Als Künstler Gewerbe anmelden?!

AplQ

Commander
Registriert
Feb. 2010
Beiträge
2.664
Hallo zusammen, ich hoffe hier im richtigen Forum zu sein.

Ich produziere seit einiger Zeit Musik. Eigentlich immer nur für den Eigenbedarf und als Hobby. Nach einigem Zuspruch von Kollegen/Freunden und Familie habe ich den Wunsch, meine Werke mit der "Außenwelt" zu teilen :)
Sprich, ich möchte meine Kompositionen auf YouTube etc. veröffentlichen. Evtl auch auf iTunes/Google anbieten.
Der Punkt ist, falls es mal dazu kommen sollte, dass ich eines Tages Geld dafür bekomme, wie muss ich da vorgehen? Ich mache es nicht wegen dem Geld, habe ja einen festen und gut bezahlten Arbeitsplatz. Aber es könnte ja sein, dass meine Musik doch etwas Geld reinbringt.

Muss ich dann ein Gewerbe anmelden und Steuererklärungen machen? Oder läuft das irgendwie anders? Es ist ja kein regelmäßiges Einkommen. Wer weiß schon, wie viele Lieder ich noch komponiere, oder wie regelmäßig.

Wie ihr seht, habe ich keine Ahnung. Über ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße
 
Als Künstler solltest du dich problemlos als Freiberufler anmelden können. Das bringt dir einige steuerliche Vorteile. Was dazu allerdings notwendig ist wird hier zu kompliziert. Da solltest du dich vorab erstmal informieren. Aber das dürfte der für dich einfachste und günstigste Weg sein.
 
Ok, danke schon mal für den Tipp. Gucke mir das mal genauer an...
 
Steuerlich wirst deine Nebentätigkeit wahrscheinlich früher oder später als Liebhaberei eingestuft, vgl. auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

In dem Fall müsstest du keine Steuern zahlen, dafür kannst du dann auch keine Kosten für deine Nebentätigkeit von der Steuer absetzen. Ob das bei dir zutriffst, solltest du mit einem Steuerberater bzw. dem Finanzamt klären.
 
Ich weiß nicht ob das mit der Liebhaberei geht. Ein Indiz für Liebhaberei ist, dass große Gewinne nahezu ausgeschlossen sind. Sollte der TE aber Erfolg mit ein paar Titeln haben (der neue Gangnam Style;-) ) bietet Youtube durchaus die Möglichkeit ordentlich was zu verdienen. Zudem besteht offensichtlich eine Gewinnerzielungsabsicht. Denn wenn er keine Gewinne machen wollte könnte er seine Werke ja z.B. unter der CC als z.B. Free to Play anbieten.
Sicher bin ich mir aber nicht, von daher wie Faluröd sagte, im Zweifel und wenns konkret wird den Steuerberater fragen.
 
Zurück
Oben