IntelOut
Lieutenant
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Anbei eine Abschrift auf meine Eingabe beim Petitionsausschuss des Landes NRW und die Stellungnahme:
-I.3 - Pet.-Nr. 13/15621
Ihre Eingabe v. 10.06.2004, eingegangen am 11.06.2004
Rundfunk & Fernsehen
Sehr geehrter Herr L.,
der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung v. 09.11.2004 ihr Vorbringen beraten
und hierüber folgenden Beschluss gefasst:
Der Petitionsausschuss hat sich über die bestehenden Regelungen und über
die Möglichkeiten zur Einschränkung der Alkoholwerbung im Fernsehen
informiert. Er sieht keine Möglichkeit, dem Anliegen des Petenten zum Erfolg
zu verhelfen.
Der Petent erhält eine Fotokopie der Stellungnahme des Ministerpräsidenten
vom 05.10.2004.
Die Bearbeitung ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der
großen Anzahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht
vermeiden.
MfG
i.a.
Mündelein
Stellungnahme / Fotokopie
Herr L. setzt sich mit seiner Petition für eine Beschränkung bzw. für ein Verbot der Alkoholwerbung im TV ein.
Alkoholwerbung ist innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich gestattet. Für die Werbung im Fernsehen gelten aber auf EU-Ebene strenge Kriterien, die in der Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Richtlinie 89/552/EWG, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/36/EG) formuliert sind. Durch die Einhaltung dieser Kriterien soll insbesondere der Schutz Minderjähriger bewirkt werden. Die Fernsehwerbung für alkoholische Getränke darf demnach nicht speziell Minderjährigen beim Alkoholgenuss darstellen. Es darf keinerlei Verbindung zwischen einer Verbesserung der psychischen Leistung und Alkoholgenuss oder dem Führen von Kraftfahrzeugen und Alkoholgenuss hergestellt werden. Auch darf nicht der Eindruck erweckt werden, Alkoholgenuss fördere sozialen und sexuellen Erfolg. Sie darf nicht eine therapeutische, stimmulierende, beruhigende oder konfliktlösende Wirkung von Alkohol suggerieren. Unmäßigkeit im Genuss alkoholischer Getränke darf nicht gefördert, Enthaltsamkeit oder Mäßigung nicht negativ dargestellt werden. Auch darf die Höhe des Alkoholgehaltes von Getränken nicht als positive Eigenschaft vorgeschoben werden.
Außerdem plant die EU-Kommision Richtlinien für die Alkohol - Lebensmittelwerbung, die irreführende Werbung beispielsweise von Slogans, die behaupten Alkohol sei gesund, verbietet.
Zusätzlich sieht die "Empfehlung zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen" (Empfehlung 2001/458/EG) vor, dass die EU Staaten unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen oder Selbstkontrollmechanismen, ggf. gemeinsam mit Herstellern und Vertreibern alkoholischer Getränke und einschlägigen Nichtregierungs-organisationen, die Einführung wirksamer Mechanismen u.a. im Bereich Werbung fördern soll. Durch diese Mechanismen soll erreicht werden, dass Aufmachung und Werbung nicht auf Kinder und Jugendliche abzielen.
Nach der Empfehlung soll besonderes darauf geachtet werden, keine Trendsymbole zu verwenden, den Einsatz von Kindern und Jugendlichen zu unterlassen sowie keinen Erfolg durch Alkohol und die Aufforderung von Kindern und Jugendlichen zum Alkoholkonsum zu suggerieren. Auch soll Alkohol nicht bei Veranstaltungen mit einer nennenswerten Zahl von Kindern oder Jugendlichen und in Medien, die besonders auf Kinder und Jugendliche abzielen, geworben werden. Außerdem sollen die EU-Staaten gewährleisten, dass Beschwerden gegen Produkte, die nicht gemäß den o.g. Grundsätzen beworben wurden, wirksam behandelt werden.
