den Umweg über die Geschäftsleitung gehen?
Auch würde mich interresieren inwieweit der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht hat.
Leider habe ich noch nichts im Netz dazu gefunden...
Gut wäre auch ein direkter Gesetzestext wenns geht...
gruß somebody