Anruf zurück verfolgen möglich?

Sunshine_20

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Hallo, ich bin jetzt schon ne Weile auf der Suche nach einer Lösung und hoffe das mir endlich jemand helfen kann. Ich bekomme seit 2 Monaten anrufe von einer unterdrückten Nummer. Manchmal vergiss ich es und geh ran, dann werde ich von dieser Person beleidigt und bedroht. Die Polizei sagt mir das sie da nicht's machen kann. Kann man eine unterdrückte Nummer zurück verfolgen? Ich habe keine Ahnung wer das sein könnte.

Danke für die Hilfe
 
Stelle einen Antrag bei deinem Anschlussanbieter, kostet aber rel. viel.
Besser und einfacher wäre es, wenn du unterdrückte Anrufe einfach nicht durchlässt, die Fritzbox kann das,
oder eine neue Nummer beantragst.
 
Natürlich kann man das zurück verfolgen.

Wieso die Polizei nichts unternehmen will entzieht sich meiner Kenntnis.

Die Handyprovider wissen wer dich anruft denn jede Nummer wird gespeichert egal ob unterdrückt oder nicht.


Normalerweise musst du sowas anzeigen.

Dann muss die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft eine Verfügung an den Provider stellen um herausgabe der Daten des Anrufers.

Mfg
 
Hier mal aus Wikipedia:

Bei aktiviertem CLIR wird die Rufnummer zwar netzseitig bis zur Teilnehmervermittlungsstelle des Angerufenen übertragen, dem gerufenen Teilnehmer aber nicht übermittelt. Weiterhin ist es möglich, die Rufnummernunterdrückung fallweise (an analogen Telefonen durch Tonwahl einer der Rufnummer vorangestellten Tastenfolge; an ISDN-Telefonen mittels Keypad-Funktion) zu aktivieren.

Bei der Rufnummern-Unterdrückung werden folgende Ausprägungen unterschieden:

ständige Übermittlung der eigenen Rufnummer
fallweise Übermittlung bei ständiger Unterdrückung
fallweise Unterdrückung bei ständiger Übermittlung
ständige Unterdrückung der Rufnummern-Übermittlung
Je nach Dienstanbieter sind alle oder ein Teil dieser Ausprägungen verfügbar.

Also sollte es möglich sein. Vermutlich aber wegen Datenschutz nur bei schweren Vergehen?

Die Telekom meint im Forum man braucht einen richterlichen Beschluss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde den Anrufer anzeigen und dann muss da gehandelt werden.
 
SLIPY050491 schrieb:
Vermutlich aber wegen Datenschutz nur bei schweren Vergehen?
Belästigung und Beleidigung sind in Deutschland eine Straftat ;)
Entsprechend reicht das.

Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstatten. Die wissen selbst, dass eine Zurückverfolgung mit richterlichen Beschluss über den Telekommunikationsanbier möglich ist. Das ist auch im Telekommunikationsgesetz geregelt
 
Ich würde unterdrückte Nummern auch sperren wenn sie mir aufm Sack gehen. Wer mich dann unbedingt erreichen will hat eben Pech gehabt oder soll die Rufnummer sichtbar machen.
 
Hier die Info meines Provider (A1 - Österreich)

Eine Fangschaltung gibt es (ausgenommen bei B.free) bei A1. Diese kann für maximal 30 Tage beantragt werden beim A1 Service Team 0800 664 100. Die zuständige Fachabteilung wird dich binnen 24 Stunden telefonisch kontaktieren, dann können noch alle Details besprochen werden.

Hier ist die Aufstellung der Kosten, welche ich dir vorab schon mitgeben kann:
Die Einrichtung wird mit einmalig 36,19 Euro verrechnet. Zusätzlich kommt 1,74 Euro pro Tag und 3,62 Euro für jede identifizierte Verbindung.
 
Zeiten aufschreiben wenn Kleine Unbekannte anruft,neben den üblichen Beleidigungen sind doch bestimmt schon "Gewaltandrohungen" hinzugekommen !?
Mach bei der Polizei eine Anzeige.
 
Wärs mir wert, so investierst du viel Geld und Zeit und wenn von dem Typen nix zu holen ist wird der vielleicht irgendwann zu irgendwas verurteilt und du bleibst auf deinen Kosten hocken.
 
