Ruff_Ryders88
Rear Admiral
- Registriert
- Jan. 2008
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Hi zusammen,
ich finalisiere gerade meine Masterarbeit. Thema ist der Syrische Bürgerkrieg und die Darstellung in einem völkerrechtlichen Kontext (Jura).
Hier mal die fragliche Passage (orange markiert).
Die entsprechende Passage gefällt mir von der Formulierung her nicht, sie trifft aber das was ich sagen will. Habt ihr eine besser klingende Alternative?
Grüße
ich finalisiere gerade meine Masterarbeit. Thema ist der Syrische Bürgerkrieg und die Darstellung in einem völkerrechtlichen Kontext (Jura).
Hier mal die fragliche Passage (orange markiert).
In der dogmatischen Lehre sind interne Sachverhalte eines Staates, wie Menschenrechtsverletzungen, also nicht relevant für die Feststellung der Friedensbedrohung oder des Friedensbruches. Bürgerkriege oder interne bewaffnete Konflikte stellen im klassischen Völkerrecht somit keine Bedrohung für den Weltfrieden dar. Die Konstellation des Sicherheitsrates, bestehend aus den Vetomächten wie der Volksrepublik China, Russland oder den USA tun ihr Weiteres dazu. Besonders China und Russland melden regelmässig Vorbehalte gegen Eingriffe der UN in innerstaatliche Angelegenheiten von anderen Staaten an.
Die entsprechende Passage gefällt mir von der Formulierung her nicht, sie trifft aber das was ich sagen will. Habt ihr eine besser klingende Alternative?
Grüße