Arbeitgeber will Rückzahlung der Studienausgaben - Vertrag nichtig?!

Pinabuzz

Banned
Registriert
Okt. 2017
Beiträge
326
Hallo,

mein Duales Studium neigt sich dieses Jahr zum Ende, und mein AG würde mich gerne übernehmen. Nur leider gehen unsere Gehaltsvorstellungen auseinander und ich habe mich entschieden zu gehen.
Nun kam von der Zentrale eine "Rückzahlungsaufforderung" bestehend aus:
  • 4x Semestergebühren (ich war ein Semester im Ausland) i.H.v. 360€ jeweils
  • paar andere Kosten, die vom Betrieb übernommen wurden (einige Übernachtungskosten, Bücherkosten etc) i.H.v. ±1500€
Die berufen sich darauf, dass ich am Anfang meines Studiums eine Art "Zusatzvereinbarung" unterschrieben hätte, welche besagt, dass ich mich nach dem Studium für 2 Jahre an das Unternehmen binde. Wenn nicht, verpflichte ich mich für jeden Monat den ich früher gehe 1/24. zurückzuzahlen.

Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht was ich anderes tun soll, und hab das aus meiner Not heraus Unterschrieben, da ich auch nicht dem Arbeitgeber das Gefühl geben wollte, dass da was nicht stimmt. (Ein auf ja er unterschreibt nicht, da wird was nicht stimmen. Will er direkt gehen?)
Auch habe ich im Netz folgenden Paragraphen dazu gefunden:

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 12 Nichtige Vereinbarungen

(1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.

(2) Nichtig ist eine Vereinbarung über
1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen,

2. Vertragsstrafen,
3. den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen,
4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen.


Ich habe den Wisch kurz nach Antritt meines Studiums im Oktober/November 2015 unterschrieben, also keine 6 Monate vorher.
Würde das nicht sonst auch unter Knebelvertrag zählen?

Lieben Gruß
 
Geh zum Betriebsrat falls ihr einen habt. Nutze die Ressourcen "deines" Unternehmens solange du kannst.

Ansonsten kommt es darauf an was genau du unterschrieben hast. Einzelfallbetrachtungen sind hier sowieso nicht zulässig - über eine allgmeine Ungültigkeit solcher Vereinbarungen ist zumindest mir nichts bekannt (vllt weiß jemand mehr).
 
Mit soetwas solltest du vorsichtig sein und das auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Ich hatte die gleiche Geschichte durch.
Dein Auszug aus dem BBiG gilt für Auszubildende. Hast du denn mit der Firma einen "Ausbildungsvertrag" oder einen Vertrag für ein duales Studium. Hier kommt es wirklich immer auf einzelne Details an. Daneben kann so eine Bindung ans Unternehmen rechtlich binden sein, wenn sie in einem Verhältnis zur Ausbildungsdauer steht also z.B. 5 Jahre Ausbildung und 2 Jahre Verpflichtung.

Also was mir damals vom Anwalt gesagt wurde:
  • die meisten solcher Vereinbarungen sind ungültig, oder zumindest nicht vor Gericht durchsetzbar
  • es ist wichtig was für eine Art von Vertrag du mit denen eingegangen bist
  • es kann nur bindend sein, wenn die genaue Summe zur Rückzahlung festgehalten ist. (1/24 wovon sollst du denn zurückzahlen? Ich glaube nicht, dass sie die Bücherkosten usw. abwälzen können
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: andi_sco
Tendenziell könnte man auf nichtig tippen anhand deines Auszugs, aber da es hier aber um einige Tausend Euro geht geh bitte kurzfristig zum Anwalt oder Rechtsbeistand, der dir das fundiert und als Fachmann genau erläutern kann. Gerade da auch keiner hier die genaue Vertragsformulierung kennt, die teilweise sehr wichtig für solche Paragraphen sein kann in Hinblick auf Auslegung dieser (hatte ich insbesondere bei meiner Verhandlung über Überstundenabrechnung). Wie @zindelino es da schon angesprochen hat, Details (die hier nicht beantwortet werden können) sind sehr wichtig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: andi_sco
Da wirst Du hier kaum Hilfe bekommen können. Kann ungültig sein, muss aber nicht. Dafür müsste man den genauen Vertrag kennen und eine rechtliche Beratung ist hier nicht erlaubt.
Da wird Dir wohl nur ein Rechtsbeistand helfen können...
 
