Apple Care Protection Plan Registrierung bei ausgetauschtem iPhone 5

mod666

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Nabend,

meine Freundin hat ein Problem mit dem Apple Care Protection Plan.

Im Mai wurde ihr iPhone 5 im Rahmen eines Austauschprogramms getauscht (nagelneues iPhone erhalten, war original verpackt). Ebenfalls im Mai habe ich ein Angebot zu einem Apple Care Protection Plan für sie gekauft (nicht den Apple Care+ sondern noch den "guten, alten Plan"), den sie gestern aktiviert hat.

Nach meinem Verständnis bekomme ich auf ein Gerät was ich im MAI 2014 neu erhalten habe, EIN Jahr Garantie, d.h bis MAI 2015! Durch den Plan müsste das iPhone demnach ein weiteres Jahr, also bis MAI 2016 eine Garantieerweiterung haben.

Von Apple kam heute jedoch eine automatisierte Mail mit dem Zertifikat. Dort steht allerdings JANUAR 2015 als Angabe des Laufzeitendes. Das wären 2 Jahre vom Zeitpunkt des Kaufdatums.

Zieht Apple nun die Leute über den Tisch indem sie Austauschgeräte neu verschweißen und Garantieerweiterungen auf das ursprüngliche Kaufdatum aufsummieren oder fasse ich die Garantieerweiterungen für Neugeräte falsch auf?

Bei MS hab ich z.B auf eine XBOX360 2 Jahre Garantie, meine hatte innerhalb von 2 jahren einen Defekt -> eingeschickt -> neue erhalten -> diese bei MS registriert und dort auch wieder 2 Jahre (bzw. 3 Jahre bei RROD) Garantie erhalten. Und so müsste es doch normalerweise auch sein oder etwa nicht?
 
Abgesehen davon, dass der Hersteller die Garantiebedingungen gestaltet, verlängert sich die Garantie üblicherweise nicht bei einem Austausch des Gerätes, selbst wenn es neu ist.
 
Die Garantie gilt ab dem Tag des Erstkaufs und verlängert sich nicht automatisch dadurch das man ein neues Gerät erhalten hat, aus welchem Grund auch immer.
 
"aus welchem Grund auch immer"

die garantie (zeit) gilt für den kauf eines gerätes.

ob der hersteller bei einem defekt repariert oder das gerät tauscht, ist dessen entscheidung
und hat keine auswirkung auf die garantie(zeit).
 
mod666 schrieb:
Zieht Apple nun die Leute über den Tisch indem sie Austauschgeräte neu verschweißen und Garantieerweiterungen auf das ursprüngliche Kaufdatum aufsummieren oder fasse ich die Garantieerweiterungen für Neugeräte falsch auf?

Du bringst Gewährleistung und Garantie durcheinander und dann noch den Zusammenhang zwischen Alter des Geräts und Vertragsbeginn.

Die Gewährleistung ist ein rechtlicher Anspruch, die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Daher kann der Hersteller die Garantiebedingungen festlegen, wobei man bei Apple (und sicher auch auf dem Zettel mit dem Kleingedruckten) lesen kann:

Der Schutz durch den AppleCare Protection Plan und AppleCare+ beginnt mit dem Datum des Hardwarekaufs.

https://www.apple.com/de/support/products/faqs.html

D.h. die Garantiedauer bemisst sich am Datum des Kaufvertrags. Hat das Gerät während der Garantiezeit einen Defekt, so muss Apple nachbessern. Das könnte eine Reparatur, ein gleichwertiges Austauschgerät oder ein Neugerät sein. In diesem Fall hat Apple einfach einen Expresstausch vorgenommen. Ob es sich dabei um ein neues oder aufbereitetes Gerät handelt, ist irrelevant. Denn das Datum des Kaufvertrags, und damit die Länge des Garantieanspruchs, verändert sich nicht.

Apple verhält sich daher völlig korrekt. Freu Dich, dass MS Dir für Deine XBox nochmal zwei Jahre Garantie gegeben hat. Das wiederum halte ich für einen Systemfehler. ;)
 
Die Garantiezeit verlängert sich gewöhnlich nicht, weil das kaum ein Hersteller anbietet - aber ganz ausgeschlossen ist das nicht. Der TE hat diesbezüglich offenbar schon positive Erfahrungen mit Microsoft gemacht, was aber eine einmalige Sache sein dürfte oder u.U. falsch verstanden wurde.

