Arbeitgeber fragt nach Scientology-Zugehörigkeit

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Fu Manchu

Gast
Der Arbeitgeber meiner Mutter hat alle Angestellten per Fragebogen zu Scientology befragt, ob eine Mitgliedschaft besteht bzw. zur Haltung gegenüber der Scientology.
Als Konsequenz bei Mitgliedschaft wurde die Kündigung angedroht.

Meine Frage ist jetzt, darf der AG das machen? Wie weit gehen die Rechte der Arbeitnehmer in diesem Fall? Welche Konsequenz kann sich für die Firma ergeben, wenn man das öffentlich anzeigt? Es handelt sich um einen Betrieb der Öffentlichen Hand (Finanziert durch IHK und Fördergelder).

Die Scientology ist nicht verboten und daher kann IMO eine Mitgliedschaft nicht geahndet werden.

Was meint ihr, darf der AG diese Umfrage starten und mit Kündigung drohen? Sollte der Betrieb bzw. die Handlung öffentlich gemacht werden? (Bitte keine Diskussion über Scientology selbst).
 
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Ist die Abgabe des Fragebogens denn freiwillig und wird tatsächlich nach der Haltung oder nur der Mitgliedschaft ggü. / bei Sc. gefragt?
 
Nein, defintiv darf kein Mitarbeiter aufrgrund seines "Glaubens" gekündigt werden!!!
Das ist absoluter Quatsch! Wenn SC verboten wäre, sähe das evtl anders aus, aber nein: Immo nicht ;)
 
In Deutschland darf niemand wegen seiner Religionszugehörigkeit bevor- oder benachteiligt werden. Der Betrieb darf so eine Umfrage nicht machen. Das Problem ist aber, dass die Öffentlichkeit wohl eher auf der Seite des Betriebes sein wird und ein juristisches Vorgehen eines Mitarbeiters niemanden helfen wird.
 
Das ist schön Krass! Wegen des Glaubens gefeuert werden. Aber ich würde es auch nur gutheißen, wenn Scientology verboten werden würde.
 
Der Arbeitgeber darf das! Scientology ist KEINE Kirche sondern offiziell als Sekte eingestuft, macht euch mal schlau darüber.
SC BEHAUPTET eine Kirche zu sein, es gibt derzeit in D aber ca. 40! Urteile die ganz klar das Gegenteil feststellen, außerdem wird SC vom Verfassungsschutz beobachtet.
Sei doch froh, dass der Arbeitgeber sich vor sowas schützen möchte!!

Im Fall der Fälle kann man ja auch lügen, wie soll das rauskommen?

Nebenbei gibt es ettliche Betriebe die soetwas öffentlich abfragen!
 
Zuletzt bearbeitet:
bisher ist scientology meiner meinung nach eine Religion. Soweit ich weiss darf in D niemand wegen seiner Religion diskriminiert werden. Ich denke man darf diese Frage (ähnlich zur Frage nach Schwangerschaft oder Gewerkschaftszugehörigkeit) wissentlich unwahr beantworten.

Eventl sollte man anonym eine kopie an die Gewerkschaft schicken. Oder wenn man dem AG wirklich einen Reinwürgen will, eventl. nen Fachanwalt konsultieren, damit dieser ne Abmahnung (inkl. "Aufwandsentschädigung") verfasst.
 
Scientology ist eine Sekte und nicht offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt!
Persönliche Meinungen sind hier nicht relevant, es gibt eine ganz klare gesetzliche Regelung dazu!
 
Die Frage nach der Konfession an sich kann aber vor der Einstellung durchaus gerechtfertig sein (z.B. katholischer Kindergarten wo bestimmte katholische Werte vermittelt werden soll)
Ist die Frage aber unberechtigt, hast du sogar das "Recht zur Lüge"

Hier scheints nen Fall dazu geben
http://home.snafu.de/tilman/krasel/germany/ag13754.html

Scheint also tatsächlich unzulässig zu sein, außer man ist verfassungsrechtlich schonmal aufgefallen.
 
@Nitewing: Schön wäre es! Woher hast du die Info wenn ich Fragen darf?
 
@ceddy:

Wenn man die aktuelle diskussion intensiv verfolgt, lernt man so einiges... was genau meinst du?
 
Vor Inkrafttreten des AGG wurden solche Fragestellungen als zulässig erachtet, allerdings meist schon vor der Einstellung. Seit Inkrafttreten jedoch wendet sich die Rechtsprechung zum Teil, so dass man hier nicht mehr ohne weiteres sagen kann, dass eine solche Befragung zulässig ist. Ich tendiere eher zur Unzulässigkeit, was im Arbeitsrecht meist dazu führt, dass der Arbeitnehmer gar nicht oder falsch antworten kann.
 
