News Apples „Gummiband“-Patent in den USA vorerst ungültig

das selbe kann mein onex auch wäre echt sehr dumm wenn mein htc das nur wegen apple nicht hätte, auserdem echt dumm dafür ein patent zu bekommen.das ist nicht wirklich schützenswert.
 
Gab es echt jemanden der auch nur eine Sekunde darüber nachgedacht hat ob dieser Effekt schützenswert ist? Tut mir ja leid, aber das ist doch echt nicht mehr normal.
 
Genau meine Meinung. Selbst ohne vorausgehende "Erfindung" ist dieser Effekt nicht schutzwürdig. Einfach nur lächerlich!
 
Vermutlich wird so etwas nicht als Patent, sondern vergleichbar mit einem deutschen Geschmacks- oder Gebrauchsmuster geschützt. Hierzu wird in der Regel bei der Eintragung nur geprüft, ob die formellen Vorraussetzungen erfüllt sind. Inhaltlich findet erst auf Antrag (z.B. eines Zweiflers) eine Prüfung statt. Den entsprechenden amerikanischen Begriff für dieses Schutzrecht kann ich allerdings grad nicht aus dem Stehgreif liefern ;)
 
Aus vorläufig kann mach auch endgültig machen. Den Apple muss beweisen, dass Sie diesen Gummiband Effekt erfunden haben. Und da das ein Ding der Unmöglichkeit ist, ist diese Entscheidung wohl endgültig.

Das UPSTO (Patentamt) hat wohl hier deutlich mehr Fachwissen als ein paar Leute aus der Jury in Apples Wohnzimmer.
 
Ein Gummiband für sich lösende Klinkenstecker wäre dann doch sinnvoller gewesen.
 
Wie wirkt sich das denn auf das Urteil von letztem Mont aus?
Demnach müsste doch die Verhandlung komplett neu aufgerollt werden, da das Urteil ja wohl zum Teil auf diesem Patent beruht.
 
Endlich mal eine vernünftige Entscheidung. Das ist ein normaler Bounce-Effekt und nix neues.
Das man überhaupt Animationen (die nichts anderes als eine mathematische Kurven-Formel sind) schützen kann ist schon etwas lächerlich.
 
WhiteShark schrieb:
Das man überhaupt Animationen (die nichts anderes als eine mathematische Kurven-Formel sind) schützen kann ist schon etwas lächerlich.

Das kann man so allgemein nicht sagen, numerische Verfahren z.B. werden nicht selten auch zu Recht geschützt.
Allerdings muss ich dir in diesem Fall zustimmen. In Linux gibts hüpfende und springende Fenster ja schon ne halbe Ewigleit!
 
Das bereits 2007 von der US-Patentbehörde USPTO (United States Patent and Trademark Office) vergebene Schutzrecht mit der Nummer 7,469,381 wurde nun von der gleichen Behörde für ungültig erklärt. Als Grund gibt man zwei ältere Erfindungen an, da dem US-Recht nach nur neue Erfindungen patentiert werden dürfen.

Wird sowas dort nicht vorher überprüft, bevor man ein Patent vergibt?
 
Ohne die Geschichte des Effekts zu kennen hätt ich jetzt gesagt, dass das mal ein brauchbares Beispiel für nen Designpatent wäre, und dass die Idee irgendwie schützenswert ist.
Es ist ne reine Spielerei ohne große weitere Funktion, man kann Geräte ohne Einschränkung der des Gebrauchswerts auch ohne Nutzung dieses Patents bauen, und es ist auch nicht so, dass man großen Aufwand treiben muss, um das Patent zu umgehen, wenn man die Funktion doch irgendwie "braucht". Das ist bei ProgressBars, Stereolautsprechern sowie runden Ecken wahrlich anders...
 
DaBzzz schrieb:
Ohne die Geschichte des Effekts zu kennen hätt ich jetzt gesagt, dass das mal ein brauchbares Beispiel für nen Designpatent wäre, und dass die Idee irgendwie schützenswert ist.

und der Nächste Patentiert den Sägezahneffekt.
wieder einer den Accelerate Effekt.
und wieder einer...

und der Kleine Hersteller von neben an darf gar nicht mehr Scrollen.
es sei denn, der Patentiert das auch noch irgendwie.


