Arcor DSL Vertrag 6000, nur 1000 geliefert - was ist machbar?

thekryz

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Hi zusammen.

Ich bin vor kurzem in eine neue WG gezogen und hatte auf schnelles Internet gehofft. Mein Mitbewohner, hatte den Vertrag Ende 2008 abgeschlossen und zwar einen Arcor Vertrag "All-Inclusive Paket - Internet 6000" (bis zu 6144 kbps download, 640 kbps upload).
Das Internet war aber wirklich langsam und so habe ich mich mittels Testmy.net einige male durchgetestet und bin nur auf eine 1000er Leitung gekommen.
Wir haben dann also bei Arcor (bzw. ja inzwischen Vodafone) angerufen, und die haben uns bestätigt, dass zu uns nur 1000 kbps geliefert werden können und momentan auch werden. Froh waren wir darüber nicht, also haben wir nachgefragt - und erhielten zur Antwort, dass wir in dem Vertrag ja ein Kreuzchen bei folgendem Absatz gemacht hätten:
Sollte Arcor-Internet mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Telefon-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.
Abgesehen davon, dass dieser Absatz unverschämt ist, wäre Arcor damit vermutlich im Recht gewesen. ABER: In dem vorliegenden Vertrag ist hier definitiv KEIN Kreuzchen gesetzt!
An diesem Punkt hat der Service-Mitarbeiter uns auf den schriftlichen Weg verwiesen und das Gespräch sehr unfreundlich beendet. Mein Mitbewohner war selbstverständlich verärgert darüber, jahrelang einen Tarif bezahlt zu haben, den er nie bekommen hat.

Da der Vertrag Ende 2008 geschlossen und seitdem nicht gekündigt wurde wäre die nächste Kündigungsmöglichkeit Ende 2012. Das ist noch ne ganze Weile hin und eigentlich liebäugele ich sehr mit kabelBW-Internet - aber doppelt bezahlen klingt auch nicht gut für unseren Geldbeutel. Die Frage ist also, was hier machbar ist.

Soweit ich informiert bin, wäre hier theoretisch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich, da vereinbarte Vertragsleistungen nicht erbracht wurden. Im Prinzip würde wir uns damit schon zufrieden geben, wenn Arcor vorbei und kabelBW da wäre.

Was denkt ihr, ist hier machbar? Kennt ihr ähnliche Fälle, die für den Kunden gut ausgegangen sind? Wenn wir den Vertrag schriftlich reinschicken, was sollten wir am Besten dazuschreiben, damit wir nicht mit einer Standardantwort abgefertigt werden? Kommen wir hier irgendwie weiter, ohne mit dem Anwalt zu drohen - oder würde sich ein Anwalt hier tatsächlich lohnen?

Bin euch dankbar für jegliche Hilfe :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem bei solchen Verträgen ist immer der Zusatz "Bis zu".
Allein damit ist jegliche Protestkampagne gegen Arcor absolut nichtig. Du musst bedenken, dass solche Verträge von Profi-Anwälten aufgesetzt werden, und da mein Bruder Jura studiert, bin ich mir ziemlich sicher, dass du hier nichts machen kannst. Die nutzen eben solche sprachlichen Stilmittel, um großen Interpretations-Spielraum für sich zu schaffen, und alle Beschwerden abzuweisen.

Fristlos kündigen kannst du erst, wenn dir eine ganze Weile kein Internet zur Verfügung stand.
Deswegen werden sie dich bei einem entsprechenden Schreiben, darauf hinweisen, dass deine Kündigung kein wichtiger Grund, sondern der Inhalt einer Windel ist.
Als Laie steckst du da nicht durch, und ich empfehle dir, nichts zu unternehmen, bevor du dir da noch mehr Problem machst, und noch einen Anwalt einschaltest.
Da euer Geldbeutel knapp zu sein scheint, haut ihr euch noch hunderte € als Anwaltshonorar drauf, der dich selbstverständlich nicht darauf hinweist, dass es da keinen Spielraum gibt, sondern dich erst nach Wochen mit seiner Rechnung ohne Ergebnis kontaktiert.
 
