Hallo liebe Forengemeinde,
zuerst: mir ist bewusst das man hier wohl um einen Besuch beim Anwalt für Arbeitsrecht nicht vorbeikommt, es wird aber noch ein letztes klärendes Gespräch mit dem Betriebsrat geben.
Ich erhoffe mir hier ein paar Tips oder Meinungen von Leuten die mit der Interpretation und Auslegung von Klausalitäten sicher sind oder gar Erfahrungswerte besitzen. Eventuell noch 1-2 Argumente oder Ansprechpartner die man kontaktieren kann...
Ich formuliere die Situation bewusst auf eine fiktive Müller AG um die Situation greifbarer zu machen. Alle Vorraussetzungen (die sich auf Art der Beschäftigung beziehen (Vollzeit, Kein Werkstudent, min. 6 Monate im Unternehmen) die in der BV angesprochen wurden sind erreicht.
Glossar für die kommende Zusammefassung: AN = Arbeitnehmer AG=Arbeitgeber BR=Betriebsrat HR=Human Ressource BV= Betriebsvereinbarung
Zuersteinmal die Ausgangslage:
Im Jahre 2014 stellt die Müller AG, welche nicht Teil der Dachgewerkschaft ist! Ihr Vergütungsystem insoweit um das die jährliche Gehaltserhöhung nicht mehr auf reiner Betriebszugehörigkeit basiert, sondern dass der Notenschnitt eines Zeugnis (welches jährlich erstellt wird) bestimmt in welchem Maße das Gehalt im kommenden Jahr angepasst wird. Weiterhin wird für jede Qualifikationsstufe ein sog. Band mit vier ¼ erstellt. Einfache Phantasiezahlen hier auch genutzt.
[table="width: 500, class: grid, align: left"]
[tr]
[td]xxx[/td]
[td]Viertel 1[/td]
[td]Viertel 2[/td]
[td]Viertel 3[/td]
[td]Viertel 4[/td]
[/tr]
[tr]
[td]Quali a)[/td]
[td]1000-1250[/td]
[td]1251-1500[/td]
[td]1501-1750[/td]
[td]1751-1800[/td]
[/tr]
[tr]
[td]Quali b)[/td]
[td]2200-2750[/td]
[td]2751-3000[/td]
[td]3001-3250[/td]
[td]3250-3500[/td]
[/tr]
[/table]
Der %-Satz der Erhöhung richtet sich nun in einem von der Firma jedes Jahr festgelegten Verhältnis zwischen Notenschnitt und Viertel in dem man sich befindet.
[table="width: 500, class: grid, align: left"]
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[tr]
[td]Notenschnitt 1[/td]
[td]6%[/td]
[td]4%[/td]
[td]2%[/td]
[td]1%[/td]
[/tr]
[tr]
[td]Notenschnitt 2[/td]
[td]5%[/td]
[td]3%[/td]
[td]1%[/td]
[td]0,5%[/td]
[/tr]
[/table]
Somit soll man je weniger man innerhalb seiner Stufe bekommt mit guten Noten mehr % bekommen. Das zumindest in der Tenor beider im folgenden beschriebenen BV.
Im Zuge dessen wurde eine BV "zur Überleitung" erstellt und trat in Kraft. Diese BV hat im Geltungsbereich stehen "Diese BV..gilt für alle Mitarbeiter der Müller AG deren Gehaltssystem auf das neue Modell umzustellen ist..." sowie in den Schlussbestimmungen "Diese BV gilt bis zur erfolgten Überleitung auf das neue Gehaltssystem oder bis zum 31.12.20".
In dieser BV steht weiterhin:
1.)Für Alle Mitarbeiter der Müller AG wird das bisherige Gehaltssystem zunächst auf Basis des letzen Zeugnisses überprüft und angehoben...sofern die Vorraussetzungen erfüllt wurden
2.) liegt das Gehaltssystem nach überprüfung gem. 1) noch unter der Untergrenze wird das Gehalt auf die Untergrenze der Qualifikationsgruppe angehoben.
