Arbeitsanweisung (Vorgehensweise im Krankheitsfall) rechtens?

drdead

Cadet 2nd Year
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Hallo liebe CB-Community,

ich habe hier mal ein Anliegen, welches ausnahmsweise mal meiner Arbeit entspringt.

Es ging heute eine neue Anweisung bezüglich des Verhaltens im Krankheitsfall herum, welches von uns zu unterzeichnen und (möglichst) am selben Tag wieder abzugegeben war.

Ich selbst bin nicht sehr Erfahren in solcherlei Belangen, allerdings empfinde den rot unterstrichenen Textpart prüfenswert.

Meine Frage: Ist der Inhalt rechtlich so zulässig und wie lange habe ich Zeit das Dokument unterschrieben oder ggf. auch nicht einzureichen? IMG_20170911_181618.jpg

A: Firmeninhaber in Hamburg
B: lokaler Niederlassungsleiter
 
Bin zwar nicht vom Fach aber Krankenschein per Whatsapp verstößt mit Sicherheit gegen den Datenschutz.
 
Mein Onkel hat auch so ein Zettel bekommen, nur dass dort steht, dass Krankmeldungen per WhatsApp o.ä. eben NICHT gestattet sind :D

Verstehe aber dein Problem nicht ganz, weil:
Der AG kann das handhaben wie er möchte, solange es zumutbar ist. Unzulässig wäre sowas wie "nur per WhatsApp".
Du kannst den gelben Schein auch per Fax oder direkt beim AG einreichen.

Ansonsten musst du den Wisch aber unterzeichnen. Sowas muss nicht von jetzt auf gleich passieren, aber in angemessener Zeit, was bei den wenigen Sätzen auch wenige Tage sein dürften.
 
Solange das alternativ zu den etablierten Wegen wie Fax und persönlich abgeben ist - läuft.
 
Das dient eigentlich dazu, die Urlaubstage erstattet zu kriegen.

Ich habe mal noch etwas recherchiert und bin mir immer noch nicht im klaren darüber, ob der Arbeitgeber diesen Scan/Foto am exakten Tag der Krankheit verlangen darf.
 
ohmsl schrieb:
Grundlage ist § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Sieht für mich OK aus.
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Danke schon einmal, ich hatte diesen Paragraphen auch bereits überfogen in meiner Suche, nur stellt sich mir die Frage;
Was wenn ich keinen Scanner und kein Fotohandy hätte? -Betrifft mich weder noch, allerdings kenne ich eine Person wo dies der Fall ist.
Und solche Personen sind durchaus zu berücksichtigen. Nur weil diese Regelung für mich aktzeptabel/umsetzbar ist, ist dies nicht zu pauschalisieren.
Auch eine Grauzone für mich, ist der Fall mann ist erschöpft von einer wachen Nacht (durch Diarrhoe o.Ä.) und geht nach dem Arztbesuch direkt schlafen.
 
Deine Frage ist doch, ob die Arbeitsanweisung rechtens ist. Sie ist es. Wie es mit anderen Personen aussieht soll dir egal sein.

Dein Beispiel -> egal ob du erschöpft bist oder nicht, die Krankheit ist dem Arbeitgeber "unverzüglich" zu melden. Interessanter ist bei diesem Beispiel -> du wirst hierfür ja nicht zum Arzt gehen und dir für 1 Tag eine Krankschreibung geben lassen. Was macht der Arbeitgeber in diesem Fall???

Am Ende ist die Diskussion hier aber egal. Unterschreib den Wisch - wenn du irgendwann wegen dieser Regelung abgemahnt wirst und du dich ungerecht behandelt fühlst -> such dir ein anderen Arbeitgeber. Fertig!
 
Ich wurde mal Notfallartig wegen einer Krankheit in ein Krankenhaus eingeliefert (Arzt -> Krankenhaus -> Stationär aufgenommen). Aufenthaltsdauer nicht absehbar, niemand wollte sich zu Aussagen hinreißen lassen.
"Gelbe Scheine" stellen Krankenhäuser grundsätzlich NACH dem Aufenthalt auf, nicht vorher oder währenddessen.
Da hat der AG halt "Pech" und muss seine Angelegenheiten rückwirkend Regeln oder damit halt die zwei Wochen warten.
Bis dahin musste dem AG die Aussage ausreichen, dass ich im Zimmer XYZ auf unabsehbare Zeit eingerichtet bin.
Ich konnte zwar kommunizieren und habe alles mündlich mitgeteilt, jedoch konnte ich keine Unterlagen übermitteln, da ich nichts zum übermitteln hatte, außer diesen Wisch von der stationären Aufnahme im Krankenhaus (der dem AG aber nichts angeht).

Das ist zwar eine Ausnahmesituation aber wenn man so eine starre Regelung hat...
 
