Änderung RMA Politik/Vorabaustausch der Händler?

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Gast
Hey Leute,

habe folgendes Anliegen und würde mich über etwas Input (RMA Fälle bei euch aus jüngster Vergangenheut) sehr freuen!

Habe innerhalb der letzten 4 Jahren die zweite defekte Grafikkarte an den Händler zurücksenden müssen.

Anfang dieses Jahres ging meine damalige Grafikkarte nach 18 Monaten
kaputt (Lüfter begann zu rattern), daher habe ich Sie zurück an den
Händler geschickt und anstandslos nach 3 Tagen ausgetauscht bekommen und
eine neue Karte erhalten (Vorabaustausch).

Nun, nicht mal 8 Monate später, teilt mir der selbe Händler mit, dass
ein solcher Vorabaustausch aufgrund einer "Gesetzesänderung" nun nach 7
Monaten Nutzungszeit nicht mehr möglich sei und der Hersteller
einen Vorabaustausch explizit verbieten würden (im Zuge einer generellen
Änderung bei der Abwicklung solcher RMA Fälle).

Entspricht diese letzte Aussage so tatsächlich der Wahrheit oder versucht der Händler hier einfach nur mit falschen Aussagen von seiner gesunkenen Kulanz abzulenken und mich mit einem "normalen RMA Vorgang" abzuspeisen?

Habt ihr in letzter Zeit ähnlich oder anderweitige Erfahrungen machen können?
 
Vorabaustausch bei einem Garantiefall?

Ich kenne es nur so, dass ich die defekte Ware einschicke und diese dann begutachtet wird. Nach anschließender Reparatur/Austausch bekomme ich sie zurück.

Alles andere ist mMn Kulanz des Herstellers und sollte nicht als Standard Vorgehensweise angenommen werden.
 
Nein, es gab keine Gesetzesänderung.

Ist die Karte jetzt zum zweiten Mal defekt?

Nach der Schilderung hat der Verkäufer hier bisher weit über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus sehr kulant gehandelt.
 
LadykillerTHG schrieb:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
lies dir das mal durch dann verstehst es nach 6monaten musst du den Beweiss erbringen. Da du sie nur einschickst und wartest tun die auch nichts mehr und prüfen erst mal und wenn kein schaden ist dein problem.

Beweislastumkehr usw. ist mir bekannt, aber ne Änderung gab es da doch seit der Schuldrechtsreform nicht mehr, oder?

Doc Foster schrieb:
Nein, es gab keine Gesetzesänderung.

Ist die Karte jetzt zum zweiten Mal defekt?

Nein, ist schon ne neue jetzt.

-

Leute ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf nen Vorabaustausch habe und ich kenne auch die gesetzliche Grundlagen dazu.

Allerdings bestelle ich nur bei Händlern, wo ich weiß, dass diese immer einen Vorabaustausch machen. Wenn der Händler seine Politik diesbezüglich ändert, will ich das auch ehrlich gesagt bekommen und nicht angelogen werden.

Laut Händler geschieht dies jetzt aber auf Wunsch der Hersteller nicht mehr - nicht aber aufgrund eigener Gewinnmaximierungsabsichten bzw. verringerter Kulanz.

Daher wollte ich eben mal in die Runde fragen, wie das bei anderen Herstellern aussieht (z.B. Alternate macht afaik immernoch IMMER den Sofortaustausch, Hardwareversand wohl, siehe mein Fall, nicht mehr).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon geschrieben, seit Einführung des Verbrauchsgüterkaufes hat sich diesbzgl. nichts geändert.

Der Verkäufer, der eine 7 Monate alte Karte auf eigene Kosten zum Hersteller schickt, handelt also nach wie vor kulant, denn bis der Käufer nicht den Beweis des Sachmangels bei Gefahrübergang erbringt, kann er sich bequem zurücklehnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwischen Theorie und Praxis liegen hier aber meist Welten.

Ich habe nach 10 RMA Fällen noch keinen Händler erlebt, der auf der Beweislastumkehr rumreitet (was in der Praxis auch zum direkten Verlust des Kunden [und dank Seiten wie Geizhals und deren Bewertungsfunktion] unzähliger anderer Kunden führen würde).
 
lass dir doch die Gesetzesänderung genauer erklären, vom Verkäufer ;).
Es wirkt wie eine Ausrede.
 
Hallo,

du kannst Dir da in Sachen RMA bei keinem Händler sicher sein. Der Hersteller macht da die Vorgabe, ob Vorab der Händler tauscht oder das Produkt eingeschickt wird.

In Einzelfällen wird eine generelle Handhabung auch mal anders behandelt. Aber einen Händler, der immer Vorab tauscht, wirst Du nicht finden.

Natürlich meine ich das nur im Fall, dass das erste halbe Jahr der gesetzlichen Regelung verstrichen ist.

Grüße,

Blubbs
 
Die Rahmen-Verträge mit den Hersteller können sich jederzeit ändern, vielleicht hatte ja Hardwareversand einen Vertrag, die defekten Grafikkarten vor Ort zu tauschen, wenn diese vorrätig waren und hat dann vom Hersteller Ersatz oder Gutschrift bekommen.....von daher....könnte sich dies geändert haben und Hardware-Versand bekommt nur noch reparierte oder der Hersteller möchte vorher die reklamierten Ware sehen und entscheidet selbst, ob die Grafikkarte getauscht, repariert oder gut geschrieben wird.....
 
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Ribery88 schrieb:
So seh ich das auch. Das Rechtsverhältniss zum Vorlieferanten wird sich geändert haben. Vielleicht hat er seinen "Superstatus" verloren weil er den dazu gehörenden Umsatz nicht geschafft hat. ;)
Bei Margen von um die 5% ist eigene Kulanz kaum refinanzierbar ohne das wieder auf den Preis umlegen zu müssen.
 
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