Parallel dazu wurde eine BV verabschiedet die "Das Gehaltssystem der Müller AG" regelt. Dies basiert zu 100% auf der Neuregelung. In dieser BV steht im Paragraph Überprüfung und Anpassung des Gehaltes:
1.) Im Rahmen der Überprüfung nehmen alle Mitarbeiter Teil sofern sie folgende Teilnahmevorraussetzungen erfüllen:
Das aktuelle Gehalt liegt zum Stichtag unterhalb bzw. innerhalb des für die Qualifikation definierten Gehaltsbandes. Sofern zum Anpassungsstichtag eine Anpassung der Grundvergütung erfolgt, sind die neu definierten Grundvergütungsbänder maßgeblich.
Nun, im ist folgendes Geschehen:
Ein relativ neuer Mitarbeiter (Herr Arsch) hat sich schnell eingearbeitet und wurde während er noch im zweiten Viertel von Qualifkationsgruppe 1 war in die Qualifkationsgruppe 2 befördert da sein Aufgabengebiet deutlich erweitert wurde. Durch diese unterjährige Beförderung wurde er automatisch auf das Anfangsgehalt der Gruppe 2 gehoben. Dies geschah Mitte 2015.
Im Sommer 2016 war es wieder Zeit für die jährliche Überprüfung, jedoch hat die Müller AG festgestellt das man im Marktvergleich nicht gut darsteht und hebt die Grundvergütungsbänder in jeder Stufe und jedem Viertel um 100€ an.
[table="width: 500, class: grid, align: left"]
[tr]
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[td]Viertel 1[/td]
[td]Viertel 2[/td]
[td]Viertel 3[/td]
[td]Viertel 4[/td]
[/tr]
[tr]
[td]Quali a)[/td]
[td]1100-1350[/td]
[td]1351-1600[/td]
[td]1601-1850[/td]
[td]1851-1900[/td]
[/tr]
[tr]
[td]Quali b)[/td]
[td]2300-2850[/td]
[td]2851-3100[/td]
[td]3101-3350[/td]
[td]3351-3600[/td]
[/tr]
[/table]
Herr Arsch hat nun durch seiner überdurchschnittlichen Leistungen anhand der oben beschriebenen Logik eine 6% Gehaltserhöhung erhalten.
Problem: Durch die Anhebung der Grundvergütung liegt der erst im abgelaufenen Jahr beförderte Herr Arsch UNTER der neuen Mindestegrenze seines Qualifikationsbandes. Sein HR argumentiert nun in Absprache mit dem BR so, das in Herr Arschs Fall erst seine leistungsbezogene Anpassung um 6% (was in diesem Fall eine Erhöhung von 2.200 auf 2.332 zur Folge hat) durchgeführt wird, er somit 32€ über der neuen Grundstufe liegt und alles in Ordnung wäre.
Auf seinen Einwand hin, das zum einen die BV auf die sich in den ersten 2 Wochen der E-Mail und verbalen Kommunikation berufen wurde seinem Empfinden nach durch den Geltungsbereich und die Schlussbestimmung klar nicht mehr für ihn gilt
- da sein Gehalt bereits for 2 Jahren auf die neue Systematik umgestellt wurde
- und zum anderen in der nun für das Gehaltssystem gültigen BV klar geregelt ist das im Falle einer Anpassung des Grundgehaltes die neuen Grundgehaltsbänder maßgeblich sind
Wurde geantwortet das die neue BV ja "in dem Einvernehmen" geschlossen wurde das im Falle eines Mitarbeiters der sich warum auch immer geartet zum Zeitpunkt der Gehaltsanpassung "unter Band" befindet weiterhin die alte Regelung durchgeführt wird.
Aus diesem Grund stimmt der Betriebsrat dem Vorgehen der HR Abteilung zu.
Im Gegensatz dazu fällt ein direkter Kollege von Herrn Arsch mit selbem Notenschnitt, Herr Schleimer der zum Zeitpunkt der Anpassung bei 2.800€ lag durch die Grundstufenanpassungen vom zweiten Vierte ins erste Viertel ab, und erhält somit auch eine 6% statt 4% Erhöhung.
