Angabe Dienstwagen bei der Lohnsteuer

Sossenbinder

Lieutenant
Registriert
Apr. 2007
Beiträge
808
Moin.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und habe da mal ne Frage zu meinem Dienstwagen und dem Lohnsteuerjahresausgleich.

Ich habe einen Dienstwagen, welchen mein Arbeitgeber über die 1% Regelung versteuert (Sachbezug). Zudem wird die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% als weiterer Sachbezug in meiner Gehaltsabrechnung aufgeführt. Diese Sachbezüge werden mir nun auf mein Bruttogehalt obendrauf gerechnet, versteuert und als geldwerter Vorteil wieder abgezogen.
Der Wagen steht mir zur freien Nutzung zur Verfügung und ich muss auch keine Kosten für Wartung, Treibstoff etc. zahlen, bzw. rechne ich diese Kosten monatlich per Sachkostenabrechnung ab. Nun meine Fragen dazu:

1. Macht es bei den Werbungskosten einen Unterschied ob Dienst- oder Privatwagen bzw. hat das überhaupt einen Einfluss auf die Höhe einer möglichen Erstattung?

2. Wenn ich bei der Lohnsteuer meinen Bruttoarbeitslohn unter Punkt 3 eingebe, nehme ich hier dann den Gesamtbruttolohn richtig, also inkl. der Sachbezüge? Ich gehe mal davon aus, da ich ja keine andere Option habe.

3. Muss ich die Sachbezüge bzw. den Abzug des geldwerten Vorteil irgendwie irgendwo in der Lohnsteuerabrechnung eintragen bzw. berücksichtigen?

Beschäftige mich mit dem ganzen Kram gerade das erste mal überhaupt und mache das ganze mit Smartsteuer. Vielleicht gibt es ja auch bessere Alternativen?!

Danke für die Hilfe.
 
Ne leider beantwortet das meine Frage noch nicht so ganz. Mir ist weiterhin nicht ganz klar, ob es einen Unterschied macht und wie ich es genau angeben muss.
 
Sossenbinder schrieb:
1. Macht es bei den Werbungskosten einen Unterschied ob Dienst- oder Privatwagen bzw. hat das überhaupt einen Einfluss auf die Höhe einer möglichen Erstattung?
Meinst du die Entfernungspauschale? Da ist es egal, ob Dienst- oder Privatwagen. Du gibst die Anzahl der Tage und die km wie vorher auch an.

Sossenbinder schrieb:
2. Wenn ich bei der Lohnsteuer meinen Bruttoarbeitslohn unter Punkt 3 eingebe, nehme ich hier dann den Gesamtbruttolohn richtig, also inkl. der Sachbezüge? Ich gehe mal davon aus, da ich ja keine andere Option habe.
Bei der Software, die ich nutze, wird genau gesagt, welche Zeile man in der Jahresabrechnung nimmt. Ist das bei dir nicht so? Die Antwort hier ist: Ja.
Sossenbinder schrieb:
3. Muss ich die Sachbezüge bzw. den Abzug des geldwerten Vorteil irgendwie irgendwo in der Lohnsteuerabrechnung eintragen bzw. berücksichtigen?
Da die km mit 0.03% versteuert werden, nein. Es gibt noch die 0.0002% Variante. Da wäre das dann relevant.
 
Du gibst die Werte ein, die auf deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen, die dir vom Arbeitgeber ausgehändigt wird. Die Entfernungspauschale errechnet sich nach der Entfernung Wohnung - Arbeitsstelle. Diese wird nach Tagen und km in der Steuererklärung angegeben. Dies hat aber nur Auswirkungen, wenn du über die Werbekostenpauschale kommst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sossenbinder
Zurück
Oben