Wenn Geräte einfach ausgetauscht anstatt repariert werden, handelt es sich beim Austauschgerät oft genug um aufbereitete Rückläufer. So kommt der Kunde schnell zu seinem Ersatz, und der Hersteller hat genug Zeit für die Reparatur. Mir ist kein Hersteller bekannt, der darauf wieder volle Garantie bietet - das wäre wohl früher oder später ein Verlustgeschäft.

ps: Garantieerweiterungen gibt es ja bei vielen Herstellern gegen Aufpreis zu kaufen. Das ist oft bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantie möglich, oder muss bereits beim Kauf berücksichtigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
mod666 schrieb:
Von Apple kam heute jedoch eine automatisierte Mail mit dem Zertifikat. Dort steht allerdings JANUAR 2015 als Angabe des Laufzeitendes. Das wären 2 Jahre vom Zeitpunkt des Kaufdatums.

Zieht Apple nun die Leute über den Tisch indem sie Austauschgeräte neu verschweißen und Garantieerweiterungen auf das ursprüngliche Kaufdatum aufsummieren oder fasse ich die Garantieerweiterungen für Neugeräte falsch auf?
?


Wenn du Kauf-Quittungen, appleCare-Doku alles beieinander hast einfach apple anrufen und die Daten aktualisieren lassen. Wenn "der Gerät" im
Mai + apple Care gekauft, dann gilt Garantie bis Mai 2016. BASTA.

Wenn apfel blöd tut.....iphone verkaufen und ein Sony Z Ultra sich holen. Ganz einfach.
 
10hmbAir13 schrieb:
Wenn du Kauf-Quittungen, appleCare-Doku alles beieinander hast einfach apple anrufen und die Daten aktualisieren lassen. Wenn "der Gerät" im
Mai + apple Care gekauft, dann gilt Garantie bis Mai 2016. BASTA.

Wenn apfel blöd tut.....iphone verkaufen und ein Sony Z Ultra sich holen. Ganz einfach.
Echt, Sony gibt auf Austauschgeräte 2 Jahre Garantie. :rolleyes: Klasse - Big in Japan :freaky:
 
Vergiss es, 10hmbAir13 hat ja nicht einmal den Inhalt des Threads gelesen und/oder verstanden. ;)
 
Das ist von Apple schon korrekt so, es gilt das KAUFDATUM.
Wenn du allerdings nach 3-maligem Tausch eine gesetzliche Wandlung in Anspruch nimmst und du dich für ein Neugerät entscheidest, gilt die Garantie von da an. (am eigenen Leib erlebt ;))
 
Hm... das magst Du erlebt haben, der Hintergrund ist jedoch ein anderer. Im Rahmen der Wandlung kannst Du Dich nicht für ein Neugerät entscheiden. Denn "Wandlung" bedeutet die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags Zug um Zug. D.h. Du gibst die Ware zurück und der Händler muss Dir Dein Geld geben, da die Nachbesserung endgültig, d.h. nach dem dritten Versuch, fehlgeschlagen ist. Entscheidest Du Dich danach für ein Neugerät, so schließt Du einen neuen Kaufvertrag ab (der alte wurde ja bereits gewandelt und damit aufgehoben) und dann läuft natürlich die Garantie auch wieder vom Datum des Kaufvertrags ab.

D.h. "es gilt das KAUFDATUM" (Zitat), ein "allerdings" (ebenfalls Zitat) gibt es hier nicht. ;)
 
War so gemeint, sorry für die umständliche Ausdrucksweise ;)

Fakt ist halt: Kaufdatum.

LG
 
Deliberation schrieb:
Vergiss es, 10hmbAir13 hat ja nicht einmal den Inhalt des Threads gelesen und/oder verstanden. ;)

Austauschprogramm = nicht gleich Wandlung; einfach lesen.

Beim Austausch hast du kein Recht auf ein Neugerät - du bekommst immer ein refurb-Handtelefongerät. Einfach mal genauer lesen, und sich nicht gleich als Labertasche outen.

Da ist es analog logisch, dass das jeweilige Datum nicht stimmen kann. Ein Anruf klärt Alles.


