S
S3veny
Gast
N'Abend.
Erstmal:
JA - Ich habe mir die gefühlten 180.000-Threads mit ähnlicher Fragestellung durchgelesen. Aber in keinem einzigen wird richtig klar wie das jetzt wirklich ist. Wiedersprüchige Aussagen und Verlinkungen zur Vorratsdatenspeicherung, alles Steinalt, zäh wie Gummi und nichts genaues.
JA - Ich habe mir etliche Google/Foren Links durchgelesen und komme zu ähnlichen wie bereits geschildert. Entweder sämtliche Gesetztestexte die sich auf 5 Seiten ausbreiten und keiner versteht, oder willkürlich zusammengewürfelte unterschiedliche Meinungen ohne jegliche Quelle oder Erklärung.
JA - Ich habe bereits meine (beiden!) Provider befragt und ebenfalls keine genaue Aussage. Das Anzeige was ich jetzt aus den einen Satz herraus vermuten könnte: Keinerlei Speicherung. Aber das halte ich für nicht-glaubwürdig.
Und:
Nein - Ich habe nichts kriminelles vor, mich interessiert einfach die Lage.
Ich mag es nunmal nicht wenn mein eigentlich harmloses Surfverhalten protokolliert wird.
Hier mal der Email verlauf:
(Bisher hat nur Vodafone geantwortet, Unitymedia bleibt noch aus.)
Meine Email:
Die Antwort:
Hier der Link zu den entsprechenden Gesetztestexten.
Ob die Texte jetzt noch aktuell sind oder überhaupt wirksam, keine Ahnung.
Abgesehen von einem BRD-Logo in der Ecke und eines glaubwürdigen Impressum, finde ich nichts.
-> http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/index.html#BJNR119000004BJNE009804308
In der Email heißt es:
Heißt das jetzt tatsächlich das keinerlei Verbindungsdaten gespeichert werden ?
Sprich sobald ich die Verbindung beende (z.B spätestens wenn ich eine Seite im Browser Schließe) existiert auch kein Nachweis Seitens Vodafone mehr über meine angesurfte Seite ?
Bzw ist damit vielleicht doch gemeint das die Zuweisung der IP (die ich zu den Zeitpunkt vohriger Verbindungen z.B Seitenaufrufe hatte) zu meinen Kundendaten (also mir) nach Abbruch der sog. "Online-Session" komplett gelöscht wird ?
Sprich ich nach Verbindungsabbruch, z.B durch einen Reconnect (seitens durch mir oder dem Provider) keinerlei Zuweisung mehr stattfinden kann ??!
Das würde ja heißen, ich wäre durch regelmäßiges Reconnecten weitesgehend wirklich Anonym.
Sprich wenn ich eine Seite aufrufe oder "unerlaubte" P2P Verbindungen hergestellt habe, hätten entsprechende Organisationen sowie Abmahnanwälte nur solange Zeit sich an einen Richter und anschließend an meinen Provider zu wenden, BIS ich meinen Router reconnecte ?!
Also das scheint mir etwas zu einfach zu sein...
Daher einfach mal meine Frage zum 100mal: Wie ist das jetzt wirklich ?
Ich meine wofür gibt es sämtliche Anonymisierungsdienste fürs Internet ?
Und wie sieht das bei anderen Providern aus ? Speichern die denn ?
Wenn sich das mit Vodafone rumspreche würden die doch ebenfalls nicht mehr Speichern.
Bzw alle würden z.B nach Vodafone wechseln und sich so eine halbwegs Anonyme Leitung sichern.
Sind mit "sonstigen Verkehrsdaten" jetzt also ausschließlich Telefon bzw Vertragsdaten gemeint ?
Nunja ebenso aus diesen (oben gelinkten) Texten werde ich auch nicht besonders schlau.
Eine andere Frage ist, wie das jetzt bei Unitymedia ist:
Also laut Datenschutz-Hinweisen der Homepage liest sich dort ähnlich formuliertes wie in der Email von Vodafone. Aber dieses "Online-Session" usw finde ich etwas schwammig formuliert. Was ich will ist einfach mal eine Klare Aussage was jetzt dort los ist.
Vielleicht findet sich hier Jemand der das entweder zuverlässig weiß und auch kundgeben kann.
Oder sogar Jemand der sich diesen Gesetztestexten mächtig fühlt diese mal zu vereinfachen.
Vielen Dank im Vorraus, wäre eine Freude wenn mir Jemand was dazu sagen kann.
Und bitte verzeiht mir meine lange Ausführung.
Aber die muss eben sein, sonst gibts noch mehr unnötige Beiträge...
PS: Allgemeine Infos:
PPS: Wieso 2 Provider ? Weil...
Viele Grüße
Erstmal:
JA - Ich habe mir die gefühlten 180.000-Threads mit ähnlicher Fragestellung durchgelesen. Aber in keinem einzigen wird richtig klar wie das jetzt wirklich ist. Wiedersprüchige Aussagen und Verlinkungen zur Vorratsdatenspeicherung, alles Steinalt, zäh wie Gummi und nichts genaues.
