@AGB-Leser
Ich habe mehrere Google und Microsoft Accounts, bei denen ich niemals eine Telefonnummer hinterlegt habe und in der Kontoübersicht auch keine gespeichert ist. Google fragt zwar immer wieder danach, aber ich gebe keine ein.
Auch bei Amazon bin ich ohne Telefonnummer angemeldet. Wozu auch?
Hinzu kommen Dienste, die mir spontan einfallen wie Threema, Netflix, Prime, Protonmail, usw.
Es gibt immer wieder Dienste, welche auch die Telefonnummer verlangen. Die Anbieter sind klug genug, es so darzustellen, als wäre es wirklich notwendig. Doch überlege selbst mal gründlich, wozu sie die Telefonnummer haben
müssen, nicht wollen!
Was viele nicht glauben wollen, ist auch, dass man für das Smartphone keinen Google Account braucht, um sämtliche Apps zu installieren. Der Aurora-Store bietet alles aus dem PlayStore ohne Google Account und ohne Telefonnummer.
Es gibt fünf Möglichkeiten damit umzugehen:
1. Alles, was sie verlangen, gedankenlos eingeben
2. Eine (Fake) Nummer eingeben und nachträglich entfernen
3. Support kontaktieren und es (freundlich) erbitten
4. Aufgrund gesetzlicher Grundlage (z.B. DSGVO - Datenminimierung) die Löschung durchsetzen
5. Einfach den Dienst ignorieren. Ja, das mag für einige unverständlich und schwierig sein, aber wenn man sich ordentlich überlegt, ob dieser Dienst wirklich wichtig fürs Leben ist, wird man es einsichtig verneinen können.
Ich empfehle grundsätzlich immer jedem, der irgendwo seine Telefonnummer hinterlegen möchte, eine separate Telefonnummer zu beschaffen!
Mit
Netzclub kann man den ersten Anfang machen und sich SIM-Karte kostenlos halten. Für jeden unwichtig Dienst!
Beim Abschluss eines Festnetz-Vertrages, kann man diese 1-2 Nummern, die man sowieso bekommt, auch für solche Dienste wählen. (und das Festnetz-Telefon lautlos lassen)
P.S:
Um auf deinen Namen AGB-Leser einzugehen.
Jede AGB ist für Privatpersonen so viel Wert wie benutztes Klopapier. AGBs können nicht über Gesetzen stehen und sind damit grundsätzlich wertlos. Die meisten AGBs sind auch in der Praxis völlig irrelevant für Privatpersonen.
Erst wenn du AGBs als Kaufmann (§ 1 HGB) akzeptierst, können sie bindend sein. Und das bist du als Privatperson, die etwas kauft, eben nicht.