Bei Vertrags-Handtelefone aber oft ein Vorteil, da es eher "freischaltbar" ist. Hatte auch mal so ein Austauchgerät, welches 5 Monate eher freischalt-
bar war - mit ApfelCARE-Restgarantie brachte es gleich mal paar Euro mehr Geld. Freigeschalten incl. Garantie...ist verkaufsfördernder, als mit t-com-sim-Lock, + ohne apfelCare.

Wenn die alte Serial auf Jan. 2015 datiert ist, dann telefonisch abändern lassen oder Dokumente in der Schuhschachtel deponieren und im Garantiefall der apfel-service vor legen.



run_for_fun schrieb:
Echt, Sony gibt auf Austauschgeräte 2 Jahre Garantie. :rolleyes: Klasse - Big in Japan :freaky:

verstehe ich nicht, was du da faselst...:freak:





.
( Keine Macht den Drogen )
 
Zuletzt bearbeitet:
10hmbAir13 schrieb:
( Keine Macht den Drogen )

Du hast immer noch nichts verstanden.
- Kaufdatum des Iphones war nach Aussage des Threads Januar 2013.
- Deswegen endet sein (jetzt gekauftes) Apple Care auch im Januar 2015.
- Mai 2014 hat er im Rahmen des Austauschprogramms ein neues Iphone im Austausch erhalten und möchte darauf (wegen des jetzt gekauften Apple Care) nochmals 2 Jahre "Voll"-Garantie bis Mai 2016
- Auf dem "Kaufbeleg" wird somit auch Januar 2013 stehen
 
Zuletzt bearbeitet:
run_for_fun schrieb:
Du hast immer noch nichts verstanden.
- Kaufdatum war nach Aussage des Threads Januar 2013.
- Deswegen endet sein gekauftes Apple Care im )anuar 2015.
- Mai 2014 hat er im Rahmen des Austaischprogramms ein neues Iphone erhalten und möchte darauf (wegen Apple Care) nochmals 2 Jahre "Voll"-Garantie bis Mai 2016
- Auf dem "Kaufbeleg" wird somit auch Januar 2013 stehen

Er schrub doch, dass er es im Mai 2014 gekauft hatte.
Weshalb dann nun Januar?
Ich verstund, dass Jenner ein Austauschgerät erhielt ( rückdatiert ) welches nun am Januar 2015 endet = garantiemässig, obwohl
er ja bis Mai 2016 Garantie wohl lt. Kaufrechnung haben soll.

Da muss der apfel-Disponent halt die Garantieablaufzeiten synchronisieren und gut ist. Wo ist da das Problem, wenn alle Dokumente auf dem Tisch liegen.

how bizzarre;
Manche verkomplizieren schon banalste Grundsatzproblematiken. Wie schaut es da mit Denen mal aus, wenn die ganze Häuser bauen....
....Heilanstalt?
 
10hmbAir13 schrieb:
Er schrub doch, dass er es im Mai 2014 gekauft hatte.
Weshalb dann nun Januar?
Ich verstund, dass Jenner ein Austauschgerät erhielt ( rückdatiert ) welches nun am Januar 2015 endet = garantiemässig, obwohl
er ja bis Mai 2016 Garantie wohl lt. Kaufrechnung haben soll.

Nein, das alles schrieb er nicht.
 
mod666;...dort steht allerdings JANUAR 2015 als Angabe des Laufzeitendes. Das wären 2 Jahre vom Zeitpunkt des Kaufdatums. [/QUOTE schrieb:
Für die Lesefaulen
 
10hmbAir13 schrieb:
how bizzarre;
Manche verkomplizieren schon banalste Grundsatzproblematiken. Wie schaut es da mit Denen mal aus, wenn die ganze Häuser bauen....
....Heilanstalt?

Den Eingangspost aufmerksam durchlesen und verstehen, dann braucht es auch keine Heilanstalt. Die Frage des TE scheint aber trotz aller Ver(w)irrungen inzwischen ausreichend beantwortet ;)
 
Danke für die Antworten.

Ist natürlich logisch, dass die Garantieerweiterung auf das Kaufdatum aufgerechnet wird und nicht auf das Austauschdatum. Sonst könnte man ja immer Defekte provozieren, und beim Austauschgerät die Garantie verlängern und würde "ständig" günstig das Telefon wechseln können.
 
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