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Die machen das aber auch aus dem Grund, da kein Mensch / Firma was weiß ich der Welt garantieren kann immer diesen Speed zu haben, weil das von so vielen Faktoren abhängt.
 
Shalill schrieb:
Die machen das aber auch aus dem Grund, da kein Mensch / Firma was weiß ich der Welt garantieren kann immer diesen Speed zu haben, weil das von so vielen Faktoren abhängt.
So hatte ich das eher verstanden. Ich meine zwar, dass sie hier einen gewissen Rahmen haben, aber dass 1000 kbps dauerhaft da nicht mehr reinfallen. Weiß jemand genaueres?
Ergänzung ()

Außerdem hats mich schon gewundert, dass der Service-Mitarbeiter uns dann nicht auf "bis zu" verwiesen hat, sondern nur auf diesen Absatz, bei dem eben kein Kreuz gesetzt wurde.
 
also erstmal ist der speedtest den du nutzt in meinen augen nichts
habe ne vollanliegende 100mbit leitung und die seite sagt mir hich hätte 2,6mbit:)
geh mal auf speed.io speedtest.net speedmeter.de und wenn du bei den drein ein
mittelwert hast ist es einigermaßen verlässlich.

zu deinem problem wirst nicht raus kommen hier im umland gibts jedemenge
die auch für 16mbit zahlen aber nur 0,7mbit haben...
 
Also bei Unitymedia ist es so, dass man einen Vertag abschließen kann und in der Zeit wo beide Verträge parallel laufen nichts an UM zahlt. Vielleicht gibt es das ja auch bei Kabel BW. Schließlich fusionieren die beiden ja bald.
 
H€RM@NN schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*

Danke für die Antwort. Ich habe keinerlei Anwaltserfahrungen, von daher wäre das jetzt auch sicher kein guter Einstieg.

Andererseits würden wir den schriftlichen Weg zu Arcor trotzdem gerne probieren (nichts zu verlieren, ne?). Womit denkst Du haben wir die besten Chancen, irgendwie Gehör zu finden und nicht nur mit einer Standardantwort abgefertigt zu werden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gab aber neulich ein Urteil, finde es gerade nicht -> bis zu ist richtig das sich da offengehalten wird das evtl. nicht ganz die maximal Leistung geliefert wird. aber 1000 statt 6000 sind schon ne ordentlich Abweichung!

hier ist übrigens er Artikel, hat zwar einen leicht anderen Bezug der Begründung wenn ihr euch auf eure Sonderkündigung mit dieser Klausel beruft habt ihr vielleicht eine Chance vor dez/12 rauszukommen.
http://www.dslweb.de/dsl-news-aktue...nder-dsl-speed-kuendigungsgrund-09120402.html

Grundsätzlich würde ich auch noch ein paar Protokolle beilegen vom Speedtest, am besten von verschiedenen Anbietern, unterschiedlichen Tagen. Und das alles als Einsendung mit Unterschrift das es nicht verlorengegangen ist.
Grundsätzlich in dem Brief einen netten Ton anschlagen damit die nicht gleich beim erstem Satz kotzen, sollten Sie sich wehren kann man immer noch andere Töne anschlagen ;-)
 
Hallo,

also ich denke auch ihr werdet am "Bis zu ..." scheitern, aber dies wiederspricht sich mit dem Häckchen von dem du geschrieben hast und eigentlich hätte die Leitung erst garnicht geschaltet werden dürfen, da dieses Häckchen bei Vertragsabschluss nicht gesetzt wurde. In diesem Fall hätte Arcor mit deinem Mitbewohner Kontakt aufnehmen müssen und nachfragen ob er die Leitung mit der verfügbaren Bandbreite haben will, bzw. wenn die wirklich Wert auf Kundenmeinung gelegt hätten, gleich einen güngstiegeren Tarif mit niedriegerer Bandbreite anbieten (z.B 2000er DSL).

Ihr könnt es ja mit einem Brief versuchen, aber falls draus nichts wird (was warscheinlich der Fall sein wird) würde ich es in Kauf nehmen und die Paar Monate bis zum Vertragsende abwarten.