JA - Ich habe mir etliche Google/Foren Links durchgelesen und komme zu ähnlichen wie bereits geschildert. Entweder sämtliche Gesetztestexte die sich auf 5 Seiten ausbreiten und keiner versteht, oder willkürlich zusammengewürfelte unterschiedliche Meinungen ohne jegliche Quelle oder Erklärung.
JA - Ich habe bereits meine (beiden!) Provider befragt und ebenfalls keine genaue Aussage. Das Anzeige was ich jetzt aus den einen Satz herraus vermuten könnte: Keinerlei Speicherung. Aber das halte ich für nicht-glaubwürdig.
Und:
Nein - Ich habe nichts kriminelles vor, mich interessiert einfach die Lage.
Ich mag es nunmal nicht wenn mein eigentlich harmloses Surfverhalten protokolliert wird.
Hier mal der Email verlauf:
(Bisher hat nur Vodafone geantwortet, Unitymedia bleibt noch aus.)
Meine Email:
Guten Tag,
Leider sind mir aus den Datenschutzhinweisen der Vodafone-Homepage nicht alle Informationen ersichtlich.
In Bezug zur noch nicht umgesetzen gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung habe ich eine Frage zu Ihrem Service.
Da noch keine gesetzliche Verpflichtung der Speicherung von IP-Addressen existiert, interessiert mich die jetztige Handhabung:
Speichern Sie oder ein anderes Unternehmen (§ 11 BDSG) über das Ende meiner Internetverbindungen hinaus, welche IP-Adresse mir wann zugewiesen war? Wenn ja, für wieviele Tage erfolgt die Speicherung?
Ferner fordere ich Auskunft über die gegenwärtig zu meinem Konto gespeicherten IP-Adressen und sonstigen Verkehrsdaten.
Hierbei meine ich nicht nur die Zuweisung der IP-Adressen zu einem Anschluss sondern auch jeweilige Verbindungsdaten.
Wird bzw wie lange wird bei Ihnen die Zuordnung jeweiliger Verbindungen eines Kunden-Anschlusses gespeichert ?
Eine klare und ausführliche Beantwortung wäre mir genehm.
Mit freundlichen Grüßen,
Leider sind mir aus den Datenschutzhinweisen der Vodafone-Homepage nicht alle Informationen ersichtlich.
In Bezug zur noch nicht umgesetzen gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung habe ich eine Frage zu Ihrem Service.
Da noch keine gesetzliche Verpflichtung der Speicherung von IP-Addressen existiert, interessiert mich die jetztige Handhabung:
Speichern Sie oder ein anderes Unternehmen (§ 11 BDSG) über das Ende meiner Internetverbindungen hinaus, welche IP-Adresse mir wann zugewiesen war? Wenn ja, für wieviele Tage erfolgt die Speicherung?
Ferner fordere ich Auskunft über die gegenwärtig zu meinem Konto gespeicherten IP-Adressen und sonstigen Verkehrsdaten.
Hierbei meine ich nicht nur die Zuweisung der IP-Adressen zu einem Anschluss sondern auch jeweilige Verbindungsdaten.
Wird bzw wie lange wird bei Ihnen die Zuordnung jeweiliger Verbindungen eines Kunden-Anschlusses gespeichert ?
Eine klare und ausführliche Beantwortung wäre mir genehm.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr ***,
die IP-Adressen werden am Ende der jeweiligen Online-Session verworfen, da diese nicht abrechungsrelevant sind. Die Speicherung der sonstigen Verkehrsdaten richtet sich nach den Vorgaben des Telekommunikationsgesetztes. (§§ 96 - 99 TKG). Die Auskunft über Verkehrsdaten an Kunden ist in § 99 TKG geregelt und wird in Form eines Einzelverbindungsnachweises erteilt. Sollten sie einen Einzelverbindungsnachweis wünschen, beantragen Sie diesen bitte im Online-Portal oder bei der Kundenbetreuung.
Mi freundlichen Grüßen,
die IP-Adressen werden am Ende der jeweiligen Online-Session verworfen, da diese nicht abrechungsrelevant sind. Die Speicherung der sonstigen Verkehrsdaten richtet sich nach den Vorgaben des Telekommunikationsgesetztes. (§§ 96 - 99 TKG). Die Auskunft über Verkehrsdaten an Kunden ist in § 99 TKG geregelt und wird in Form eines Einzelverbindungsnachweises erteilt. Sollten sie einen Einzelverbindungsnachweis wünschen, beantragen Sie diesen bitte im Online-Portal oder bei der Kundenbetreuung.
Mi freundlichen Grüßen,
Hier der Link zu den entsprechenden Gesetztestexten.
Ob die Texte jetzt noch aktuell sind oder überhaupt wirksam, keine Ahnung.
Abgesehen von einem BRD-Logo in der Ecke und eines glaubwürdigen Impressum, finde ich nichts.