Somit wurde bei Herrn Schleimer die Reihenfolge GRUNDGEHALTÜBERPRÜFUNG-> ERHÖHUNG durchgeführt, wohingegen bei Herrn Arsch ERHÖHUNG -> GRUNDGEHALTÜBERPRÜFUNG angewand wurde
Herr Arsch will nicht gierig sein, jedoch gab es genug Situationen für die Mitarbeiter der Müller AG in denen eine BV oder andere Reglungen zur Bonus/Prämienzahlung klarer Formuliert war und diese verständlicherweise immer wo es nur ging zu Gunsten der Müller AG ausgelegt wurden.
Da aber in diesem Fall die BV in seinen Augen keinen Raum lässt und es Herrn Arsch auch ein Stückweit frustiert das ein frisch eingesteller Kollege 32€ weniger verdient als er, der er ins dritte Jahr geht und bereits ein Jahr nachweislich überdurchschnittliche Arbeit geleistet hat erwartet er ein Stück weit entweder eine plausible Begründung warum die für Ihr gültige BV nicht eingehalten wird oder eben die Umsetzung der selbigen bei Ihm.
Er gönnt es dem neuen ohne Frage, ist jedoch der Meinung das auch er von der schlechten Bezahlung der im Marktvergleich betroffen ist und laut seiner Auffassung auch sein Gehalt erst auf den neuen Mindestlohn von 2.300 angehoben wird und dann anhand seiner Leistung erhöht wird.
###########################################################################
TL; DR: Erstmal Danke an alle die sich die Zeit und Mühe machen/gemacht haben das ganze durchzulesen. Es is eine sehr komplexe Situation und ich habe versucht alle Variablen die eine Rolle spielen aufzuzeigen.
Das die Situation aber so komplex ist, ist auch das größte Problem in der Kommunikation mit potentiellen Ansprechpartnern. Ohne das das jetzt böse sein soll, aber es haben über die Hälfte der Personen die als Ansprechpartner genannt wurden es nicht geschafft die Situation zu erfassen. Anderen von dieser Regelung betroffene Mitarbeiter der Müller AG ist es entweder egal oder sie verstehen auch nicht wo das Problem liegt.
Da ich 100% der Meinung von Herr Arsch korrigiert uns bitte falls es wirklich an uns liegt das wir hier etwas nicht sehen oder grob missverstehen. Aber ich habe alle BV von der ersten bis zur letzten Seite studiert, und oben stehen alle mit dem Thema auch nur grob zusammenhängende Inhalte im Wortlaut. Das letzte zu dem Thema geführte Gespräch endet damit das eben die Aussage getroffen wurde das HR und BR "es ja so gemeint haben" und die Situation von Herrn Arsch "im Einvernehmen richtig" geregelt wurde. Da die Hoffnung besteht im letzten Gespräch mit dem BR den Irrsinn und die Ungerechtigkeit vielleicht doch aufzuzeigen will ich ja auch an einer konstruktiven Lösung mitarbeiten.
In meinen Augen wurden die damaligen BVs nicht mit genug Weitsicht formuliert und die Situation von Herrn Arsch hat keiner Bedacht. Anders kann ich mir nicht erklären das als die Anfrage erstmals an den BR herrangetragen wurde ihm erst recht gegeben wurde, nur damit einen Tag später mit Verweis auf die BV zur Überleitung die Ablehnung kam.
Da in den letzten Monaten! so konsequent seitens der entscheidenden Personen auf dem Standpunkt beharrt wurde das die alte BV als Begründung für die Auslegung ausreicht und Herr Arsch erst nach gut 6 Wochen das mit dem Geltungsbereich und der Schlussbestimmung bemerkt hat. (Wohlgemerkt nach bereits 3 geführten Gesprächen, u.a. mit dem freigestellten BR welcher die BV unterschrieben hat) vermute ich schlicht und ergreifend das nun keiner den Fehler im System zugeben will (Da, wenn Herr Arsch recht bekommt auch sicher noch 5-10 andere Mitarbeiter (von über 1.000 btw.) den selben Anspruch hätten.)
