Wie der Tagesanzeiger berichtet, zahlte Apple den Schweizer Bundesbahnen 20 Millionen Schweizer Franken, für die Nutzung der weltbekannten Schweizer Bahnhofsuhr.
Apple müsste Uhr entfernen
Doch weshalb entschädigt der grosse US-Konzern die vergleichsweise kleinen SBB so grosszügig? Das Design der 1944 entworfenen Uhr wäre heute längst ausgelaufen. Doch die SBB haben sie 2002 als dreidimensionale Marke beim Institut für Geistiges Eigentum registrieren lassen. Im Gegensatz zu Patenten und Designs kann eine Marke auch Jahre nach deren Benutzung noch registriert und immer wieder verlängert werden, vorausgesetzt sie wird benutzt.
Gestützt auf ihren Markeneintrag haben die SBB Apple womöglich angedroht, die Verwendung der SBB-Uhr zu verbieten – zumindest in der Schweiz. Das hätte für Apple bedeutet, hierzulande keine iPads mit der SBB-Uhr mehr verkaufen zu können. Oder Apple hätte die Uhr aus der Schweizer Version des Betriebssystems entfernen müssen. Ersteres hätte Umsatzeinbussen bedeutet, Letzteres Zusatzkosten verursacht. «Nach dem Erfolg im Patentstreit gegen Samsung in den USA wäre es für Apple auch ein Imageverlust gewesen, gerichtlich angewiesen zu werden, die Uhr vom iPad zu entfernen», sagt der Berner Marken- und Designanwalt Jean Marcel Wälchli. Deshalb sei es für Apple wohl einfacher gewesen, die Lizenzgebühr zu bezahlen.
Mehr dazu im Artikel des Tagesanzeigers.
Apple müsste Uhr entfernen
Doch weshalb entschädigt der grosse US-Konzern die vergleichsweise kleinen SBB so grosszügig? Das Design der 1944 entworfenen Uhr wäre heute längst ausgelaufen. Doch die SBB haben sie 2002 als dreidimensionale Marke beim Institut für Geistiges Eigentum registrieren lassen. Im Gegensatz zu Patenten und Designs kann eine Marke auch Jahre nach deren Benutzung noch registriert und immer wieder verlängert werden, vorausgesetzt sie wird benutzt.
Gestützt auf ihren Markeneintrag haben die SBB Apple womöglich angedroht, die Verwendung der SBB-Uhr zu verbieten – zumindest in der Schweiz. Das hätte für Apple bedeutet, hierzulande keine iPads mit der SBB-Uhr mehr verkaufen zu können. Oder Apple hätte die Uhr aus der Schweizer Version des Betriebssystems entfernen müssen. Ersteres hätte Umsatzeinbussen bedeutet, Letzteres Zusatzkosten verursacht. «Nach dem Erfolg im Patentstreit gegen Samsung in den USA wäre es für Apple auch ein Imageverlust gewesen, gerichtlich angewiesen zu werden, die Uhr vom iPad zu entfernen», sagt der Berner Marken- und Designanwalt Jean Marcel Wälchli. Deshalb sei es für Apple wohl einfacher gewesen, die Lizenzgebühr zu bezahlen.
Mehr dazu im Artikel des Tagesanzeigers.