-> http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/index.html#BJNR119000004BJNE009804308
In der Email heißt es:
die IP-Adressen werden am Ende der jeweiligen Online-Session verworfen, da diese nicht abrechungsrelevant sind
Heißt das jetzt tatsächlich das keinerlei Verbindungsdaten gespeichert werden ?
Sprich sobald ich die Verbindung beende (z.B spätestens wenn ich eine Seite im Browser Schließe) existiert auch kein Nachweis Seitens Vodafone mehr über meine angesurfte Seite ?
Bzw ist damit vielleicht doch gemeint das die Zuweisung der IP (die ich zu den Zeitpunkt vohriger Verbindungen z.B Seitenaufrufe hatte) zu meinen Kundendaten (also mir) nach Abbruch der sog. "Online-Session" komplett gelöscht wird ?
Sprich ich nach Verbindungsabbruch, z.B durch einen Reconnect (seitens durch mir oder dem Provider) keinerlei Zuweisung mehr stattfinden kann ??!
Das würde ja heißen, ich wäre durch regelmäßiges Reconnecten weitesgehend wirklich Anonym.
Sprich wenn ich eine Seite aufrufe oder "unerlaubte" P2P Verbindungen hergestellt habe, hätten entsprechende Organisationen sowie Abmahnanwälte nur solange Zeit sich an einen Richter und anschließend an meinen Provider zu wenden, BIS ich meinen Router reconnecte ?!
Also das scheint mir etwas zu einfach zu sein...
Daher einfach mal meine Frage zum 100mal: Wie ist das jetzt wirklich ?
Ich meine wofür gibt es sämtliche Anonymisierungsdienste fürs Internet ?
Und wie sieht das bei anderen Providern aus ? Speichern die denn ?
Wenn sich das mit Vodafone rumspreche würden die doch ebenfalls nicht mehr Speichern.
Bzw alle würden z.B nach Vodafone wechseln und sich so eine halbwegs Anonyme Leitung sichern.
Sind mit "sonstigen Verkehrsdaten" jetzt also ausschließlich Telefon bzw Vertragsdaten gemeint ?
Nunja ebenso aus diesen (oben gelinkten) Texten werde ich auch nicht besonders schlau.
Eine andere Frage ist, wie das jetzt bei Unitymedia ist:
Also laut Datenschutz-Hinweisen der Homepage liest sich dort ähnlich formuliertes wie in der Email von Vodafone. Aber dieses "Online-Session" usw finde ich etwas schwammig formuliert. Was ich will ist einfach mal eine Klare Aussage was jetzt dort los ist.
Vielleicht findet sich hier Jemand der das entweder zuverlässig weiß und auch kundgeben kann.
Oder sogar Jemand der sich diesen Gesetztestexten mächtig fühlt diese mal zu vereinfachen.
Vielen Dank im Vorraus, wäre eine Freude wenn mir Jemand was dazu sagen kann.
Und bitte verzeiht mir meine lange Ausführung.
Aber die muss eben sein, sonst gibts noch mehr unnötige Beiträge...
PS: Allgemeine Infos:
Vodafone verwaltet dynamische IP-Addressen, sprich bei Reconnect bekommt man eine neue.
(Dazu entweder zB ein Script anlegen bzw lassen oder plum Stecker (zur Wand) ziehen und neu einstecken.
Überprüfen kann man den Wechsel z.B auf: http://whoer.net/extended
Unitymedia verwaltet EBENSO dynamische IP-Addressen.
Nur diese wechseln nicht seitens UM nicht so häufig wie durch andere Provider.
Sowie auch keine neue bei Stecker ziehen entsteht, weil dort die Kennung der MAC-Addresse wichtig ist.
Also man kann auch legal bei einem UM-Anschluss seine IP-Wechseln, dazu z.B eine andere MAC im Router-Menü eintragen.
(Dazu entweder zB ein Script anlegen bzw lassen oder plum Stecker (zur Wand) ziehen und neu einstecken.
Überprüfen kann man den Wechsel z.B auf: http://whoer.net/extended
Unitymedia verwaltet EBENSO dynamische IP-Addressen.
Nur diese wechseln nicht seitens UM nicht so häufig wie durch andere Provider.
Sowie auch keine neue bei Stecker ziehen entsteht, weil dort die Kennung der MAC-Addresse wichtig ist.
Also man kann auch legal bei einem UM-Anschluss seine IP-Wechseln, dazu z.B eine andere MAC im Router-Menü eintragen.
PPS: Wieso 2 Provider ? Weil...
Als Neukunde bei UM bekommt man bis zum Vertragsende der altes Internets-Vertrags bis zu 9 Monate Gratis.
Daher habe ich aktuell 2 Internet sowie Telefon-Anbieter die ich parralel nutzen kann.
Daher habe ich aktuell 2 Internet sowie Telefon-Anbieter die ich parralel nutzen kann.
Viele Grüße
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