Sossenbinder
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2007
- Beiträge
- 808
Moin.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und habe da mal ne Frage zu meinem Dienstwagen und dem Lohnsteuerjahresausgleich.
Ich habe einen Dienstwagen, welchen mein Arbeitgeber über die 1% Regelung versteuert (Sachbezug). Zudem wird die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% als weiterer Sachbezug in meiner Gehaltsabrechnung aufgeführt. Diese Sachbezüge werden mir nun auf mein Bruttogehalt obendrauf gerechnet, versteuert und als geldwerter Vorteil wieder abgezogen.
Der Wagen steht mir zur freien Nutzung zur Verfügung und ich muss auch keine Kosten für Wartung, Treibstoff etc. zahlen, bzw. rechne ich diese Kosten monatlich per Sachkostenabrechnung ab. Nun meine Fragen dazu:
1. Macht es bei den Werbungskosten einen Unterschied ob Dienst- oder Privatwagen bzw. hat das überhaupt einen Einfluss auf die Höhe einer möglichen Erstattung?
2. Wenn ich bei der Lohnsteuer meinen Bruttoarbeitslohn unter Punkt 3 eingebe, nehme ich hier dann den Gesamtbruttolohn richtig, also inkl. der Sachbezüge? Ich gehe mal davon aus, da ich ja keine andere Option habe.
3. Muss ich die Sachbezüge bzw. den Abzug des geldwerten Vorteil irgendwie irgendwo in der Lohnsteuerabrechnung eintragen bzw. berücksichtigen?
Beschäftige mich mit dem ganzen Kram gerade das erste mal überhaupt und mache das ganze mit Smartsteuer. Vielleicht gibt es ja auch bessere Alternativen?!
Danke für die Hilfe.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und habe da mal ne Frage zu meinem Dienstwagen und dem Lohnsteuerjahresausgleich.
Ich habe einen Dienstwagen, welchen mein Arbeitgeber über die 1% Regelung versteuert (Sachbezug). Zudem wird die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% als weiterer Sachbezug in meiner Gehaltsabrechnung aufgeführt. Diese Sachbezüge werden mir nun auf mein Bruttogehalt obendrauf gerechnet, versteuert und als geldwerter Vorteil wieder abgezogen.
Der Wagen steht mir zur freien Nutzung zur Verfügung und ich muss auch keine Kosten für Wartung, Treibstoff etc. zahlen, bzw. rechne ich diese Kosten monatlich per Sachkostenabrechnung ab. Nun meine Fragen dazu:
1. Macht es bei den Werbungskosten einen Unterschied ob Dienst- oder Privatwagen bzw. hat das überhaupt einen Einfluss auf die Höhe einer möglichen Erstattung?
2. Wenn ich bei der Lohnsteuer meinen Bruttoarbeitslohn unter Punkt 3 eingebe, nehme ich hier dann den Gesamtbruttolohn richtig, also inkl. der Sachbezüge? Ich gehe mal davon aus, da ich ja keine andere Option habe.
3. Muss ich die Sachbezüge bzw. den Abzug des geldwerten Vorteil irgendwie irgendwo in der Lohnsteuerabrechnung eintragen bzw. berücksichtigen?
Beschäftige mich mit dem ganzen Kram gerade das erste mal überhaupt und mache das ganze mit Smartsteuer. Vielleicht gibt es ja auch bessere Alternativen?!
Danke für die Hilfe.