Olphenstedter
Cadet 4th Year
- Registriert
- Aug. 2011
- Beiträge
- 114
Hallo,
vor ca. zwei Monaten habe ich mit einem ehem. Kollegen eine UG gegründet. Wir sind beide Gesellschafter und gleichzeitig einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der UG. Wichtig war uns dabei, dass wir als Geschäftsführer sozialversicherungsbefreit sind. Wir wollen uns für die nächsten Monate auch keinerlei Gehalt auszahlen lassen. Nun hat mein Kollege bereits durch seine frühere Tätigkeit eine Steuernummer als Freiberufler beim Finanzamt. Ich habe das noch nicht, da ich zuvor nie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hatte.
Ich habe nun heute gemerkt, dass ich es blöderweise bisher verschlafen habe für mich selbst beim Finanzamt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzumelden. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der UG, den wir ca. vor 5 Wochen abgeschickt haben, wurde ich als gesetzlicher Vertreter angegeben (man kann keine zwei Personen angeben) und daher wurde dort nur meine Steuer-Identifikationsnummer angegeben. Bei den Angaben zu den Anteilseignern stehen wir beide drin - mein Kollege mit Steuernummer und ich wieder nur mit Steuer-Identifikationsnummer.
Frage ist also, wie interpretiert das Finanzamt diese Angaben, die so eigentlich nicht gewollt waren? Wird das so gewertet, als sei ich für die UG als angestellter nicht-selbstständiger Geschäftsführer tätig? Welche Auswirkungen hätte das für mich und für die UG?
Zweite Frage: Kann ich diese Verhältnisse, die so eigentlich nicht gewollt waren, unkompliziert noch gerade rücken? Ich würde nächste Woche dann schnellstmöglich zu meinem zuständigen FA gehen und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anmelden und sobald ich die Steuernummer habe, würde ich diese für die UG nachreichen.
Dritte Frage: Der einzige Zweck dieser Anmeldung als Selbstständiger ist derzeit die Geschäftsführertätigkeit bei der UG. Vorstellbar wären zukünftig auch andere Beratertätigkeiten. Ich habe etwas in der Richtung BWL studiert. Fraglich ist, ob man das als freiberufliche Tätigkeit beim FA durchbekommt oder ob zusätzlich ein Gewerbe dafür angemeldet werden müsste? Unter die klassischen Freiberufe fällt jemand wie ich ja eigentlich nicht, oder?
Vielen Dank für Antworten.
vor ca. zwei Monaten habe ich mit einem ehem. Kollegen eine UG gegründet. Wir sind beide Gesellschafter und gleichzeitig einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der UG. Wichtig war uns dabei, dass wir als Geschäftsführer sozialversicherungsbefreit sind. Wir wollen uns für die nächsten Monate auch keinerlei Gehalt auszahlen lassen. Nun hat mein Kollege bereits durch seine frühere Tätigkeit eine Steuernummer als Freiberufler beim Finanzamt. Ich habe das noch nicht, da ich zuvor nie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hatte.
Ich habe nun heute gemerkt, dass ich es blöderweise bisher verschlafen habe für mich selbst beim Finanzamt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzumelden. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der UG, den wir ca. vor 5 Wochen abgeschickt haben, wurde ich als gesetzlicher Vertreter angegeben (man kann keine zwei Personen angeben) und daher wurde dort nur meine Steuer-Identifikationsnummer angegeben. Bei den Angaben zu den Anteilseignern stehen wir beide drin - mein Kollege mit Steuernummer und ich wieder nur mit Steuer-Identifikationsnummer.
Frage ist also, wie interpretiert das Finanzamt diese Angaben, die so eigentlich nicht gewollt waren? Wird das so gewertet, als sei ich für die UG als angestellter nicht-selbstständiger Geschäftsführer tätig? Welche Auswirkungen hätte das für mich und für die UG?
Zweite Frage: Kann ich diese Verhältnisse, die so eigentlich nicht gewollt waren, unkompliziert noch gerade rücken? Ich würde nächste Woche dann schnellstmöglich zu meinem zuständigen FA gehen und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anmelden und sobald ich die Steuernummer habe, würde ich diese für die UG nachreichen.
Dritte Frage: Der einzige Zweck dieser Anmeldung als Selbstständiger ist derzeit die Geschäftsführertätigkeit bei der UG. Vorstellbar wären zukünftig auch andere Beratertätigkeiten. Ich habe etwas in der Richtung BWL studiert. Fraglich ist, ob man das als freiberufliche Tätigkeit beim FA durchbekommt oder ob zusätzlich ein Gewerbe dafür angemeldet werden müsste? Unter die klassischen Freiberufe fällt jemand wie ich ja eigentlich nicht, oder?
Vielen Dank für Antworten.