In deutschen Kinos dürfen Werbefilme oder Werbeprogramme, die für alkoholische Getränke werben, nur nach 18.00 Uhr vorgeführt werden.
Für das Fernsehen ist zur Zeit keine Verschärfung des Alkoholwerberechts geplant.
***************************************************************************************
Meine MEINUNG:
Vor einigen Jahren wurde die Taback-Werbung verboten, im TV und auch bei Sport-
veranstaltungen siehe Formel 1.
Durch Alkohol kommen mehr Menschen im Straßenverkehr um, als durch Rauchen.
Meist werden auch Alkoholopfer oder Betrunkene in Krankenhäusern behandelt, und nicht solche, die durch passives Rauchen geschädigt wurden - es sei denn, ne Bude is abgefackelt, weil mal wieder einer im Bett geraucht hat.
Zwar sagte mal ein Wissenschaftler "jeder Mensch hat das Recht auf Sucht", aber
diese Stellungmahme des Petitionsausschusses drückt eigentlich nur dass aus,
was ich schon immer behauptet habe:
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, und unsere Regierung braucht diese Steuern - abgesehen mal davon, das das TV auf die Sponsoren angewiesen ist ansonsten die Programmvielfalt drastisch leiden wird, sollten diese Sponsoren abspringen und sich ein anderes Umfeld für ihre Werbung suchen.
Wenn man dann auch noch von Alkoholorgien im TV berichtet, siehe Festival am Nürburgring (oder war es in Österreich ?), wo hunderte von Jugendlichen von den Ärzten und Sanitätern behandelt werden mußten durch Alkoholmissbrauch - dann streuben sich bei mir die Haare.
Ob da vielleicht auch ein Zusammenhang mit der PISA Studie herbeizuführen ist, in dem unsere Jugend mal WIEDER Grottenschlecht abgeschnitten hat ?
Bier, Alk und Videospiele anstatt lernen und Schule ?
Sorry für den langen POST, aber im Forumbeirag Verdummung der deutschen Jugend – Gründe? habe ich geschrieben, das ich Euch auf dem laufenden halte.
Auf Eure Meinung bin ich gespannt.
-I.3 - Pet.-Nr. 13/15621
Ihre Eingabe v. 10.06.2004, eingegangen am 11.06.2004
Rundfunk & Fernsehen
Sehr geehrter Herr L.,
der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung v. 09.11.2004 ihr Vorbringen beraten
und hierüber folgenden Beschluss gefasst:
Der Petitionsausschuss hat sich über die bestehenden Regelungen und über
die Möglichkeiten zur Einschränkung der Alkoholwerbung im Fernsehen
informiert. Er sieht keine Möglichkeit, dem Anliegen des Petenten zum Erfolg
zu verhelfen.
Der Petent erhält eine Fotokopie der Stellungnahme des Ministerpräsidenten
vom 05.10.2004.
Die Bearbeitung ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der
großen Anzahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht
vermeiden.
MfG
i.a.
Mündelein
Stellungnahme / Fotokopie
Herr L. setzt sich mit seiner Petition für eine Beschränkung bzw. für ein Verbot der Alkoholwerbung im TV ein.
Alkoholwerbung ist innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich gestattet. Für die Werbung im Fernsehen gelten aber auf EU-Ebene strenge Kriterien, die in der Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Richtlinie 89/552/EWG, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/36/EG) formuliert sind. Durch die Einhaltung dieser Kriterien soll insbesondere der Schutz Minderjähriger bewirkt werden. Die Fernsehwerbung für alkoholische Getränke darf demnach nicht speziell Minderjährigen beim Alkoholgenuss darstellen. Es darf keinerlei Verbindung zwischen einer Verbesserung der psychischen Leistung und Alkoholgenuss oder dem Führen von Kraftfahrzeugen und Alkoholgenuss hergestellt werden. Auch darf nicht der Eindruck erweckt werden, Alkoholgenuss fördere sozialen und sexuellen Erfolg. Sie darf nicht eine therapeutische, stimmulierende, beruhigende oder konfliktlösende Wirkung von Alkohol suggerieren. Unmäßigkeit im Genuss alkoholischer Getränke darf nicht gefördert, Enthaltsamkeit oder Mäßigung nicht negativ dargestellt werden. Auch darf die Höhe des Alkoholgehaltes von Getränken nicht als positive Eigenschaft vorgeschoben werden.