Da Herr Arsch aber bereit ist bis zum Ende zu gehen bis er entweder eine plausible und gerechtfertigte Begründung bekommt warum bei ihm im Gegensatz zu 99% der Belegschaft eine andere Reihenfolge angewand wird ist jeder Tipp willkommen.
Verweise auf eventuelle Gesetze (Stichwort Gleichbehandlung der Mitarbeiter), welche Möglichkeiten man hat wenn sowohl HR als auch BR eine BV ignorieren, egal was. Oder sagt mir das wir beide einen an der Waffel haben und völlig falsch sind mit unserer Auslegung. Wenn man fast 4 Monate lang immer gesagt bekommt man ist damit im Unrecht aber sich trotzdem jeder weigert es schriftlich zu geben fängt man an an seiner geistigen Gesundheit zu zweifeln...Bitte..Hilfe!
zuerst: mir ist bewusst das man hier wohl um einen Besuch beim Anwalt für Arbeitsrecht nicht vorbeikommt, es wird aber noch ein letztes klärendes Gespräch mit dem Betriebsrat geben.
Ich erhoffe mir hier ein paar Tips oder Meinungen von Leuten die mit der Interpretation und Auslegung von Klausalitäten sicher sind oder gar Erfahrungswerte besitzen. Eventuell noch 1-2 Argumente oder Ansprechpartner die man kontaktieren kann...
Ich formuliere die Situation bewusst auf eine fiktive Müller AG um die Situation greifbarer zu machen. Alle Vorraussetzungen (die sich auf Art der Beschäftigung beziehen (Vollzeit, Kein Werkstudent, min. 6 Monate im Unternehmen) die in der BV angesprochen wurden sind erreicht.
Glossar für die kommende Zusammefassung: AN = Arbeitnehmer AG=Arbeitgeber BR=Betriebsrat HR=Human Ressource BV= Betriebsvereinbarung
Zuersteinmal die Ausgangslage:
Im Jahre 2014 stellt die Müller AG, welche nicht Teil der Dachgewerkschaft ist! Ihr Vergütungsystem insoweit um das die jährliche Gehaltserhöhung nicht mehr auf reiner Betriebszugehörigkeit basiert, sondern dass der Notenschnitt eines Zeugnis (welches jährlich erstellt wird) bestimmt in welchem Maße das Gehalt im kommenden Jahr angepasst wird. Weiterhin wird für jede Qualifikationsstufe ein sog. Band mit vier ¼ erstellt. Einfache Phantasiezahlen hier auch genutzt.
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Der %-Satz der Erhöhung richtet sich nun in einem von der Firma jedes Jahr festgelegten Verhältnis zwischen Notenschnitt und Viertel in dem man sich befindet.
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Somit soll man je weniger man innerhalb seiner Stufe bekommt mit guten Noten mehr % bekommen. Das zumindest in der Tenor beider im folgenden beschriebenen BV.
Im Zuge dessen wurde eine BV "zur Überleitung" erstellt und trat in Kraft. Diese BV hat im Geltungsbereich stehen "Diese BV..gilt für alle Mitarbeiter der Müller AG deren Gehaltssystem auf das neue Modell umzustellen ist..." sowie in den Schlussbestimmungen "Diese BV gilt bis zur erfolgten Überleitung auf das neue Gehaltssystem oder bis zum 31.12.20".
In dieser BV steht weiterhin:
1.)Für Alle Mitarbeiter der Müller AG wird das bisherige Gehaltssystem zunächst auf Basis des letzen Zeugnisses überprüft und angehoben...sofern die Vorraussetzungen erfüllt wurden
2.) liegt das Gehaltssystem nach überprüfung gem. 1) noch unter der Untergrenze wird das Gehalt auf die Untergrenze der Qualifikationsgruppe angehoben.
