Als neu verkauftes, aber gebrauchtes Notebook vom Onlinehändler zurückgeben?

H@rlekin

Cadet 4th Year
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Hallo an alle,

habe mir von einem grossen Onlinehändler ein Notebook ohne Windowslizenz gekauft und darauf dann Windows 11 installiert. Beabsichtigt war, dazu passend eine Linzenz zu kaufen. Erstaunlicherweise war die Lizenz für das Gerät aber schon aktiviert, ohne mein Zutun. Im Betrieb habe ich dann auch einen kleinen Mangel des Displays entdeckt, eine kleine, dauerhaft helle Stelle, die aber bei schwarzem Bildschirmhintergrund nicht mehr zu sehen ist.
Ich habe den Verdacht, dass das Notebook schon in Gebrauch war und jemand eine Lizenz für das Ding erworben hat, dann aber eventuell den Bildschirmfehler gesehen und retourniert hat. Mir wurde, wie beschrieben, der Laptop als neu verkauft.
Was würdet ihr machen?
 
Im Grunde darf auch retunierte Ware als "neu" verkauft werden.
Wenn dir der Zustand des Gerätes nicht genügt dafür ist, den vollen Neupreis zu zahlen, dann nutz dein Rückgaberecht und sende es zurück.
 
Da Online Kauf, kannst es ja eh ohne Angabe von Gründen zurück geben, wenn du willst. Zumal es als Neuware ausgezeichnet war.

Da seit UEFI die Keys auf dem Board gespeichert sind, kann es sein, dass dies auch hier der Fall ist, ohne dass ein BS installiert wurde. Ob dies produktionstechnisch möglich ist, keine Ahnung. Falls ja, würde das dann eben von dem von dir installierten Windows ausgelesen und als digital Lizenz registriert. Im besten Fall also Geld gespart.

Überprüfe doch mal den Garantiestatus des Geräts beim Hersteller Mit der Seriennummer etc.
 
Habe zurückgesendet, und, da mir das Notebook ansonsten gefällt, ein Neues, mängelfreies bestellt. Danke für die Hinweise.
 
@mo schrieb:
Da seit UEFI die Keys auf dem Board gespeichert sind, kann es sein, dass dies auch hier der Fall ist, ohne dass ein BS installiert wurde.
Ich dachte, dass dies nur für OEM Keys gilt. Also wenn das Gerät ab Werk mit Key verkauft wird.

Ich denke nicht, dass eine selbst aktivierte Lizenz dauerhaft auf dem Mainboard hinterlegt wird. Die will man ja idR beim Verkauf des Geräts behalten. Wobei ich mich das auch schon gefragt habe und keine definitive Antwort gefunden habe.
Ergänzung ()

Nilson schrieb:
Im Grunde darf auch retunierte Ware als "neu" verkauft werden.
Na ja, seriöse Händler würden es für 20€ weniger als B-Ware verkaufen. Alleine schon, um den Kunden nicht zu vergraulen.

Ich habe einmal B-Ware als neu erhalten, mich beim Support beschwert und als Austausch das selbe (!) Gerät erhalten. Das war dann mein letzter Kauf bei dem Laden. Zuvor habe ich die Geräte dort oft gekauft. Auch wenn man es so handhaben darf, erwarte ich als Kunde versiegelte Neuware, wenn ich Neuware bestelle. Dafür zahlt man dann auch mehr als für B-Ware.

Telefonisch wurde mir gesagt, dass man die Retouren ja auch irgendwie loswerden muss. Das interessant war halt, dass der Karton neu versiegelt war. Das originale Siegel wurde etwas versetzt überklebt. Scheinbar bekommen größere Handler Herstellersiegel zum Neuverpacken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Gerät wie ein Notebook das eine Lebenserwartung von einigen 1000 Betriebsstunden hat, und das ein paar Stunden, evtl. ein paar Tage (2-4) gelaufen ist, und das keine Gebrauchsspuren/mängel hat, als Neugerät anzubieten, halte ich durchaus für legitim, da dieser Gebrauch keine wirkliche Wertminderung darstellt.

Natürlich kann ich es bei Fernabsatz innerhalb von 14 Tagen zurücksenden ohne Angabe von Gründen, so wie es der TE gemacht hat, das ist am unkompliziertesten.

In wieweit diese Lizenzverknüpfung einen Mangel darstellt ist schon schwerer zu beziffern.

Bezüglich des Displayschadens kann, bei eigentlichem Gefallen des Gerätes, ich natürlich auch eine Nachbesserung, in diesem Fall wahrscheinlich eine Reparatur, verlangen, oder evtl. ein finanzielles Entgegenkommen des Händlers.

Ob man sich darauf einläßt ist jedem selbst überlassen, aber falls das Gerät nicht online erworben wird, gibt es die Variante der 14 tägigen Rückgabe nicht und ich muss Nachbesserung hinnehmen oder auf die Kulanz der Verkäufers/Händlers hoffen.
 
@Noninterlaced Ein wenige Tage altes Gerät würde ich niemals zur Reparatur schicken. Da würde ich auf einen Austausch bestehen, egal ob offline oder online gekauft. Es ist gar nicht unwahrscheinlich, dass der Hersteller einen Fleck im Panel nicht als defekt anerkennt. Pixelfehler sind zB kein Defekt, obwohl maximal nervig.
 
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