Anhand von Produktkey Version erkennen

Schildkröte09 schrieb:
Es bringt doch nichts, hier mit @powerfx weiter zu diskutieren.
Klar, wenn die Argumente ausgehen. :)

Schildkröte09 schrieb:
Entscheidend ist das, was auf dem Lizenzaufkleber drauf steht !
Und dort findet man nicht : HOME PREMIUM 64 bit ODER HOME PREMIUM 32 bit
Die Sprache steht ja auch nicht da und trotzdem ist es nur für eine gültig (hier aber auch technisch nicht möglich eine andere zu installieren).

Du brauchst hier nicht die beleidigte Leberwurst zu spielen, sondern einfach nur zeigen, wo es geschrieben steht, dass ein System-Builder-Key für beide Versionen gültig ist.

werkam schrieb:
Und mein gekauftes Windows gehört mir und nicht M$, wo kämen wir hin, wenn die Ware die ich kaufe immer noch dem Hersteller gehört.
Du kaufst ja auch nicht Windows selbst, sondern lediglich eine Lizenz, die dir die Benutzung unter den vereinbarten Bedingungen (EULA) erlaubt. Diesen stimmst du bei der Installation zu.

werkam schrieb:
Was in den Eulas der Hersteller steht ist nicht immer mit deutschem oder EU Recht im Einklang.
Richtig, aber wo steht was im BGB o.ä. zur Benutzung einer Windows-Version, die man nicht gekauft hat. Ich weiß es nicht, deswegen würde ich es ja auch begrüßen, wenn du mir das Gegenteil beweisen kannst.

werkam schrieb:
Wenn M$ das nicht will, sollen sie es verhindern indem sie andere Mechanismen einbauen, die eine Aktivierung nicht zulässt.
Das verhindern sie, indem sie nur den richtigen Datenträger mitliefern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das machen sie ja eben nicht, weil auf den Datenträgern alle Versionen drauf sind, die man ja ohne grosse Mühe auch verwenden kann. Anleitungen im Netz gibt es genügend und wenn M$ das nicht wollte, hätten sie mit Sicherheit diverse Seiten deswegen auch schon abgemahnt.

Es geht hier auch gar nicht darum sich die Köpfe einzuschalgen, woran ich auch absolut keine Lust habe weil es wichtigers gibt, sondern die Frage war:
Anhand von Produktkey Version erkennen
Und die Frage ist beantwortet.
 
powerfx schrieb:
Falls ihr anderer Meinung seid, verlinkt die entsprechende Stelle in den EULAs.

Aus der deutschen OEM EULA. Seiten 1 und 2.

2. d. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden. Wenn der Hersteller oder das Installationsunternehmen Ihnen die einmalige Möglichkeit zur Auswahl zwischen Sprachversionen zur Verfügung stellt, sind Sie nur zur Verwendung der von Ihnen ausgewählten Sprachversion berechtigt.

Jeweils eine Bit-Version, jeweils eine Sprache. Microsoft erlaubt es also selbst in der eigenen EULA. Hauptsache, Windows ist nur einmal installiert, siehe 2. a. Eine Kopie pro Computer.
 
Schildkröte09 schrieb:
Entscheidend ist das, was auf dem Lizenzaufkleber drauf steht !
Das ist nicht ganz richtig. Zu einer gültigen Lizenz gehört entweder:
  • Der Lizenzaufkleber (COA) und der Kaufnachweis oder
  • Wenn online gekauft: Der Key (in irgendeiner Form) und der Kaufnachweis
Und wenn im Kaufnachweis z.B. "Systembuilder-Version Home Premium 64 bit" steht, dann ist die Lizenz auch nur für Home Premium 64 bit gültig.
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis.

Schildkröte09 schrieb:
Was Microsoft schreibt ist vollkommen unwichtig.
Auch das ist so nicht richtig. Das, was in den Lizenzbedingungen steht, gilt schon; z.B.: Nur eine Aktivierung gleichzeitig auf einem PC.
Schildkröte09 schrieb:
Für uns sind die deutschen Rechte zwingend bindend.
Das stimmt allerdings auch. Deshalb muss es richtig heißen:
"Die Lizenzbedingungen haben volle Gültigkeit - soweit sie nicht deutschem Recht widersprechen."

Dazu schreibt Microsoft in seinen Lizenzbestimmungen:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
24. ANWENDBARES RECHT.
a. Vereinigte Staaten. ....
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.
25. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates oder Landes ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.

Schildkröte09 schrieb:
Damit darf ein Betriebssystem auch nicht an einen Rechner gekoppelt werden.
Genau das ist so eine Lizenzeinschränkung, die nach deutschem Recht nicht gültig ist.

werkam schrieb:
Und mein gekauftes Windows gehört mir und nicht M$, wo kämen wir hin, wenn die Ware die ich kaufe immer noch dem Hersteller gehört.
Das, was du als "Ware" gekauft hast, darfst du selbstverständlich frei weiterverkaufen; also z.B. die DVD und das Handbuch.

Aber eine Lizenz (also ein "Vertrag", ein "Nutzungsrecht") ist keine "Ware" und darf nicht zwangsläufig weiterverkauft oder übertragen werden. Beispielsweise darf auch ein Wohnungsmietvertrag nicht einfach so weiterverkauft oder übertragen werden. Ebenso wenig wie eine Gaststätten-Schanklizenz.

Aber: Bei Standard-Software hat der Gesetzgeber anders entschieden - diese darf weiterverkauft werden.
 
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