Amazon-Sendung aus USA an Packstation --> Zollproblematik

F

Fu Manchu

Gast
Ich will mir etwas auf den USA bestellen bei Amazon: Preis wird über 100 Euro sein, es werden also Zoll/Steuern fällig, das soll nicht das Problem oder die Frage sein.

Ich lasse aber aus Fragen der Erreichbarkeit alles an die Packstation von DHL senden, herrlich einfach, Sendung kommt an, sms geht ans Handy und ich kann wenn ich will morgens um 2 Uhr meine Sachen abholen.

Was passiert aber jetzt bei der Kombination aus USA-Zoll-Packstation? Der Zoll wird die Ware evtl abfangen und will mich kontaktieren. Aber es gibt keine Adresse außer der Packstationsnummer.

Weiß jemand, wie der Verfahrensweise nun ist? Zollhinweis an die Packstation kann ich mir kaum vorstellen, wäre aber denkbar. Adresse des Empfängers über DHL? Dann müsste der Zoll ja bei DHL anfragen.

Klar kann ich das ganzue Brimborium umgehen durch Lieferung an eine richtige Adresse, aber auch mal ganz allgemein gefragt, das ist ja nun nicht so exotisch.
 
Doch, Zollhinweis an Packstation geht. Hatte ich auch schon bei Importen, die jedoch weit unter 100 Euro lagen. Die haben einfach den Zollzettel ins Fach gelegt, anstelle des Pakets.

Ich glaube das andere Mal hatte ich den Zollzettel direkt an die Hausanschrift bekommen, hatte also schon beide Varianten.

Bei der Sache mit der Hausadresse hatte ich mich noch gewundert, wie die feststellen können wer ich bin. Hätte ja auch durchaus ein "Thomas Müller" sein können, von denen es auch mehrere gibt.
 
Da wäre ich aber vorsichtig...



Welche Sendungen sind vom Packstation Service ausgeschlossen und werden deswegen zurück an den Absender geschickt?

Sendungen, die an eine PACKSTATION gesandt wurden, aber vom PACKSTATION Service ausgeschlossen sind, werden mit dem Vermerk "in PS nicht zustellbar" an den Absender zurückgeschickt. In diesem Fall erhalten Sie keine Benachrichtigung.

Das betrifft folgende Sendungsarten:

* Briefsendungen, die kleiner sind als Groß- und Maxibriefe (Standardbrief, Kompaktbrief, Postkarte)
* Briefsendungen mit Zusatzleistungen (zum Beispiel Nachnahme, Einschreiben)
* Sendungen mit Nachentgelt oder Zollgebühren
* Infopost schwer (Pressesendungen, Streifbandzeitungen)
* Express Ident

http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/packstation/faq/geeignete-sendungen.html
 
Danke für den Hinweis. Ich hatte bei DHL geschaut, aber diesen Hinweis nicht gefunden oder übersehen.
 
reactor1 schrieb:
* Sendungen mit Nachentgelt oder Zollgebühren

und für den zollzettel muss man nachentgelt bzw. zoll zahlen? oder für das verzollte paket? :rolleyes:

wenn man schon was zitiert, sollte man das zitierte auch verstehen.

@te
lass dich davon nicht beirren. das hat mit deinem fall nichts zu tun!
 
wenn man schon was zitiert, sollte man das zitierte auch verstehen.

Vielleicht erläuterst du einmal, was du meinst?

Ich habe keinen Thread gefunden, wo bestätigt wird, dass ein zu verzollendes Paket (Über EUR 22,00) an eine Packstation gesendet wird oder dass garantiert ist, dass irgendjemand eine Karte da ablegt (das wäre ja auch keine Erleichterung, wenn man ohnehin mit der Karte zum Zoll muss, kann man sich die Karte ja auch direkt an seine Adresse schicken lassen).

Das ist aber nur die eine Seite. Bisher ist es doch so, dass nur DHL selbst seine Packstationen füllen darf, alle anderen Versender stehen außen vor.

Insofern kämen ohnehin nur die ausländischen Versandunternehmen in Frage, die mit DHL zusammenarbeiten und das sind wenigsten.
Wenn man im Ausland kauft, muss man eine sogenannte ladungsfähige Anschrift angeben, da der Zoll im Falle einer Klärung unmittelbar den Empfänger erreichen können muss. Spätestens bei Käufen aus Ländern wie China, Indien, Thailand, HongKong, Malysia, Indonesien etc., sowie bei einer potenziellen Überschreitung der magischen 22-Euro Einfuhrwertgrenze, ist die Wahrscheinichkeit relativ hoch, dass der Zoll eine Rückfrage stellen möchte, was generell kein Problem ist, solange er jemanden ohne Umwege, also maximal durch Zusendung einer Karte, erreichen kann.

Es kann funktionieren mit einer Packstation, kann aber auch schief gehen. Wir (als Verkäufer) haben das auch nicht gewusst, und prompt hat man uns eine Sendung zurückgeschickt. Abgesehen vom Zeitverlust und einigen Zusatzkosten war das kein Problem und wir sind uns mit dem Käufer einig geworden. Es wird uns auch nicht wieder passieren. Man sollte aber nicht davon ausgehen, dass ein anderer ausländischer Versender das tut. Wer im Ausland kauft, geniesst unter Umständen nicht die gleichen Rechte wie bei einem Kauf innerhalb des Landes. D.h. der Artikel gilt eventuell als verschollen und es kann vom Verkäufer nur Ersatz gefordert werden, wenn dieser Verkäufer ein Händler im Sinne des deutschen Gesetzes und innerhalb des Zugriffs deutscher Gesetzbarkeit ist.

Also, lange Rede kurzer Sinn:

Im eigenen Interesse darauf achten dass beim Kauf aus dem Ausland KEINE Packstation als Lieferadresse angegeben wird!

Viel Spass und Erfolg beim Enkauf im Ausland, Gruss aus Peking, SKAI

http://testberichte.ebay.de/Kauf-im...-keine-Packstation_W0QQugidZ10000000006529001

Nur ein Beispiel für viele...
 
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