Hallo,
mein Duales Studium neigt sich dieses Jahr zum Ende, und mein AG würde mich gerne übernehmen. Nur leider gehen unsere Gehaltsvorstellungen auseinander und ich habe mich entschieden zu gehen.
Nun kam von der Zentrale eine "Rückzahlungsaufforderung" bestehend aus:
Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht was ich anderes tun soll, und hab das aus meiner Not heraus Unterschrieben, da ich auch nicht dem Arbeitgeber das Gefühl geben wollte, dass da was nicht stimmt. (Ein auf ja er unterschreibt nicht, da wird was nicht stimmen. Will er direkt gehen?)
Auch habe ich im Netz folgenden Paragraphen dazu gefunden:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 12 Nichtige Vereinbarungen
(1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
(2) Nichtig ist eine Vereinbarung über
1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen,
2. Vertragsstrafen,
3. den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen,
4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen.
Ich habe den Wisch kurz nach Antritt meines Studiums im Oktober/November 2015 unterschrieben, also keine 6 Monate vorher.
Würde das nicht sonst auch unter Knebelvertrag zählen?
Lieben Gruß
mein Duales Studium neigt sich dieses Jahr zum Ende, und mein AG würde mich gerne übernehmen. Nur leider gehen unsere Gehaltsvorstellungen auseinander und ich habe mich entschieden zu gehen.
Nun kam von der Zentrale eine "Rückzahlungsaufforderung" bestehend aus:
- 4x Semestergebühren (ich war ein Semester im Ausland) i.H.v. 360€ jeweils
- paar andere Kosten, die vom Betrieb übernommen wurden (einige Übernachtungskosten, Bücherkosten etc) i.H.v. ±1500€
Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht was ich anderes tun soll, und hab das aus meiner Not heraus Unterschrieben, da ich auch nicht dem Arbeitgeber das Gefühl geben wollte, dass da was nicht stimmt. (Ein auf ja er unterschreibt nicht, da wird was nicht stimmen. Will er direkt gehen?)
Auch habe ich im Netz folgenden Paragraphen dazu gefunden:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 12 Nichtige Vereinbarungen
(1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
(2) Nichtig ist eine Vereinbarung über
1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen,
2. Vertragsstrafen,
3. den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen,
4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen.
Ich habe den Wisch kurz nach Antritt meines Studiums im Oktober/November 2015 unterschrieben, also keine 6 Monate vorher.
Würde das nicht sonst auch unter Knebelvertrag zählen?
Lieben Gruß