Jakes Brother
Ensign
- Registriert
- Juli 2012
- Beiträge
- 230
Hallo in die Runde,
mit dem brummenden Markt von OVP bis gebraucht bei AMD Radeons bin ich mir nicht sicher, wie sich nun die Sache mit den Abtretungserklärungen verhält. Ich habe auch hier im Forum widersprüchliche Post gefunden, ich fasse mal meinen Kenntnisstand zusammen und bitte um Korrektur, wenn ich da was falsch aufgefasst habe:
Mit einer Abtretungserklärung kann ich Garantieansprüche (gegenüber einem Hersteller) und Gewähleitungsansprüche (gegenüber einem Verkäufer) an eine andere Person abtreten. Im Falle der Garantie hab ich keinerlei Sicherheit, es obliegt dem Hersteller, ob er da mitmacht, an und für sich hat ausschließlich der Ertskäufer Garantie. Im Falle von AMD heißt das: Nope, die machen da nicht mit.
Im Falle der Gewährleistung geht das allerdings. Da in AMDs Onlineshop AMD auch der Verkäufer ist, kann ich mir die Gewährleistung übertragen lassen. Ist letzltich bedingt nützlich, da nach 6 Monaten die Beweislastumkehr einsetzt und ich AMD gegenüber beweisen müsste, dass ein Mangel oder Defekt im siebten Monat schon von Anfang an bestand und nicht durch mich verursacht wurde ... ich würde behaupten Mission Impossible.
In dem Sinne sind das ganze hin und her mit Abtretungserklärung im Falle von AMD Produkten direkt von AMD nur wenig hilfreich, bei anderen Herstellern kann es anders aussehen ... eine sichere Garantieübertragung bekomme ich jedoch nie hin. Ausnahmen sind Käufe, die ohne Daten zu Produkt oder Käufer abgewickelt wurden, sprich wenn ich eine Kassenbonquittung von Mediamarkt über eine vor Ort gekaufte Grafikkarte habe, dann kann ich die natürlich problemlos bei einem Weiterverkauf beilegen.
Soweit alles richtig?
mit dem brummenden Markt von OVP bis gebraucht bei AMD Radeons bin ich mir nicht sicher, wie sich nun die Sache mit den Abtretungserklärungen verhält. Ich habe auch hier im Forum widersprüchliche Post gefunden, ich fasse mal meinen Kenntnisstand zusammen und bitte um Korrektur, wenn ich da was falsch aufgefasst habe:
Mit einer Abtretungserklärung kann ich Garantieansprüche (gegenüber einem Hersteller) und Gewähleitungsansprüche (gegenüber einem Verkäufer) an eine andere Person abtreten. Im Falle der Garantie hab ich keinerlei Sicherheit, es obliegt dem Hersteller, ob er da mitmacht, an und für sich hat ausschließlich der Ertskäufer Garantie. Im Falle von AMD heißt das: Nope, die machen da nicht mit.
Im Falle der Gewährleistung geht das allerdings. Da in AMDs Onlineshop AMD auch der Verkäufer ist, kann ich mir die Gewährleistung übertragen lassen. Ist letzltich bedingt nützlich, da nach 6 Monaten die Beweislastumkehr einsetzt und ich AMD gegenüber beweisen müsste, dass ein Mangel oder Defekt im siebten Monat schon von Anfang an bestand und nicht durch mich verursacht wurde ... ich würde behaupten Mission Impossible.
In dem Sinne sind das ganze hin und her mit Abtretungserklärung im Falle von AMD Produkten direkt von AMD nur wenig hilfreich, bei anderen Herstellern kann es anders aussehen ... eine sichere Garantieübertragung bekomme ich jedoch nie hin. Ausnahmen sind Käufe, die ohne Daten zu Produkt oder Käufer abgewickelt wurden, sprich wenn ich eine Kassenbonquittung von Mediamarkt über eine vor Ort gekaufte Grafikkarte habe, dann kann ich die natürlich problemlos bei einem Weiterverkauf beilegen.
Soweit alles richtig?