Hallo,

danke für euren Beistand!
Also einen BR haben wir leider nicht. In meinem Vertrag steht "Ausbildungsvertrag", jedoch bin ich Student einer BA (Dresden).

Ich werde schauen ob unsere AStA das hat, sonst werde ich wohl meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen müssen.

Liebe Grüße an alle!
 
Solltest du in einer Gewerkschaft sein, kannst du auch dahin gehen.
 
https://www.dgbrechtsschutz.de/rech...reinbarungen-fuer-aus-und-fortbildungskosten/
oder
https://www.humanresourcesmanager.d...ueckzahlungsklauseln-fuer-bildungskosten.html

Ohne den exakten Vertrag zu kennen, kann hier keine Aussage getroffen werden. Das ganz kann, wenn entsprechende Form im Vertrag gewahrt wurde, hieb-und stichfest sein. oder auch nicht. Ein Gang zum Anwalt mit dem Vertrag (!) ist hier der einzig gangbare und rechtlich richtig Weg.

Grundsätzlich kann man sagen, dass solche Vereinbarungen rechtlich durchaus bindend sind, wenn sie entsprechend der verlinkten "Auflagen" gehalten sind.
 
Es kommt wirklich auf die genaue Formulierung an.

Prüf mal ob die Klausel bzgl. Rückzahlung in deinem Studienvertrag wie folgt ausgeprägt sind:
a) Erlass der Kosten um 1/24 je Monat den du nach deinem Abschluss beim Unternehmen arbeitest
b) Erlass der Kosten wenn das Unternehmen dir kein Job anbietet
c) Zahlung der Kosten wenn du entscheidest das Unternehmen zu verlassen

Sollte eine solche Regelung im Vertrag existieren, dann ist diese m.E. auch gültig. Der Arbeitgeber darf sich nicht übervorteilen. Bietet er dir jedoch einen Job an und du sagst nein, so musst du die Kosten zahlen.

War ebenfalls dualer Student - aber noch vor dem Bologna Prozess, also sehr sehr lang her - hatte eine solche gültige Klausel bei mir im Vertrag drin gehabt so wie alle anderen Mitstudenten auch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: kisser und IPServ
Ist das Gehalt allgemein unterdurchschnittlich beim AG oder nur bei dir subjektiv zu gering ?
Was gibt es bei vergleichbaren Stellen in der Umgebung ?

Grundlegend hat der AG schon recht wenn er dir ein für die Aufgabe und Region normales Gehalt zahlt.

Über die Hintertür:“ Gehalt ist mir zu gering „ kommt man kaum aus dem Vertrag raus. Ausbeuten lassen muss man sich hingegen nicht hängt halt von äußeren Faktoren ab was: gut, wenig, schlecht etc. ist.
 
@_killy_ Tatsache ist das so, wie du gesagt hast.

@Heelix Das Gehalt ist okay (glaube ich), nur steht in meinem Vertrag drin dass x-Überstunden damit abgegolten sind. Das heißt ich hab im Endeffekt 38h Woche + 20 Überstunden pro Monat, welche "mit dem Gehalt abgegolten sind". (so wie ich meinen Chef kennengelernt habe wird er diese auch in Anspruch nehmen, jeden Monat).
Außerdem würde ich eine Assistenzstelle antreten, welche (laut Stellenbeschreibung) auch jeder mit abgebrochenen Studium oder Ausbildung machen kann. Da sehe ich mich um ehrlich zu sein etwas überqualifiziert.
Also im Endeffekt ändert sich zu dem was ich jetzt in meinem Studium mache an meiner Stelle nicht. Und ich fühle mich schon etwas unterfordert. Nur sind wir ein kleiner Betrieb, sodass es nicht viel übrig bleibt.
 
