Ich bin ganz offiziell 2 Wochen mit gelben Schein wegen Corona ausgefallen, jetzt verweigert mir der Arbeitgeber (Universität) mein Gehalt für die Stunden, die ich normalerweise gearbeitet hätte, weil in meinem Arbeitsvertrag drin steht "Die Vergütung wird nur für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt" ist das so rechtens?
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Arbeitgeber verweigert Gehalt bei Krankheit weil im Vertrag steht: "Die Vergütung wird nur für tatsächlich geleistet Arbeit gezahlt"
- Ersteller isostar2
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DuckDuckStop
Gast
Frag einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Es handelt sich um einen Minijob als wissenschaftlicher Assistent mit bis zu 10 Stunden pro Woche..DeluXer schrieb:Bei einer Honorarstelle schon möglich.
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Damit wurde dir hier abschließend geholfen und mache hier zu.DuckDuckStop schrieb:Frag einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
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