Artikelzustand originalverpackter Ware beim Verkauf

D.M.X

Lt. Commander
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Apr. 2005
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Guten Abend,

evtl. gibt es hier jemanden der sich etwas mit der Materie auskennt. Ich habe dazu schon etwas gesucht aber bin nicht so 100% wie ich das gefundene nun richtig interpretiere. Folgende Ausgangslage: Ich habe bei einem Vertragsabschluss eine Art Geschenk bekommen, das ich gerne verkaufen würde. Der Artikel wurde vor 6 Tage angeliefert in OVP und lagert nun seitdem bei mir, ist also nicht ausgepackt.

Wie gesagt würde ich den Artikel nun gerne verkaufen (Ebay etc.). Da ich aber keine Rechnung/Kaufnachweis besitze (logisch) und privat verkaufe besteht auch keinerlei Gewährleistung für den Käufer. Das ist alles ok und wird auch deutlich in der Auktion erwähnt. Allerdings finde ich nicht so recht heraus welchen Zustand der Artikel nun korrekt haben sollte. Die Frage ist ja, kann ein Privater Verkäufer einen Artikel als "Neu" (überhaupt) verkaufen und dabei wirksam die Gewährleistung ausschließen? Im Internet liest man hier Gegenteiliges, mal ja, mal nein (1 Jahr mindestens).

Da ich keinen Käufer täuschen noch Ärger bekommen will, würde ich vom Gefühl her den Artikel nach jetzigem Stand wohl als "Gebraucht" einstellen und in der Beschreibung alles sauber deklarieren. Warum mich das dennoch interessiert ist, weil ich mir durchaus vorstellen kann, dass die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf in der Kategorie "Neu" eher noch steigen, wenn nicht auch mehr Geld einbringen.
Ich fände die Info durchaus auch für spätere Verkäufe interessant. Bei Ebay selbst scheinen sich die meisten um sowas ja eher nicht zu kümmern und willkürlich einzustellen.
 
Sicher kannst Du es als neu, original verpackt und ungeöffnet verkaufen. Aber ganz aus der Haftung kommst Du nicht raus. Auch original verpackte Dinge können einen Mangel haben. Für den haftest Du.
 
Willkommen in der Risikoabwägung. Geld oder Sicherheit? Beides gleichzeitig geht offensichtlich nicht.
 
um welche Art Geschenk handelt es sich denn?

Du könntest den Artikel auch einfach auspacken und auf Fehler prüfen, anschliessend als "gebraucht" mit dem Hinweis dass nur eine Funktionsprüfung durchgeführt worden ist einstellen.

Denn als privater Ebayer sollte man aufpassen dass man nicht zu viele Artikel mit dem Zustand "Neu" reinsetzt. Ich hatte eine zeitlang immer einen Hinweistext in meinem Ebaymenü stehen. Sind sie gewerblicher Verkäufer ....

Es könnte sein dass irgendwann mal das Finanzamt bei dir klingelt. Hatte ich zumindest mal irgendwo im Ebay Forum gelesen.

Ich selbst habe damit keine Erfahrungen machen dürfen, ich weiss auch nicht ob es nur Panikmache ist, aber seitdem stelle ich nur ganz selten neue Artikel ein.
 
@pitu
Ist es leider nicht. Xpider ist ein recht mächtiges Tool der Finanzverwaltung. Eine Arbeitskollegin haben sie dran bekommen, was aber daraus wurde weiß ich nicht.
 
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Kannst du sagen wie hoch die Anzahl und der Verkaufspreis der Artikel war? Das würde mich mal interessieren.
 
Unterschiedlich, sie hatte viel Tupperkram verkauft. Neu sowie gebraucht. Ich meine sie sagte mal was von 150 Auktionen über ein Jahr. Und da selbst gebrauchter Tupperkram teurer ist, würde ich von Gefühl her den Umsatz in Summe auf gut 3000+€ setzen.
 
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Danke erstmal für die Antworten. Es handelt sich um einen Grill, neuwert ca. 700€ (lt. Hersteller). Hab ihn als Auktion für weniger drinnen.
Ich hatte auch überlegt ihn als Gebraucht rein zu setzen, habe mich dann für die Kategorie "Neu - sonstige" entschieden und eine entsprechende Artikelbeschreibung eingefügt samt dem Hinweis auf keine Gewährleistung.

Ansonsten als Info: Ich habe bisher bei Ebay oder sonst wo noch nie etwas als Neu verkauft. Hab auch schon seit Jahren nix mehr über EBay verkauft. Sollte wirklich was mit dem Originalverpackten Artikel sein muss ich eben schauen das ich das beim Lieferanten reklamieren kann. Ich hoffe aber einfach mal das alles passt. Auspacken ist leider keine so gute Option wie man sich denken kann, weil es dann deutlich unhandlicher wird (auch für den Abholer).
 

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