D.M.X
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2005
- Beiträge
- 1.159
Guten Abend,
evtl. gibt es hier jemanden der sich etwas mit der Materie auskennt. Ich habe dazu schon etwas gesucht aber bin nicht so 100% wie ich das gefundene nun richtig interpretiere. Folgende Ausgangslage: Ich habe bei einem Vertragsabschluss eine Art Geschenk bekommen, das ich gerne verkaufen würde. Der Artikel wurde vor 6 Tage angeliefert in OVP und lagert nun seitdem bei mir, ist also nicht ausgepackt.
Wie gesagt würde ich den Artikel nun gerne verkaufen (Ebay etc.). Da ich aber keine Rechnung/Kaufnachweis besitze (logisch) und privat verkaufe besteht auch keinerlei Gewährleistung für den Käufer. Das ist alles ok und wird auch deutlich in der Auktion erwähnt. Allerdings finde ich nicht so recht heraus welchen Zustand der Artikel nun korrekt haben sollte. Die Frage ist ja, kann ein Privater Verkäufer einen Artikel als "Neu" (überhaupt) verkaufen und dabei wirksam die Gewährleistung ausschließen? Im Internet liest man hier Gegenteiliges, mal ja, mal nein (1 Jahr mindestens).
Da ich keinen Käufer täuschen noch Ärger bekommen will, würde ich vom Gefühl her den Artikel nach jetzigem Stand wohl als "Gebraucht" einstellen und in der Beschreibung alles sauber deklarieren. Warum mich das dennoch interessiert ist, weil ich mir durchaus vorstellen kann, dass die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf in der Kategorie "Neu" eher noch steigen, wenn nicht auch mehr Geld einbringen.
Ich fände die Info durchaus auch für spätere Verkäufe interessant. Bei Ebay selbst scheinen sich die meisten um sowas ja eher nicht zu kümmern und willkürlich einzustellen.
evtl. gibt es hier jemanden der sich etwas mit der Materie auskennt. Ich habe dazu schon etwas gesucht aber bin nicht so 100% wie ich das gefundene nun richtig interpretiere. Folgende Ausgangslage: Ich habe bei einem Vertragsabschluss eine Art Geschenk bekommen, das ich gerne verkaufen würde. Der Artikel wurde vor 6 Tage angeliefert in OVP und lagert nun seitdem bei mir, ist also nicht ausgepackt.
Wie gesagt würde ich den Artikel nun gerne verkaufen (Ebay etc.). Da ich aber keine Rechnung/Kaufnachweis besitze (logisch) und privat verkaufe besteht auch keinerlei Gewährleistung für den Käufer. Das ist alles ok und wird auch deutlich in der Auktion erwähnt. Allerdings finde ich nicht so recht heraus welchen Zustand der Artikel nun korrekt haben sollte. Die Frage ist ja, kann ein Privater Verkäufer einen Artikel als "Neu" (überhaupt) verkaufen und dabei wirksam die Gewährleistung ausschließen? Im Internet liest man hier Gegenteiliges, mal ja, mal nein (1 Jahr mindestens).
Da ich keinen Käufer täuschen noch Ärger bekommen will, würde ich vom Gefühl her den Artikel nach jetzigem Stand wohl als "Gebraucht" einstellen und in der Beschreibung alles sauber deklarieren. Warum mich das dennoch interessiert ist, weil ich mir durchaus vorstellen kann, dass die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf in der Kategorie "Neu" eher noch steigen, wenn nicht auch mehr Geld einbringen.
Ich fände die Info durchaus auch für spätere Verkäufe interessant. Bei Ebay selbst scheinen sich die meisten um sowas ja eher nicht zu kümmern und willkürlich einzustellen.