Als Student/Privatperson Rechnung schreiben legal?

prosuperior

Ensign
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Jan. 2014
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Hallo CB'ler,

ich hab folgendes Anliegen: Ein Studienkumpel hat mich gefragt, ob ich bei einem Hardware-Rollout helfen kann. Das Problem ist nur, dass dieser Job als Auftrag für eine Firma und nicht als Angestellter zu leisten ist weshalb ich eine Rechnung mit Hilfe meiner SteuerID schreiben soll, da ich keine Steuernummer als Freiberufler habe. Das wäre ihm zur Folge zwar Grauzone aber für eine einmalige Tätigkeit okay. Zudem meinte er, dass es nicht für mich sondern für die Firma die mich dann bezahlt Grauzone wäre. Meine Frage ist nun ob das so korrekt ist? Mache ich da irgendwas illegales wenn ich als Privatperson eine Rechnung nur mit der SteuerID schreibe bzw. darf ich als Privatperson überhaupt einfach so Rechnungen ausstellen und wenn ja was muss ich dabei beachten? Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen oder mir Anlaufstellen nennen wo ich mit meinem Anliegen nachfragen kann.

MfG prosuperior
 
Ich kenne mich in dem Bereich leider nicht aus, aber wenn dem so wäre, würde jeder der nur ein paar mal Kleinigkeiten erledigt, eine Rechnung schreiben dürfen. Er würde demnach m.M.n. schwarz am Staat vorbei arbeiten. Wer entscheidet dort, was nur einmalig ist, oder klein genug, sodass ein Gewerbe nicht notwendig ist?

Ich gehe jedoch davon aus, dass du als Privatperson keine Rechnung schreiben darfst, höchstens eine Quittung. Da du eine Dienstleistung austragen willst, macht eine Quittung nicht wirklich Sinn. Wäre es nicht sinnvoller, wenn die Firma dich eben als "Aushilfe" einstellt und demnach bezahlt? (Wenn es jetzt nicht über die ~400€ geht.)

Zudem: Nicht die Firma ist der "Dumme", wenn du bei denen auf Rechnung schwarz arbeitest, sondern du. Die Firma muss ja nicht prüfen ob du ein Gewerbe angemeldet hast.
 
Doch darfst du, allerdings ohne Umsatzsteuer. Dabei kommt es aber stark auf die Art der Dienstleistung an und natürlich die Höhe der Rechnung. Auch muss der Rechnungsbetrag im Lohnsteuer-Jahresausgleich aufgeführt werden. Die genauen Details würde ich mir aber vom Steuerberater erklären lassen. Auch sind Lohnsteuerhilfe-Vereine immer eine gute Anlaufstelle. Alternativ kannst du natürlich auch gleich beim Finanzamt nachfragen.
 
Österreich: Du darfst bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von ~700€ steuerfrei Honorarnoten ausstellen.
In D gibt es bezüglich Honorarnoten sicherlich etwas vergleichbares.

EDIT zu Ö: Noch den Satz "Diese Honorarnote bleibt gemß §6(1)27 UStG unversteuert." einfügen. (Umsatzsteuer darfst du auf deine Dienstleistung natürlich keine draufschlagen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer als Privatperson eine Rechnung stellt, ist gemäß des Umsatzsteuergesetzes Unternehmer. Die Kleinunternehmerregelung kann man in §19 UStG nachlesen. Dies führt dazu, dass Du keine Steuern in Deinen Rechnungen ausweisen und berechnen darfst. Schreibe dazu einen Vermerk in die Rechnung, indem Du erklärst, dass Du wegen der Kleinunternehmerregelung keine Steuer ausweisen kannst. Du müsstest am Ende des Jahres beim Finanzamt eine Einnahmen/Überschussrechnung vorweisen. Wenn Du das öfters machen würdest musst Du ein Gewerbe anmelden. Einfacher wäre es, (für reine Arbeiten und kein Verkauf) wenn die Fa. Dich als 400€ Jobber einstellen würde.
Die Firma gibt die Rechnung mitsamt Deiner SteuerID dem Finanzamt weiter, um nachzuweisen wohin das Geld gegangen ist. Die Probleme hast später Du, die Firma ist fein raus denn sie müsste sonst Steuern und Sozialabgaben für Dich zahlen.
Bei Mehrfachrechnungen an die gleiche Firma kann eine Scheinselbststädigkeit schnell unterstellt werden.
Haben Sie dagegen nur einen einzigen Auftraggeber, so sind Sie scheinselbstständig oder üben eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit aus, Sie müssten die Sozialversicherungsabgaben bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke erstmal an alle. Ich seh schon, dass das doch ziemlich komplex ist. Ich werd erstmal die Finger davon lassen und mich beim Finanzamt erkundigen. Ich dachte nur, dass es bei einer einmaligen Tätigkeit vielleicht geringen Aufwand gibt aber das bisschen Verdienst ist den Aufwand nicht wert.
 
Wenns wirklich einmalig ist, kannst du einfach eine Rechnung schreiben, wie oben angemerkt. Achte aber darauf, dass der Betrag dann im Nachgang versteuert wird, also nicht die ganze Kohle auf den Kopf hauen. :D
​Habe ich auch schonmal gemacht als ich noch Angestellter war, waren damals rund 5000,-€ einmalig. War kein Problem, hat der Steuerberater vom Lohnsteuerhilfeverein für einen 5er in der Kaffeekasse gleich mit berücksichtigt. ;)
 
Haha. Die Sache ist nur die, dass wir hier von 110€-170€ reden :P
Ob das dann den Aufwand wert ist wage ich zu bezweifeln. Zumal ich keine Ahnung habe was ich dann überhaupt machen muss. Hätte ich einfach so die Rechnung schreiben können und die Sache wäre damit erledigt okay, aber wenn ich dann selbst dafür schon irgendwelche Angaben beim Finanzamt machen muss, lass ichs lieber. Dann such ich mir lieber eine richtige Aushilfsstelle, wo ich angestellt werde und hab weniger Aufwand. Trotzdem vielen Dank.
 
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