Parallel dazu wurde eine BV verabschiedet die "Das Gehaltssystem der Müller AG" regelt. Dies basiert zu 100% auf der Neuregelung. In dieser BV steht im Paragraph Überprüfung und Anpassung des Gehaltes:
1.) Im Rahmen der Überprüfung nehmen alle Mitarbeiter Teil sofern sie folgende Teilnahmevorraussetzungen erfüllen:
Das aktuelle Gehalt liegt zum Stichtag unterhalb bzw. innerhalb des für die Qualifikation definierten Gehaltsbandes. Sofern zum Anpassungsstichtag eine Anpassung der Grundvergütung erfolgt, sind die neu definierten Grundvergütungsbänder maßgeblich.
Nun, im ist folgendes Geschehen:
Ein relativ neuer Mitarbeiter (Herr Arsch) hat sich schnell eingearbeitet und wurde während er noch im zweiten Viertel von Qualifkationsgruppe 1 war in die Qualifkationsgruppe 2 befördert da sein Aufgabengebiet deutlich erweitert wurde. Durch diese unterjährige Beförderung wurde er automatisch auf das Anfangsgehalt der Gruppe 2 gehoben. Dies geschah Mitte 2015.
Im Sommer 2016 war es wieder Zeit für die jährliche Überprüfung, jedoch hat die Müller AG festgestellt das man im Marktvergleich nicht gut darsteht und hebt die Grundvergütungsbänder in jeder Stufe und jedem Viertel um 100€ an.
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Herr Arsch hat nun durch seiner überdurchschnittlichen Leistungen anhand der oben beschriebenen Logik eine 6% Gehaltserhöhung erhalten.
Problem: Durch die Anhebung der Grundvergütung liegt der erst im abgelaufenen Jahr beförderte Herr Arsch UNTER der neuen Mindestegrenze seines Qualifikationsbandes. Sein HR argumentiert nun in Absprache mit dem BR so, das in Herr Arschs Fall erst seine leistungsbezogene Anpassung um 6% (was in diesem Fall eine Erhöhung von 2.200 auf 2.332 zur Folge hat) durchgeführt wird, er somit 32€ über der neuen Grundstufe liegt und alles in Ordnung wäre.
Auf seinen Einwand hin, das zum einen die BV auf die sich in den ersten 2 Wochen der E-Mail und verbalen Kommunikation berufen wurde seinem Empfinden nach durch den Geltungsbereich und die Schlussbestimmung klar nicht mehr für ihn gilt
- da sein Gehalt bereits for 2 Jahren auf die neue Systematik umgestellt wurde
- und zum anderen in der nun für das Gehaltssystem gültigen BV klar geregelt ist das im Falle einer Anpassung des Grundgehaltes die neuen Grundgehaltsbänder maßgeblich sind
Wurde geantwortet das die neue BV ja "in dem Einvernehmen" geschlossen wurde das im Falle eines Mitarbeiters der sich warum auch immer geartet zum Zeitpunkt der Gehaltsanpassung "unter Band" befindet weiterhin die alte Regelung durchgeführt wird.
Aus diesem Grund stimmt der Betriebsrat dem Vorgehen der HR Abteilung zu.
Im Gegensatz dazu fällt ein direkter Kollege von Herrn Arsch mit selbem Notenschnitt, Herr Schleimer der zum Zeitpunkt der Anpassung bei 2.800€ lag durch die Grundstufenanpassungen vom zweiten Vierte ins erste Viertel ab, und erhält somit auch eine 6% statt 4% Erhöhung.
Somit wurde bei Herrn Schleimer die Reihenfolge GRUNDGEHALTÜBERPRÜFUNG-> ERHÖHUNG durchgeführt, wohingegen bei Herrn Arsch ERHÖHUNG -> GRUNDGEHALTÜBERPRÜFUNG angewand wurde
Herr Arsch will nicht gierig sein, jedoch gab es genug Situationen für die Mitarbeiter der Müller AG in denen eine BV oder andere Reglungen zur Bonus/Prämienzahlung klarer Formuliert war und diese verständlicherweise immer wo es nur ging zu Gunsten der Müller AG ausgelegt wurden.
