Anbieterwechsel: Altanbieter stellt sich tot

knoxxi

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Moin,

wir hatten von unserem Altanbieter (E-Regio Euskirchen) über einen neuen Anbieter (Maingau) einen Anbieterwechsel (via Verivox) initiiert, weil die Konditionen erheblich günstiger waren bei rund 23.000 kWh Erdgas pro Jahr.

Der neue Anbieter hat den Wechsel veranlasst (im April 24 zum Oktober 24) aber erhält keine Reaktion vom Altanbieter, so das der Neuvertrag mittlerweile storniert wurde.

Ich habe beim Altanbieter dann selbst gekündigt und eine Frist von zwei Wochen gesetzt um die Kündigung zu bestätigen. Das ist nun schon mehrfach verstrichen, trotz Anmahnung.

Was würdet ihr machen? Denn der finanzielle Schaden monatlich beläuft sich auf rund 80€.

Auf Mails wird schlicht nicht reagiert und telefonisch heißt es „wir prüfen das und melden uns“ höhö.

Ich bin langsam ratlos und wollte noch nicht die Rechtsschutz beauftragen. Oder?

GaLiGrü

Tobias
 
Bei einem ähnlichen Fall in der Familie haben wir einen Vertrag über die Versorgung mit Erdgas ebenfalls gekündigt (allerdings per Sonderkündigungsrecht) und die Einzugsermächtigung für das Abrechnungskonto entzogen, sowie eine Endabrechnung angefordert. Wenn ich mich recht erinnere, hatte der Anbieter das ebenfalls komplett ignoriert - unser Kontobevollmächtigter hat in der Folge die Abschlagseinzüge zwei oder drei Monate lang von der Bank stornieren/zurückholen lassen, danach kam die Endabrechnung :)
 
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Da du eine Rechtsschutz hast wird das am einfachsten sein. Ansonsten Zahlungen einstellen. Dann werden sie reagieren. Du hast Frist gerecht gekündigt?
 
LugiBetrugi schrieb:
Ansonsten Zahlungen einstellen.
Dauerauftrag ist seit Oktober eingestellt

LugiBetrugi schrieb:
Du hast Frist gerecht gekündigt?
Der neue Anbieter definitiv. Wenn sie darauf hin ja wenigstens IRGENDWIE reagiert hätten, selbst mit Datum für 2025. Aber null Reaktion…
 
knoxxi schrieb:
Was würdet ihr machen?
Du hast einen Anspruch auf die Vertragsbeendigung, da die von Dir ausgesprochene Vertragskündigung die als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung mit ihrem Zugang wirksam wurde.

Du kanst Schadensersatzansprüche geltend machen, da Dir durch die Nichtbearbeitung der Kündigung ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Du kannst Dich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden.

Wenn Du Deine Rechtsschutzversicherung nicht beanspruchen möchtest, kannst Du Dich von einer Verbraucherzentrale nicht nur beraten, sondern auch außergerichtlich vertreten lassen. Die Kosten für letzteres belaufen sich auf etwa € 50,00, deren Ersatz Du von dem Altanbieter einfordern kannst.
 
Froki schrieb:
Du kannst Dich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden.
Das wäre eine Idee, muss ich mich mal einlesen wie am besten. Danke für den Tipp. 👍

Froki schrieb:
Wenn Du Deine Rechtsschutzversicherung nicht beanspruchen möchtest,
Nicht möchten nicht, bisher schlicht nur noch nicht getan. Wenn das mit der Bundesnetzagentur nicht fruchtet, dann hab ich keinen Bang die RS zu bemühen.
 
Die Bundesnetzagentur erklärt sich für solche Fälle als nicht zuständig.
 
Genau!
 
knoxxi schrieb:
dann hab ich keinen Bang die RS zu bemühen.
Dann würde ich eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen beauftragen.
 
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Avatoma schrieb:
Was hat dir die Geschäftsführung auf deinen Brief geantwortet, insbesondere auf den Verweis des monatlich entstehenden Schadens?
Der weiß von seinem Glück noch nichts 🙂🙂
 
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