AW: Angebliches Massenmord an die Armenier von den Osmanen-Genozid Gesetz von Frankre
Ich weiß, dass dieses Thema recht umstritten ist und wohl auch bleiben wird, auch in der Fachwelt.
cerasus schrieb:
Dann gibt es noch die Engländer. Du kannst gerne in England die Archive durchstöbern.
Als die Engländer die Türkei besetzt hatten, kurz nach den Deportationen von den Armeniern, haben sie nichts finden können.
hmm...
Dann verstehe ich folgende Passage auf
Wikipedia nicht so ganz
„Unionistenprozesse“ und politische Entwicklung bis 1920
Die Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und Russlands hatten die Hohe Pforte bereits am 24. Mai 1915 in einer gemeinsamen Erklärung davon in Kenntnis gesetzt,
dass sie alle Mitglieder der osmanischen Regierung und deren Beauftragte persönlich verantwortlich machen würden, sollte sich deren Verwicklung in die an den Armeniern verübten Gräueltaten herausstellen. Unter ihrem Druck, allen voran dem Großbritanniens, ordnete Sultan Mehmed VI. am 14. Dezember 1918 die strafrechtliche Verfolgung
der für den Genozid verantwortlichen jungtürkischen Funktionäre an, die von einem Militärgericht als Sondertribunal abgeurteilt werden sollten.
Die Einsetzung eines von Großbritannien favorisierten internationalen Gerichtshofes war bereits im Vorfeld an den Interessengegensätzen der Ententemächte,
vor allem denen Frankreichs und Großbritanniens, gescheitert.
Die Allierten haben damals nach dem 1.WK den Türken keine Kriegsverbrechen vorgeworfen, also wegen den Armeniern? WIESO?
Naja, eigentlich schon. Die o.g Prozesse wurde geführt und es wurden Todesurteile verhängt,
aber nur zum Teil vollstreckt. Mustafa Kemal hat dann diese Art der "Aufarbeitung" "abgewürgt" und begann zu leugnen, dass solche Taten je stattfanden.
Der Westen hat dann aber auch recht schnell das weitere Interesse an einer weiteren Aufarbeitung verloren.
In Europa sprechen alle vom Völkermord an den Armeniern.
Nicht nur in Europa wird dies getan und da die Türkei die
UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1950 unterzeichneten, müssten selbst sie im eigenen Land davon sprechen.
Die Konvention gilt auch für Taten, die vor Inkrafttreten begangen wurden.
Kein GERICHT hat bisher ein Völkermord an den Armeniern festhalten können.
...
Stattdessen verbreitet man in Europa ihre politischen Interessen.
Ist denn das kosequente Dagegensein und die Androhung von Sanktionen keine Verbreitung/Durchsetzung von politischen Interessen?
Man wirft der Türkei vor, sie würde sich nicht mit der eigenen Geschichte auseinandersetzen. Tut man.
So recht glaube ich diesen Worten nicht.
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Frankreich hat jetzt dieses Gesetz erlassen in einer wohl recht leeren Versammlung.
Bei vielen Beschlüssen, auch bei wichtigen, ist auch in DE der Bundestag sehr übersichtlich besetzt.
Das scheint wohl Gang und Gebe zu sein. Politik halt...
Nur das unverhältnismäßige Verhalten der Türkei verstehe ich nicht so recht.