Da aber in diesem Fall die BV in seinen Augen keinen Raum lässt und es Herrn Arsch auch ein Stückweit frustiert das ein frisch eingesteller Kollege 32€ weniger verdient als er, der er ins dritte Jahr geht und bereits ein Jahr nachweislich überdurchschnittliche Arbeit geleistet hat erwartet er ein Stück weit entweder eine plausible Begründung warum die für Ihr gültige BV nicht eingehalten wird oder eben die Umsetzung der selbigen bei Ihm.
Er gönnt es dem neuen ohne Frage, ist jedoch der Meinung das auch er von der schlechten Bezahlung der im Marktvergleich betroffen ist und laut seiner Auffassung auch sein Gehalt erst auf den neuen Mindestlohn von 2.300 angehoben wird und dann anhand seiner Leistung erhöht wird.
###########################################################################
TL; DR: Erstmal Danke an alle die sich die Zeit und Mühe machen/gemacht haben das ganze durchzulesen. Es is eine sehr komplexe Situation und ich habe versucht alle Variablen die eine Rolle spielen aufzuzeigen.
Das die Situation aber so komplex ist, ist auch das größte Problem in der Kommunikation mit potentiellen Ansprechpartnern. Ohne das das jetzt böse sein soll, aber es haben über die Hälfte der Personen die als Ansprechpartner genannt wurden es nicht geschafft die Situation zu erfassen. Anderen von dieser Regelung betroffene Mitarbeiter der Müller AG ist es entweder egal oder sie verstehen auch nicht wo das Problem liegt.
Da ich 100% der Meinung von Herr Arsch korrigiert uns bitte falls es wirklich an uns liegt das wir hier etwas nicht sehen oder grob missverstehen. Aber ich habe alle BV von der ersten bis zur letzten Seite studiert, und oben stehen alle mit dem Thema auch nur grob zusammenhängende Inhalte im Wortlaut. Das letzte zu dem Thema geführte Gespräch endet damit das eben die Aussage getroffen wurde das HR und BR "es ja so gemeint haben" und die Situation von Herrn Arsch "im Einvernehmen richtig" geregelt wurde. Da die Hoffnung besteht im letzten Gespräch mit dem BR den Irrsinn und die Ungerechtigkeit vielleicht doch aufzuzeigen will ich ja auch an einer konstruktiven Lösung mitarbeiten.
In meinen Augen wurden die damaligen BVs nicht mit genug Weitsicht formuliert und die Situation von Herrn Arsch hat keiner Bedacht. Anders kann ich mir nicht erklären das als die Anfrage erstmals an den BR herrangetragen wurde ihm erst recht gegeben wurde, nur damit einen Tag später mit Verweis auf die BV zur Überleitung die Ablehnung kam.
Da in den letzten Monaten! so konsequent seitens der entscheidenden Personen auf dem Standpunkt beharrt wurde das die alte BV als Begründung für die Auslegung ausreicht und Herr Arsch erst nach gut 6 Wochen das mit dem Geltungsbereich und der Schlussbestimmung bemerkt hat. (Wohlgemerkt nach bereits 3 geführten Gesprächen, u.a. mit dem freigestellten BR welcher die BV unterschrieben hat) vermute ich schlicht und ergreifend das nun keiner den Fehler im System zugeben will (Da, wenn Herr Arsch recht bekommt auch sicher noch 5-10 andere Mitarbeiter (von über 1.000 btw.) den selben Anspruch hätten.)
Da Herr Arsch aber bereit ist bis zum Ende zu gehen bis er entweder eine plausible und gerechtfertigte Begründung bekommt warum bei ihm im Gegensatz zu 99% der Belegschaft eine andere Reihenfolge angewand wird ist jeder Tipp willkommen.
Verweise auf eventuelle Gesetze (Stichwort Gleichbehandlung der Mitarbeiter), welche Möglichkeiten man hat wenn sowohl HR als auch BR eine BV ignorieren, egal was. Oder sagt mir das wir beide einen an der Waffel haben und völlig falsch sind mit unserer Auslegung. Wenn man fast 4 Monate lang immer gesagt bekommt man ist damit im Unrecht aber sich trotzdem jeder weigert es schriftlich zu geben fängt man an an seiner geistigen Gesundheit zu zweifeln...Bitte..Hilfe!
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