Grüße
 
Ich meine mal gehört zu haben, dass die Provider durch den Zusatz "bis zu" zwar einen gewissen Spielraum haben (zumal die DSL Bandbreite ständig schwankt), aber nicht beliebig weit runter gehen dürfen.

http://www.focus.de/digital/tarife/...chluss-kann-gekuendigt-werden_aid_694572.html

http://www.teltarif.de/urteil-vodaf...it-bandbreite-vertrag-illegal/news/45426.html

Du kannst deinem Provider schreiben und auf solche Urteile verweisen. Entweder er gibt nach oder du musst dir einen Anwalt besorgen. Ob sich das letztendlich lohnt, ist fraglich.
 
Zu der rechtlichen Frage kann ich leider nicht beitragen. Ich kenne auch nicht die Arcor Vertagsbedingungen aber die der Telekom und die haben es geschickt so geregelt das wenn man einen "langsameren" DSL Tarif bucht z.B. die Telefonflatrate plötzlich nicht mehr enthalten ist. So haben meine Eltern zur Zeit einen 16000er Tarif können aber nur 2000 per DSL-RAM nutzen eben wegen der Telefonflatrate. Den Downloadspeed kann man eigenlich ganz einfach testen. Man sucht sich eine gute lokale (D) Downloadseite z.B. FTP Server von Unis, Computerbase, chip.de usw und lädt was größeres runter. Wenn "nur" ca. 120 KB/s erreicht werden ist es tatsächlich 1 MBit, bei 240 KB/s 2 MBit ...
 
Bitte!

Aber wie gesagt, macht ein paar Speedtest.net ist da ganz gut. Bieten verschiedene Download server an.
Und einfach unter Live Bediengungen.
Hier würde ich COmputerbase, Chip.de oder Steam empfehlen. Steam hat mir eben noch 10,5mb gegeben... solange keine Sonderaktionen sind kannst du da zu 100% mit deinem max speed ziehen...
 
Speedtests

Atlan3000 schrieb:
Den Downloadspeed kann man eigenlich ganz einfach testen. Man sucht sich eine gute lokale (D) Downloadseite z.B. FTP Server von Unis, Computerbase, chip.de usw und lädt was größeres runter. Wenn "nur" ca. 120 KB/s erreicht werden ist es tatsächlich 1 MBit, bei 240 KB/s 2 MBit ...

blizzard3008 schrieb:
Grundsätzlich würde ich auch noch ein paar Protokolle beilegen vom Speedtest, am besten von verschiedenen Anbietern, unterschiedlichen Tagen.

4naloCannibalo schrieb:
Vielleicht nochmal da Anrufen das die die Leitung checken sollten.

Nordm4nn schrieb:
also erstmal ist der speedtest den du nutzt in meinen augen nichts
habe ne vollanliegende 100mbit leitung und die seite sagt mir hich hätte 2,6mbit:)
geh mal auf speed.io speedtest.net speedmeter.de und wenn du bei den drein ein
mittelwert hast ist es einigermaßen verlässlich.

Am Telefon wurde uns bereits bestätigt, dass wir nur eine 1000-Leitung haben. Da braucht es dann auch keine zusätzlichen Tests mehr ;)
 
Gib Deinem Provider einfach zwei Wochen Zeit den Mangel abzustellen. Sollten die den Vertrag nicht erfüllen können, hast Du Kündigungsrecht (anders als es irgendwelche MöchtegernAnwälte hier behaupten). Die Klausel "bis zu" hat vor Gericht keinen Bestand mehr und das wissen die Provider, deshalb verwies die Dame ja auch auf das Kreuzchen:D, welches Du oder Ihr ja nicht gesetzt habt:evillol:
 
hansihx schrieb:
Die Klausel "bis zu" hat vor Gericht keinen Bestand mehr und das wissen die Provider, deshalb verwies die Dame ja auch auf das Kreuzchen:D, welches Du oder Ihr ja nicht gesetzt habt:evillol:

Hast Du dazu eine Quelle, auf den wir uns berufen können?
 
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