Große Hersteller sind bemüht sich einen Pool Gegenpatente aufzubauen, damit sie mit einem Vergleich raus kommen. (Kostet unnötig Geld) Kleine Hersteller haben dazu keine mittel und müssen dem Markt daher Fern bleiben. (oder sie versuchen es und sobald sie von nem Großen nen Dorn im Auge sind, werden sie aus dem Markt geklagt)

Innovationen sehen anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
bauerranger schrieb:
Anscheinend hat die Kritik in den Comments inzwischen gefruchtet. Früher war er noch Patentexperte. ;)
Eigentlich ist er nicht mal Beobachter, sondern schlicht und einfach auf der Gehaltsliste der Apfelisten (was ja nicht schlimm ist, aber es ist nun mal so).
 
Zusammengefasst:
1. Apple Patent 2005
2. Apple Patent 2007

Patentantrag der nicht wirksam wurde in der EU: 2003


=> Da selbst das erste Apple Patent von 2005 älter ist als der Patentantrag in der EU 2003 sind beide Apple Patente ungültig, da ein Patent etwas neues sein muss...

Wäre Apple bei dem Patent von 2005 geblieben wäre das vielleicht gar nicht aufgefallen...
 
Müssen die sich jetzt nicht selbst verklagen?

Peinlich... und dann noch vom selben "Erfinder" (nennen wirs einfach mal so ;))
 
Wird sowas dort nicht vorher überprüft, bevor man ein Patent vergibt?

nicht wirklich da werden täglich ein riesen Haufen Sachen eingereicht und so viele Leute arbeiten da auch nicht.

interessant ist ob und wie sich das auf den vergangenen apple vs samsung Prozess auswirken kann
 
cryeR schrieb:
Ein Gummiband für sich lösende Klinkenstecker wäre dann doch sinnvoller gewesen.
Ja da hast du recht. Streng genommen gilt das jetzt als publiziert und du kannst dir deine gute Idee nicht mehr patentieren lassen.. ;)

buddha281 schrieb:
Das kann man so allgemein nicht sagen, numerische Verfahren z.B. werden nicht selten auch zu Recht geschützt.
Ja ein Algorythmus kann man sich schützen lassen. Aber: Wenn jemand mit einer anderen Methode dasselbe Resultat hinbringt, dann ist das eben von dem Schutz nicht betroffen. Genau darin sehe ich das Problem an all diesen Software Patenten. Es wird der Effekt patentiert und nicht die Methode. Auf einen anderen Bereich angewendet: Du kannst dir einen Motor patentieren lassen, aber die Idee ein Gefährt zu bauen, welches Personen von A nach B bewegt gibt es kein Patent - Ausser in der Software-Industrie.

Matzegr schrieb:
Wird sowas dort nicht vorher überprüft, bevor man ein Patent vergibt?



derGrimm schrieb:
Da selbst das erste Apple Patent von 2005 älter ist als der Patentantrag in der EU 2003 sind beide Apple Patente ungültig, da ein Patent etwas neues sein muss...
Zwar ist ein Antrag von 2003 jünger als einer von 2005, aber wenn das Gericht den Patentantrag von 2003 als relevant einstuft, müsste dieser eigentlich die späteren Patente verunmöglichen. Allerdings ist es eine Zeitfrage: Ein Europäischer Patent-Antrag wird 18 Monate ab einreichedatum veröffentlicht. Wurde das Apple-Patent 2005 erteilt, ist die Chance hoch, dass es damals bereits eingereicht war. Somit wäre zumindest das Patent von 2005 gültig.
 
Matzegr schrieb:
Wird sowas dort nicht vorher überprüft, bevor man ein Patent vergibt?

Wahrscheinlich hat Apple seine Lizenzgebühr gleich mit in den Umschlag für den Antrag gesteckt :evillol:
 
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