Außerdem plant die EU-Kommision Richtlinien für die Alkohol - Lebensmittelwerbung, die irreführende Werbung beispielsweise von Slogans, die behaupten Alkohol sei gesund, verbietet.
Zusätzlich sieht die "Empfehlung zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen" (Empfehlung 2001/458/EG) vor, dass die EU Staaten unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen oder Selbstkontrollmechanismen, ggf. gemeinsam mit Herstellern und Vertreibern alkoholischer Getränke und einschlägigen Nichtregierungs-organisationen, die Einführung wirksamer Mechanismen u.a. im Bereich Werbung fördern soll. Durch diese Mechanismen soll erreicht werden, dass Aufmachung und Werbung nicht auf Kinder und Jugendliche abzielen.
Nach der Empfehlung soll besonderes darauf geachtet werden, keine Trendsymbole zu verwenden, den Einsatz von Kindern und Jugendlichen zu unterlassen sowie keinen Erfolg durch Alkohol und die Aufforderung von Kindern und Jugendlichen zum Alkoholkonsum zu suggerieren. Auch soll Alkohol nicht bei Veranstaltungen mit einer nennenswerten Zahl von Kindern oder Jugendlichen und in Medien, die besonders auf Kinder und Jugendliche abzielen, geworben werden. Außerdem sollen die EU-Staaten gewährleisten, dass Beschwerden gegen Produkte, die nicht gemäß den o.g. Grundsätzen beworben wurden, wirksam behandelt werden.
In deutschen Kinos dürfen Werbefilme oder Werbeprogramme, die für alkoholische Getränke werben, nur nach 18.00 Uhr vorgeführt werden.
Für das Fernsehen ist zur Zeit keine Verschärfung des Alkoholwerberechts geplant.
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Meine MEINUNG:
Vor einigen Jahren wurde die Taback-Werbung verboten, im TV und auch bei Sport-
veranstaltungen siehe Formel 1.
Durch Alkohol kommen mehr Menschen im Straßenverkehr um, als durch Rauchen.
Meist werden auch Alkoholopfer oder Betrunkene in Krankenhäusern behandelt, und nicht solche, die durch passives Rauchen geschädigt wurden - es sei denn, ne Bude is abgefackelt, weil mal wieder einer im Bett geraucht hat.
Zwar sagte mal ein Wissenschaftler "jeder Mensch hat das Recht auf Sucht", aber
diese Stellungmahme des Petitionsausschusses drückt eigentlich nur dass aus,
was ich schon immer behauptet habe:
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, und unsere Regierung braucht diese Steuern - abgesehen mal davon, das das TV auf die Sponsoren angewiesen ist ansonsten die Programmvielfalt drastisch leiden wird, sollten diese Sponsoren abspringen und sich ein anderes Umfeld für ihre Werbung suchen.
Wenn man dann auch noch von Alkoholorgien im TV berichtet, siehe Festival am Nürburgring (oder war es in Österreich ?), wo hunderte von Jugendlichen von den Ärzten und Sanitätern behandelt werden mußten durch Alkoholmissbrauch - dann streuben sich bei mir die Haare.
Ob da vielleicht auch ein Zusammenhang mit der PISA Studie herbeizuführen ist, in dem unsere Jugend mal WIEDER Grottenschlecht abgeschnitten hat ?
Bier, Alk und Videospiele anstatt lernen und Schule ?
Sorry für den langen POST, aber im Forumbeirag Verdummung der deutschen Jugend – Gründe? habe ich geschrieben, das ich Euch auf dem laufenden halte.
Auf Eure Meinung bin ich gespannt.