In einer pluralistischen Gesellschaft wie unserer sollte Verschiedenartigkeit eigentlich etwas zu Befürwortendes sein. Um dies zu stützen enthält unsere Verfassung an etlichen Stellen Grundrechte, die Ausdruck der univsalistischen Werte des Westens sind und von denen die freiheitliche Grundausrichtung unserer Demokratie untermauert werden.
Der Knackpunkt hier ist, ob Scientology als religiöse Strömung angesehen werden kann oder nicht. Nach gegenwärtiger Rechtsprechung ist das afaik nicht der Fall, daher entfällt der besondere Schutz durch die Grundrechte.
Einem Arbeitgeber findet im § 626 Abs. 1 BGB eine Rechtsgrundlage zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Über diesen Paragraphen sind schon Kündigungen wegen Scientology-Mitgliedschaft von Arbeitsgerichten bestätigt worden.
 
Folgende Situation:
Der Gründer von Scientology hat folgendes als Anweisung offiziell raus gegeben:
Erobern Sie, egal wie, die Schlüsselpositionen,
die Position als Vorsitzende des Frauenverbandes,
als Personalchef einer Firma,
als Leiter eines guten Orchesters,
als Sekretärin des Direktors,
als Berater einer Gewerkschaft
irgendeine Schlüsselposition …
Dagegen versuchen sich Unternehmen zu schützen, da es einige gibt die tatsächlich unterwandert und übernommen wurden. Es existiert eine "Schutzerklärung gegen Scientology" die auch vor Gericht mehrfach stand gehalten hat:
Das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 22. März 1995- Az. 5 AZB 21/94
entschieden hat, dass das Auftreten der Scientology-Church als Kirche zum Vorwand dient,
wirtschaftliche Interessen zu verfolgen.
„Dem Bundesarbeitsgericht zufolge dient das Auftreten der Scientology-Organisation als
„Kirche“ lediglich als Vorwand zur Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Als menschenverachtend und für Betroffene gesundheitsgefährdend wertet das
Bundesarbeitsgericht die Tatsache, daß Scientology gemäß interner Weisungen seine
Mitarbeiter ständig zu neuen Höchstleistungen antreiben will. Daneben weist das Gericht auf
totalitäres Gedankengut hin, welches sich sowohl in den schriftlichen Anweisungen Hubbards
(Anm. Gründer der Scientology-Organisation) als auch in den Praktiken der Organisation zeige.
(..)(2)“
Hier nachzulesen: http://www.aufklaerungsgruppe-krokodil.de/Scientologywehrtsich.pdf

Die Rechtssprechung sieht Scientology nicht als Kirche/Religion und gibt den Unternehmen Recht die sich gegen Infiltration schützen wollen.

Allerdings ist es eines eine Erklärung zu unterschreiben, die zu einer Kündigung führen kann wenn man ihr zuwider handelt und etwas völlig anderes per Fragebogen eine Erhebung zu machen. Ich denke der Fragebogen ist nicht korrekt. doch der Arbeitgeber kann entscheiden ob er nur Leute beschäftigt die sich klar von bestimmten Gruppierungen distanzieren.
 
Eine Kopie wird rausgehen, ich schaue noch an wen. Die Abgabe des Fragebogens in dem Betrieb war pflicht und wurde während der Mitarbeitergespräche ausgefüllt.
 
Nitewing schrieb:
Scientology ist eine Sekte und nicht offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt!
Das war mir nur neu. Wusste nicht das es nun endlich soweit ist. Mir war immer so als wäre Scientology als Kirche anerkannt.

Edit: Und ich würde es sein lassen. Also das Schreieben, damit macht man sich doch nur unbeliebt, denn rauskommen tut es eh irgentwann.
 
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mitarbeiterbefragungen :

umfragen darf der arbeitgeber starten wie er lustig ist.
allerdings müssen diesem in einem klar definierten rahmen ablaufen.
hier schon mal was http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/A...Artikel/Mitarbeiterbefragungen.html?nn=409756

*gesetzl. vorlagen dazu gerade nicht gefunden.

Kündigung:

will eine firma jemanden unbeindgt kündigen macht sie das auch..
auf die eine oder andere art ;)

unter strich:

ob oder wie AG seinen AN kündigen kann bzgl. SC .. lässt sich allgemein gültig wohl nicht eindeutig festhalten.
aber der AG dürfte schlechte karten haben,
wenn er zum einen bzgl. SC kündigt und dann auch noch rauskommt,
dass er bei der MA befragung ebenfalls rechtl. in der grauzone stand.
 
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persönlich wünsche ich Deiner Mutter nicht Mitglied zu sein. Der eventuelle Verlust des Arbeitsplatzes wäre dann ja nicht Ihr größtes Problem.
Wenns nur um die Frage geht od der AG das darf... wie schon geschrieben wurde... in diesem Fall darf er..
 
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Die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit wird nicht an irgendeiner staatlichen Anerkennung festzumachen sein. Ob Sc. als Religion bewertet werden kann, ist religionswissenschaftlich umstritten.
Wie schon geschrieben, hat sich die Rechtsprehcung bzgl. der Behandlung von Sc. in letzter Zeit etwas gewandelt.
Wenn ein Mitarbeiter bisher gute Arbeit geleistet hat, dürfte es kaum nachvollziehbar sein, ihn wg. der Sympathie oder Mitgliedschaft zu Sc. zu entlassen, der Arbeitgeber dürfte entsprechend bei einer Kündigungsschutzklage untergehen.
 
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