Die Kosten finde ich recht übersichtlich. Ich würde an deiner Stelle den Job erstmal annehmen und währenddessen nach was neuem suchen. Es lässt sich leichter was finden, wenn man in Festanstellung ist. In der Zusatzvereinbarung dürften aber aus meiner Sicht nur die Semestergebühren aufgeführt sein, da man die anderen Kosten ja nicht unbedingt vorher weiß. Bei meinem dualen Studium waren es "nur" die Semestergebühren. Aber das alleine waren schon 19k €. Das Berufsbildungsgesetz dürfte denke ich für dich nicht gelten. Zumindest ich hatte einen "Praktikantenvertrag".

Als Knebelvertrag würde es nur gelten, wenn Du innerhalb der zwei Jahre nicht kündigen könntest. Da Du aber anteilig die Studiengebühren zurückzahlen kannst, ist es kein Knebelvertrag. Man weiß ja schon vor Abschluss des Studiums, dass man ggf. zurückzahlen muss.

Steht in deinem Vertrag dein zukünftiger Verdienst drin? Ich glaube, der muss drinstehen. Das wäre sonst noch ggf. ein Angriffspunkt.
 
Unsere Assistenz vom Werksleiter hat auch Diplom in Maschinenbau :D .

Naja liest sich jetzt aber alles nicht sonderlich schlecht. Davon ausgehend das die Formulierung des Vertrags i.O. sind wirst du mit der Argumentation wohl die Rückforderung zahlen müssen. Zugegebener Maßen ist das jetzt nicht soooviel.

Mein duales Studium damals waren deutlich über 30.000€ die man ggf. hätte zahlen sollen.
Kaum war das ausgelaufen Weiterbildung und wieder ein paar Jahre 😅 .
Job muss Spaß machen und Geld muss irgendwie passen.

Duales Studium und nicht beim Ausbildungsbetrieb arbeiten kommt die Frage quasi automatisch im Gespräch warum man nicht übernommen wurde
 
Naja, Pendel kosten pro Monat, 100% Freistellung im Semester, Gehalt für freigestellte Zeit, Semester Gebühren , Büchergeld etc.
Wie gesagt die Zahl die unser HR Leiter vorgelegt hatte war deutlich größer als 30.000€

Damals noch ohne Rechtsschutz prüfte ich den Vertrag nicht auf Rechtmäßigkeit.

Bei meinem Fortbildungsvertrag einige Jahre später hab ich das durchaus machen lassen.
 
Bei uns zahlen die auch weitaus mehr.
(Unser HR meinte dass es in den 3 Jahren im unteren 6-stelligen Bereich geht; Alleine fast 60k nur Gehalt in den 3 Jahren)

Versteht mich nicht falsch: Ich will ja da bleiben, da ich mich eigentlich wohlfühlen. Nur eben nicht unter diesem GF. Auch habe ich die Befürchtung, dass ich als Assistent verblöde. Ich habe meinem Chef den Vorschlag gemacht in einer anderen, größeren Niederlassung des Unternehmens anzufangen, das will er auch nicht. Er will mich quasi in eine Position zwängen mit der ich mich nicht anfreunden kann, nach dem Motto "Wir haben in dich investiert, also bestimmen wir". Und das stört mich an der ganzen Sache. Unsere "HV" hat auch mit dem Chef schon geredet, aber viel machen kann die nicht da eigenständiger Franchise.
 
Ich habe selbst solche Verträge gestaltet.

Ohne den genauen Vertrag zu kennen, ist der Weg über 1/Monat schon ein sehr guter Ansatz, um eine wirksame Vereinbarung zu erhalten. Ohne weitere Informationen sehe ich hier also den AG im Vorteil, zumindest bezüglich eines Teils der Forderung.


Was hast du denn studiert, wie alt bist du und in welchem Teil Deutschlands ist der Betrieb?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dominion
Gehalt und Ähnliches können die meiner Meinung nach nicht zurückverlangen. Das einzige, was mir soweit bekannt ist, sind die Semestergebühren. Das wäre ja Wahnsinn, wenn das andere auch noch anfallen würde...
 
@Idon, BWL Duales Studium bei einer Firma, die seit neustem mit einer anderen fusioniert ist.
Ich bin 23 und wohne (ursprünglich) in den alten Bundesländern.
 
Zurück
Oben