Zumal viele moderne Telefone auch einen Limiter oder automatische Mikrofoneinstellung drin haben, damit die Lautstärke nicht zu hoch wird.

Falls die Möglichkeit besteht, Anruf aufzeichnen bzw. (noch besser, da man keine Einwilligung zur Aufzeichnung des Telefonates braucht) bei vorhandener Fritzbox die Anrufe mit unterdrückter Nummer auf den Anrufbeantworder der Fritzbox umleiten.
Und dann Anzeige gegen Unbekannt.
 
Alles was es den Verbrechern einfach macht, ist in Deutschland erlaubt, wie unterdrückte Rufnummer.
Opfern werden Felsbrocken in den Weg gelegt.
Irgendwie läuft mir diese Tatsache immer mal wieder über den Weg, schon eigenartig oder?
 
Wegen so etwas wird die Polizei auch bei endet Anzeige nichts unternehmen.

Musst du entweder selbst regeln oder wie schon geraten unterdrückte Nummern nicht durchlassen.
 
AB wäre vielleicht eine Möglichkeit. Von ner Anzeige halte ich nix. Zwar traurig, ist aber so.
 
Hallo zusammen,

@ alterSack66

Von ner Anzeige halte ich nix.

Ich normalerweise auch nicht. Aber laut Aussagen des TE, scheint das ja gehäuft von einer einzigen Person vorzukommen. Und wenn man einmal sowas hört bzw. sich Anhören muß, okay. Aber wenn man des öfteren bedroht und beleidigt wird? Ne, da hört der Spaß dann aber auf. Zumal das ja seit 2 Monaten ca. so geht. Man kann dem TE also keine fehlende Geduld unterstellen. Ich würde in diesem Fall ganz klar Anzeige erstatten. Mit allem drum und dran. Mit der Fritzbox kann man ja beweisen, daß diese Anrufe stattgefunden haben als erstem Schritt. Genau weil der Anrufer nicht zu Identifizieren ist, muß also ein nächster Schritt erfolgen. Wie gesagt, fehlende Geduld bzw. Leidensfähigkeit kann in dem Fall keiner Unterstellen. Ich würde mir das über einen solchen Zeitraum nicht Gefallen lassen.

So long...
 
Da muss ich @engine wirklich zustimmen. Es gibt sehr viele Situationen, in denen Leute die betrügen oder eben wie vom TE berichtet Beleidigen, Spammen, Drohen und sowas, immer vom Gesetz geschützt werden, während das Opfer mühsam seine Rechte durchboxen muss. Das Opfer muss dieses und jenes tun, dies und das beachten, darf das nicht und das auch nicht...

Das alles zeigt doch nur, das der Gesetzgeber garkeine Ahnung hat, was wirklich abläuft. Straftaten auf elektronischem Wege, per Telefon oder so, werden nicht beachtet, nicht verfolgt und sowas alles.
Bei jeder auf elektronischem Weg begangegen Straftat reagiert der Gesetzgeber und seine DurchsetzungsBehörden nach ewigen Zeiten. Dieser Staat ist nicht in der Lage und willens Bürger vor solchen Straftaten zu schützen.
Damit meine ich nichtmal nur Telefon. Auch Versandbetrug, Ebay Betrug, Telefonanrufe, wo man nicht JA sagen soll und sowas alles. Internetprovider, die Leistung nicht im Ansatz liefern, wie per Vertrag geregelt. Leute die nix böses tun, die zu Opfern werden durch Betrüger müssen ihre Rechte auf eigene Kosten durchsetzen. Traurig diese ganze Situation in Deutschland.
 
Hast du denn eine Vorstellung davon, wer dort am anderen Ende sitzt? Ich mein, Ich mein wenn das einer ist der nur zufällig deine Nummer hat und sich nen Spaß draus macht, dann ist es vermutlich effektiv die unterdrückten Nummern ne Zeit lang zu sperren damit er sich nen neues Opfer sucht. Wenn es aber der irre Ex deiner Freundin ist würd ich wohl erwägen, trotzdem die Polizei einzuschalten. Ich mein, wenn er irre genug ist und du ihm die Verbindung kappst, steht er vielleicht als nächstes vor der Tür (oder ich hab zu viele Krimis gesehen;)
 
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