Aktuelles Urteil: Hunderttausende ALG-II-Bescheide unrechtmäßig?

Papa Schlumpf

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Für alle die von den Hartz IV Reformen betroffen sind und in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem Partner/in zusammen wohnen, wo der eine Partner/in arbeitet und der andere arbeitslos ist, hier ein interessantes aktuelles Urteil von der 35. Kammer des Düsseldorfer Sozialgerichtes aus dem folgendes hervorgeht:

.... Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei nicht verheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil sie nach Hartz IV bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. "Dies stellt einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel drei des Grundgesetzes dar", heißt es in der Entscheidung.

Alle Einzelheiten findet Ihr hier:

http://onnachrichten.t-online.de/c/34/89/12/3489126.html

Da kommt jetzt denke ich eine Menge an Arbeit auf die Behörden zu!
 
Da wird noch einiges im argen sein. Hatte mal gelesen, daß einige Experten denken, daß durch Hartz IV die freie Berufsauswahl ausgehebelt wird, dies aber mit dem Grundgesetz nicht in Einklang steht.
Ich denke, viele Teile von Hartz IV sind unsozial, müssen weg. Mann merkt deutlich, daß hier Einflüsse von der Industrie vorliegen (Herr Hartz ist ja bekanntlich Arbeitgeber-Vertreter). 1 € Job und ähnliches.
Und unsere SPD macht das auch noch mit.
 
Moin!

Um einmal Ehrenrettung für den Herrn Hartz zu betreiben: Natürlich ist er Arbeitsvorstand bei VW, und hat in dieser Funktion z.B. das sehr erfolgreiche 5000x5000-Modell mitgestaltet, unter dem z.B. der Touran produziert wird. Damit ist er selbstverständlich eher der Arbeitgeber- als der Arbeitnehmerseite zuzuordnen, ganz klar.

Aber: Er hat vor einigen Jahren ein sehr umfangreiches Gesamtkonzept vorgelegt, das in seiner ganzen Breite den Arbeitsmarkt reformieren sollte. Die hierfür erforderlichen Einzelschritte wurden dann der einfacheren Verdaulichkeit halber als Hartz I bis Hartz X bezeichnet. Dummerweise hat sich die Politik aber nur einige Dinge aus diesem Gesamtkonzept herausgepickt, ohne die vollständige Konzeption auch nur ansatzweise zu verwirklichen.

Der Schritt Hartz IV war insofern Teil einer Massnahme, die den nach Wirksamwerden eines umfangreichen Bündels anderer Maßnahmen nicht vermittelten Arbeitslosen neue Rahmenbedingungen liefern sollte. Zu diesen anderen Maßnahmen zählt u.a. eine deutlich verbesserte Arbeitsplatzvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem Konzept von Herrn Hartz war diese Massnahme lediglich für den - ohne zynisch klingen zu wollen - bitteren Rest der nicht vermittelbaren Härtefälle gedacht, aber nicht für alle Arbeitslose!

Für diese gedachte Zielgruppe wäre die Gleichstellung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe relativ egal gewesen, da Langzeitarbeitslose ohnehin nach altem Recht eher in den Bereich der Sozialhilfe gefallen sind. Und die Zusammenlegung sollte zum Bürokratieabbau führen und die Dinge vereinfachen. Der bürokratische Wahnsinn, den wir jetzt erleben, ist das genaue Gegenteil der ursprünglichen Ziele.

Das Dumme ist nur, dass die Voraussetzungen für Hartz IV nicht geschaffen worden sind, weil eben das Gesamtkomzept nicht umgesetzt wurde. Daher hat Hartz IV mit Herrn Hartz nichts mehr zu tun, eigentlichlich müßte das Schröder IV oder Clement IV heißen. Wobei ich es sehr bezeichnend finde, dass sich die Mitglieder unserer Regierung hinter dem Namen eines Beraters verstecken, statt selbst auch in der Bezeichnung der Massnahmen Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen.

Daher: Hartz IV - gut gedacht, schlecht gemacht. Für die schlechte Umsetzung ist aber Herr Hartz nicht verantwortlich. Dennoch im Ansatz richtig.

Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass staatliche Hilfen schon der Subsidiarität unterliegen sollten, also nur dann gezahlt werden sollten, wenn es notwendig ist. Wenn also das gemeinschaftliche Haushaltseinkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht, unabhängig davon, ob verheiratet oder nicht, dann sollte es imho keine staatlichen Hilfszahlungen geben.

Alles andere würde auf eine Benachteiligung der Ehe hinauslaufen, und ob das dann verfassungskonform wäre, wage ich arg zu bezweifeln. ;) Weiterhin kann es nicht sein, dass nichteheliche Lebensgemeinschaften immer dann, wenn es um Rechte geht, der Ehe nahezu gleichgestellt werden, andererseits aber in den Fällen, wenn es um Pflichten wie die der wechselseitigen Unterstützung geht, völlig unberücksichtigt bleiben sollen.

Daher kann nach meiner Meinung eine Umsetzung des angesprochenen Sozialgerichtsurteils nur bedeuten, dass auch homosexuelle Lebensgemeischaften zur wechselseitigen Unterstützung verpflichtet werden. Und das wäre, wie ich finde, im Sinne der Gleichbehandlung völlig richtig.

Viele Grüße, Tiguar
 
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OT: Grundproblem

Das Grundproblem ist doch dass keine Arbeitsplätze da sind beziehungsweise deren immer noch abgebaut werden, egal ob Hartz IV oder alte Gesetzgebung.

