Ilsan schrieb:
Am besten ist daher immer noch CDs zu kaufen und selber rippen in meinen Augen, ist auch die Qualität höher wenn man lossless nimmt
Genau, wenn ich ein Album unbedingt brauche, bevorzuge ich auch CD.
Aber es gibt auch viele LPs oder Sampler von denen mir nur 1-2 Songs gefallen und da ist es für mich günstiger, genau die als MP3 zu kaufen, zumal Amazon best. Alben auch nur als MP3 hat.
Sorry aber ich würde mich nicht auf die Gerichte verlassen dass die einen im Zweifel genau DAVOR schützen.
...Aber der Musikindustrie dürfte das letztendlich egal sein wer zahlt und den Anwälten auch. Nimmt man halt den den man packen kann.
Erstmal muß es überhaupt soweit kommen, daß der Rechtsverstoß auf dem Richtertisch landet und klar, kann man sich nicht drauf verlassen, daß dann zugunsten des Käufers entschieden wird, obwohl er im Fall des Diebstahls (s.o.) den illegalen Upload selbst nicht begangen hat.
Aber, man darf nicht vergessen, daß auch Abmahnanwälte wie jeder andere Bürger an unsere Rechtsvorschriften gebunden sind.
So nach dem Motto "probiern wir's mal" können die sich die tollsten Abmahnbriefchen zusammenbasteln, die oftmals alles andere als "wasserdicht" sind.
Die jüngsten Urteile zum "RedTube"-Fall haben ja gezeigt, mit welch unlauteren Methoden die betreffende Kanzlei an die IP-Adressen gekommen ist und zum Glück auch mal "höchstrichterlich" klargestellt, daß das bloße Anschauen von gestreamten Videos eben kein Download darstellt u. somit auch keine Rechtsvorschriften verletzt werden.
Die Industrie mit ihren beauftragten Anwälten wird auch weiter versuchen, mit "verdrehten" Rechtsauffassungen an Kohle zu kommen, aber ob sie damit durchkommen, ist 'ne andere Frage.
Abmahnschreiben kann man mit entsprechenden Formbriefen erstmal "blocken". Wenn für den Abmahner abzusehen ist, daß der stichhaltige Nachweis der Urheberrechtsverletzung nicht so einfach zu erbringen ist, wird er, wie vergangene Fälle zeigen, das ganze auch nicht weiter verfolgen (denn Recherche, Briefwechsel usw. = Kosten)
Ich sag mal salopp: wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, hat auch nichts zu befürchten.
Wenn ich die MP3 selbst nirgends hochgeladen habe, kann ich mir nicht vorstellen, daß da
nur die Wasserzeichen-ID für eine Verurteilung ausreicht. Und ohne die kann ein Anwalt auch keine Ansprüche geltend machen.
Trotzdem halte ich meine Kauf-MP3s weitgehend unter Verschluß, man muß ja nicht unnötige Risiken eingehen.
Dazu müsste man erstmal einen Nachweis haben ob und wie und wo so ein Wasserzeichen überhaupt vorhanden ist.
Daher wäre es cool wenn es zu dem Thema mehr Informationen gibt als nur irgendne Pressemitteilung, suche eher was wo jemand die Dateien mal analysiert hat.
Hab dazu auch noch nichts konkretes gefunden, schätze, das wird auch nicht so einfach sein.
Die Idee war ja, 2x die gleiche MP3 von verschiedenen Accounts aus runterzuladen u. auf Unterschiede zu vergleichen.
Die Käuferdaten stehen ja nicht im Klartext in der Datei, sondern sind im Audiosignal verschlüsselt, dessen Algorythmus man nicht kennt.
Als ID-Merkmal reicht bereits die Transaktionsnummer des Kaufs, die stets die gleiche Zeichenlänge u. Bitgröße haben kann.
In dem Fall brächte eine File-Analyse womöglich 2 identische Dateien, wo erstmal nicht ersichtlich ist, ob dort ein Wasserzeichen drin ist oder nicht.
Wenn die MP3s unterschiedliche Kunden-IDs u. damit Wasserzeichen beinhalten, macht das evtl. nur ein paar Bits aus, wobei diese geringen Abweichungen aber auch woanders herrühren können (z.B. versch. Zeitstempel).
Genau kenne ich mich da auch nicht aus, könnte mir nur vorstellen, daß es bei einer MP3 mit 64Mio Bits (8MB) immer zu geringfügigen Abweichungen kommt, sofern sich das überhaupt messen lässt.
Wie Du sagst, blieben wohl nur noch Frequenzanalysen, wozu ich bisher gelesen habe, daß man da mit Audio-Editoren nicht weit kommt und schon einen Oszillator nehmen müsste, um Unterschiede festzustellen.
Wenn Du oder andere mittlerweile mehr darüber wissen, würde mich auch mal interessieren...
Hab gerade mal einen bei Amazon gekauften Track mit FileAlyzer angesehen.
Gibt einen String mit Id-Nummer. Könnte man sicher entfernen
Ja, aber es geht um Wasserzeichen -> s. Netzwelt-Link oben Post#6
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Na, wie auch immer, Fazit bleibt für mich erstmal:
Ich kaufe pro Monat gerade mal so 2-3 MP3s und auch nur bei Amazon.
Bislang hab ich da noch nirgends einen Hinweis gesehen, daß die mit Wasserzeichen versehen sind.
Auch ist ja noch nicht klar, ob Amazon überhaupt diese Technologie einsetzt oder das künftig machen wird.
Auf jeden Fall bin ich ab jetzt schon vorsichtiger mit der Weitergabe, lasse mich aber auch nicht einschüchtern.
Wenn meine Freundin Songs oder Alben von mir haben möchte, dann kriegt sie die auch.
Industrie oder Webshops können mir nicht verbieten, was per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist.
So nach alldem habe ich den Eindruck, daß da zuviel Hype um das ganze Thema Wasserzeichen gemacht wird, lanciert von Industrie u. deren Interessenverbänden, um (mal wieder) die Kunden zu verunsichern.
Langsam keimt bei mir auch der leise Verdacht auf, daß alles nur ein Fake ist.
Bis jetzt hab ich keine Quelle im Netz gefunden, wo etwa ein Toningenieur oder andere versierte User dieses ominöse Wasserzeichen eindeutig nachgewiesen haben.
Klar, es ist ja unhörbar und dermaßen raffiniert verschlüsselt, daß man es nicht entdecken kann.
Oder kann es deswegen keiner entdecken, weil es vielleicht gar nicht vorhanden ist.... ?