Das ist ohnehin die Hauptsache, dass es deinen Ableger gut geht.
Jedoch der Rest... Rein sachlich betrachtet (meine Meinung nach):
Wir haben in Deutschland ja keine "Punitive damages" wie im amerikanischen Raum. Hier bekommst Du in der Regel wohl deinen wirklich entstandenen Schaden reguliert. Also ein Netzteil, was dem Gebrauchszustand eines 15 Monate alten Netzteils entspricht. Vorausgesetzt Du kannst wohl irgendwie nachweisen, dass das Netzteil durch sachgemäßem Gebrauch diesen Defekt erlitten hat. Nicht, dass du da spezielle Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz hast, die die Steckkontakte auch gerne mal "über dem Maße festhalten".
Schmerzensgeld bei einem Stromschlag und leichten Verbrennungen an den Fingern zzgl. eines leichten Schocks oder wie lautet die Diagnose?
Ich sage es mal so. Wenn mein Vater für jeden Stromschlag 50 DM bekommen hätte, müsste ich heute nicht mehr arbeiten gehen. Er war Techniker im Hochspannungsprüflabor bei Kabelmetall - Stromunfälle waren da beinahe so etwas wie die Tagesordnung, da die da echt sau gefährlichen "Scheiß" gemacht haben.
Ja, (wechsel)Spannung (ohne Trenntrafo) ist gefährlich, ich möchte das absolut nicht kleinreden... Aber juristisch betrachtet dürfte das mMn mit einen "großen Eisbecher" erledigt sein.
Ein eklatantes Versäumnis sind wohl die fehlenden RCDs in der Wohnung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstrom-Schutzschalter
Seit dem 1. Februar 2009 müssen in Neubauten außerdem alle Steckdosen-Stromkreise mit einem Bemessungsstrom bis 20 A, welche für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn von max. 30 mA ausgestattet sein (im Außenbereich für Endstromkreise[13] bis 32 A).
...
Für Altanlagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Das heißt, eine Anlage darf weiter betrieben werden, wenn die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden Normen und Richtlinien entsprochen hat und diesen heute noch entspricht.
In Deutschland ist unter folgenden Umständen jedoch die Nachrüstung eines Fehlerstrom-Schutzschalters unumgänglich:
* Nutzungsänderungen vorgenommen werden
* Nutzungserweiterungen, Umbaumaßnahmen oder Sanierungen, die in die Substanz eingreifen
* neue Rechtsverordnungen, die eine Nachrüstung fordern, TAB beachten
* abgelaufene Übergangsfristen
* unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte
Kinder im Haushalt, die kaputte Dinge aus der Steckdose ziehen wollen und Erziehungsberechtigte Vorbilder, die dann mit einen Schraubenzieher daran herumfummeln.
Sorry, ihr seid "Elektro-super-Vollnubs ohne Vorbildfunktion in dem Bereich" das meine ich nicht böse oder anklagend, sondern hoffentlich augenöffnend. Rüste unbedingt einen Zentralen RCD nach. Nein,
lass unbedingt einen zentralen RCD
von einem Fachbetrieb nachrüsten! Und hör auf mit egal was in Steckdosen rumzustochern. Vor allem, wenn da noch "Saft" drauf ist.
Ich an Deiner Stelle würde, freundlich, sachlich und bestimmt das Gespräch mit Apple suchen und durch die Blume auf eine kindlich gerechte Lösung hinweisen, iTUnes ist bei Kids wohl beliebt und ein Netzteil muss ja auch her.
Die paar hundert Euro für den RCD-Einbau kannst Du bei dir als Lehrgeld verbuchen, für die Tatsache, dass du da mit einen Schraubendreher in der Steckdose herum gestochert hast.
Und abschließend, das meine ich Ernst, sollte das mit Apple nicht klappen wird Dir die Springer-Presse in dem Fall besser weiter helfen können (moralisches Recht durch Druck der Öffentlichkeit) als ein Jurist. Nichts gegen Juristen. Aber erwähne dabei bloß nicht Schraubendreher, Steckdose und die fehlende Fehlerstrom-Schutzeinrichtung...
Grüße