Die Vorlage kann frühzeitig verlangt werden, sie ist aber stets im Original zu erbringen. Laut Rechtsprechung ist es auch statthaft ein Fax reinzuschicken und die Einsendung des Originals unverzüglich nachzuholen. Fax kommt von Telefax, kommt von Tele-Faksimile, heißt also "Fernkopie". Eine Lichtbildaufnahme ist keine Kopie. Auf WhatsApp würde ich mich schon aus Datenschutzgründen im Übrigen nicht einlassen und da auch standhaft bleiben. Auch wirkt das, mit Verlaub, nicht so, als ob da ein Jurist auch nur mal drüber geschaut hat (auch Formulierungen wie "Das Unterlassen dieser Anweisung führt unweigerlich zu einer Abmahnung", dazu sage ich jetzt lieber nichts :evillol:). Habt ihr denn keinen Betriebsrat?
 
Deshalb den Wisch ja einfach unterschreiben. Bei der Kürze hat sich eh keiner wirklich Gedanken um was wäre wenn Szenarien gemacht ... und wenn der Arbeitgeber deswegen Stress macht -> kündigen!
 
ayngush schrieb:
Das ist zwar eine Ausnahmesituation aber wenn man so eine starre Regelung hat...

wir sind ja nicht bei den Ferengi, "ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag". Was im Gesetz steht gilt und hat auch Vorrang. Im Zweifel kann man tausend Zettel unterschreiben und vor dem Arbeitsgericht sind diese trotzdem unwirksam. Denn genau für Fälle, wie von dir geschildert, wurden von den Arbeitsgerichten und aus den Gesetzen Fallgruppen herausentwickelt, die Arbeitnehmer in genau solch einer Situation schützen. Gleichgültig, was da mal unterschrieben wurde. Im Zweifel hat das die Bindungskraft eines Kindervertrages und soll v. a. eine Art "Ehrenverpflichtung" sein.
 
Der Arbeitgeber klingt nach Inhabergeführtem Mittelstand mit diversen Problemen die an die Mitarbeiter weitergeben werden. Bei uns sind gelbe Scheine nur nötig wenn man länger als 3 Tage krank ist – wegen Kopfschmerzen oder Durchfall geht bei uns keiner zum Arzt sondern bleibt halt einen Tag zu Hause und gut ist.

Den gelben Schein bringt man dann, wenn man wieder da ist mit. Ich war mal 4 Wochen wegen der Bandscheibe zu Hause. Hab halt angerufen und Bescheid gegeben und mein Chef hat mir gute Besserung gewünscht und gesagt ich soll nicht extra noch die Post bemühen sondern die Scheine mitbringen wenn ich wieder fit bin. Das nennt man Vertrauen.
 
Niyu schrieb:
Der Arbeitgeber klingt nach Inhabergeführtem Mittelstand mit diversen Problemen die an die Mitarbeiter weitergeben werden.

Exakt bei mir auch so. Ich würde da schleunigst den Flattermann machen und was vernünftiges suchen.
Die Regelung an sich ist aber legitim. Meldest Dich halt per Mail krank.
 
Niyu schrieb:
Der Arbeitgeber klingt nach Inhabergeführtem Mittelstand mit diversen Problemen die an die Mitarbeiter weitergeben werden. Bei uns sind gelbe Scheine nur nötig wenn man länger als 3 Tage krank ist – wegen Kopfschmerzen oder Durchfall geht bei uns keiner zum Arzt sondern bleibt halt einen Tag zu Hause und gut ist.

Den gelben Schein bringt man dann, wenn man wieder da ist mit. Ich war mal 4 Wochen wegen der Bandscheibe zu Hause. Hab halt angerufen und Bescheid gegeben und mein Chef hat mir gute Besserung gewünscht und gesagt ich soll nicht extra noch die Post bemühen sondern die Scheine mitbringen wenn ich wieder fit bin. Das nennt man Vertrauen.

Hm - wir kennen die Vorgeschichte nicht. Grundsätzlich hat der AG ja das Recht, den Schein ab dem ersten Tag unverzüglich vorgelegt zu bekommen. Vielleich gab es zu viele "Krankheitsfälle", weswegen der AG das ganze etwas mehr unter Kontrolle haben möchte.
 
Silent1337 schrieb:
Grundsätzlich hat der AG ja das Recht, den Schein ab dem ersten Tag unverzüglich vorgelegt zu bekommen.

Dieses Verlangen lese ich aus der Anweisung nicht zwingend heraus. "Tag der Ausstellung" (der AU) muss nicht unbedingt erster Krankheitstag heißen.
 
_killy_ schrieb:
Dein Beispiel -> egal ob du erschöpft bist oder nicht, die Krankheit ist dem Arbeitgeber "unverzüglich" zu melden. Interessanter ist bei diesem Beispiel -> du wirst hierfür ja nicht zum Arzt gehen und dir für 1 Tag eine Krankschreibung geben lassen. Was macht der Arbeitgeber in diesem Fall???
Der Arbeitgeber darf ab dem ersten Krankheitstag eine AU verlangen. In dem Fall wäre es also das Problem des Arbeitnehmers.
 
@ Kallenpeter

Ich gehe davon aus, dass jemand sich wenig Gedanken um irgendwelche Szenarien gemacht hat. Deshalb meine Aussage, unterschreiben und fertig. Wenn der Arbeitgeber doch am Ende stresst -> neuen Job suchen. Fertig!
Es ist ja nicht so, als das man in Hamburg keine andere Möglichkeiten hätte ...
 
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