Analogen Telefonanschluß kündigen, und Rufnummer zu anderem Provider portieren

rolandm1

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Hallo zusammen,

Ich hoffe mit meinem Thema hier richtig zu sein.

Ich habe bei einem anderen Provider einen VDSL Vertrag, in dem ich bereits mehrere Rufnummern nutze.

Daneben habe ich noch einen Analogen Telefonanschluß von der Telekom. Dieser ist auf einer 2ten Leitung geschaltet ( hier war bis vor kurzem noch ein ADSL geschaltet, der aber abgelöst wurde.)

Jetzt möchte ich den Telefonanschluß kündigen, da dieser nicht mehr benötigt wird.
Die Rufnummer möchte ich zu dem Provider portieren, und auf meinem VDSL nutzen.

Hatte heute mit dem telefoniert. Aussage war, ich solle den Telefonanschluß selber kündigen. Man würde sich dann um die Portirung kümmern.

Ein Anruf bei der Telekom ergab die Aussage, daß wenn ich den Anschluß selber kündige, die Rufnummer weg wäre.
Der Andere Provider müße den Anschluß kündigen und dann die Portierung vornehmen.

Was nun. Kann hier jemand mal Licht ins dunkel bringen.

Danke schon mal.
 
Danke für den Link.

Da war ich schon.
Liefert aber auch keine belastbare Aussage.

Es geht immer um den Wechsel mit Portierung von einem zum anderen Anbieter.

Aber, wenn man bei einem Anbieter den Anschluß kündigt, und nur die Rufnummer mitnimmt.

Ich werde mal am Montag dort anrufen.
 
So, wie ich das verstehe:

Entweder der neue Anbieter kündigt deinen Vertrag, dann kannst Du auf eine problemlose Portierung, sprich ohne Ausfall, hoffen.
Oder Du kündigst den alten Vertrag und beauftragst die Portierung beim neuen Anbieter. Der alte Anbieter muß nach Ablauf deines Vertrages die Rufnummer 31 Tage reservieren und eine Portierung zulassen.
 
Hallo zusammen!

@rolandm1: Ich melde mich noch einmal zur Sicherheit hier bei dir. Vielleicht hast du die richtige Antwort bereits von den Kollegen erhalten. Wenn die Kündigung veranlasst wird, kann der neue Anbieter den Auftrag für eine reine (nachträgliche) Rufnummernportierung bei uns einreichen.

Hier der Auszug der Bundesnetzagentur zum Thema:

"2.2 Portierung regulär nach Vertragsende
Die Portierung muss spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des alten Vertrages über den aufnehmenden beim abgebenden Anbieter eingegangen sein - sonst ist es möglich, dass die Nummer inzwischen weiter vergeben wurde. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum der Kündigungserklärung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam ist.
Die Portierung der Rufnummer muss dabei beim neuen Anbieter beauftragt werden (Portierungsantrag).
Wir empfehlen aber auch hier, mindestens 10 Tage vor Vertragsende, die Portierung über den neuen Anbieter zu beauftragen, um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen."

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Hallo Natalie,

danke für die Rückmeldung.

von den Kollegen im Kundencenter hatte ich bei meinem Anruf nr die Info, wenn ich selber kündige, ist die Rufnummer weg.

Ich hatte heute noch bei der Bundesnetzagentur angerufen, und zur Info bekommen, daß ich selber kündigen kann, dann aber 10 tage zeit sind, die Nummer zu portieren.

ZUSATZ frage.

Kann ich auch zum Kündigen in einen T-Punkt.



Vielen Dank nochmal.
 
Zuletzt bearbeitet: (Egänzung)
Gern geschehen.

Mit der Kündigung im Telekom Shop sollte es generell keine Probleme geben.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
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