Und auch Hartz XX wird hier nichts ändern.

Sozialkürzungen führen in die DEFLATION heisst, der Einzelhandel und Dienstleistungssekto hat nicht mehr genug Umsatz und muss weiter Arbeitsplätze streichen.

Siehe Karstadt/Quelle, siehe kleine Geschäfte, ...

Und ein Arbeitsloser wird wegen Überangebot an Zeit und Mangel an Geld nie einen Handwerker nehmen für Arbeiten in seiner Wohnung, sondern es selbst machen. Und nicht nur das. Hier muss mit einer starken Zunahme von Schwarzarbeit gerechnet werden.
Also auch viel weniger Arbeit für Handwerker, und Arbeitsplatzverluste für deren Mitarbeiter.

Vorschlag:
zumindest für Grosskonzerne müsste eine Art Bonus-Malus-System bei der Gewinnbesteuerung eingeführt werden, d.h. je arbeitsintensiver eine wirtschaftliche Aktivität, desto geringer die Gewinnbesteuerung. Andererseits je mehr Arbeitplatzabbau, desto höher die prozentuale Gewinnbesteuerung.
Und bei Arbeitsplatzabbau müsste der Konzern die Arbeitgeber-Sozial-Beiträge der abgebauten Jobs noch mindestens 5 Jahre weiterzahlen.

Und was die Auslagerung von Arbeit und Produktion aus Europa in Drittländer angeht, müssten mal die europäischen Zollbestimmungen auf Warenimporten überprüft werden. Handelt es sich um Waren von Konzernen die vormals delokalisiert haben, müssten die Zölle richtig deftig ins Geld gehen, und der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung dienen...
 
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Es stimmt nur zum Teil.


(Zahlen sind nicht real)

Eine alleinstehende Mutter kriegt lt. Harzt IV 350€ plus 200€ für ein Kind= 550 €!

Das Kindergeld in Höhe von 170€ wird dann abgezogen = 520€

Somit wird halt das Kindergeld vom Harzt IV Anspruch abgezogen, aber es bleibt sozusagen etwas über.

Das Rechenbsp. kann man auch auf Ehepaare umsetzen.

Gruß

olly3052
 
Re: OT: Grundproblem

steveh schrieb:
Das Grundproblem ist doch dass keine Arbeitsplätze da sind beziehungsweise deren immer noch abgebaut werden, egal ob Hartz IV oder alte Gesetzgebung.

Und auch Hartz XX wird hier nichts ändern.

Sozialkürzungen führen in die DEFLATION heisst, der Einzelhandel und Dienstleistungssekto hat nicht mehr genug Umsatz und muss weiter Arbeitsplätze streichen.

Siehe Karstadt/Quelle, siehe kleine Geschäfte, ...

Und ein Arbeitsloser wird wegen Überangebot an Zeit und Mangel an Geld nie einen Handwerker nehmen für Arbeiten in seiner Wohnung, sondern es selbst machen. Und nicht nur das. Hier muss mit einer starken Zunahme von Schwarzarbeit gerechnet werden.
Also auch viel weniger Arbeit für Handwerker, und Arbeitsplatzverluste für deren Mitarbeiter.

Vorschlag:
zumindest für Grosskonzerne müsste eine Art Bonus-Malus-System bei der Gewinnbesteuerung eingeführt werden, d.h. je arbeitsintensiver eine wirtschaftliche Aktivität, desto geringer die Gewinnbesteuerung. Andererseits je mehr Arbeitplatzabbau, desto höher die prozentuale Gewinnbesteuerung.
Und bei Arbeitsplatzabbau müsste der Konzern die Arbeitgeber-Sozial-Beiträge der abgebauten Jobs noch mindestens 5 Jahre weiterzahlen.

Und was die Auslagerung von Arbeit und Produktion aus Europa in Drittländer angeht, müssten mal die europäischen Zollbestimmungen auf Warenimporten überprüft werden. Handelt es sich um Waren von Konzernen die vormals delokalisiert haben, müssten die Zölle richtig deftig ins Geld gehen, und der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung dienen...


Da muß ich voll und ganz zustimmen. es gibt meines Wissens nach so etwas ähnliches in den USA. Da wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in irgendeinem Verhältnis zur Beschäftigung etc. umgerechnet. Und wer viel entlässt muß auch mehr bezahlen. Wenn diese Fa. in einem gewissen Zeitraum wieder einstellt, wird das Geld für die AV wieder verrechnet.
Meine Aussagen sind sinngemäß zu verstehen, habe nicht mehr alles so genau in Erinnerung.
Ich verstehe sowieso nicht warum der Arbeitslosenversicherungsbeitrag immer Konstant ist und nicht, wie bei uns in der Krankenversicherung, die Höheren Kosten auf den Verursacher, als Arbeitgeber, umgewälzt wird. Dann kann man auch den Arbeitslosen etwas mehr Geld geben, damit diese wenigstens in Würde leben können, denn Sie haben ja auch jahrelang Steuern bezahlt in Ihrem Job und kein Arbeitsloser verliert mit Absicht seinen Job.
Dann würden sich unsere Arbeitgeber Ihrer sozialen Verantwortung vielleicht wieder einmal bewußt. Auch finde ich es gut, daß der Arbeitgeber auch mind. 5 Jahre für die Versorgung seines ehem. Mitarbeiters in die Verantwortung genommen wird. Sollte dieser jedoch zwischenzeitlich einen Job bekommen, entfällt das Geld.
Ich frage mich, warum nicht längst unsere Regierung auf dieses Modell gekommen ist .
 
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