Arzneimittel-Richtlinien sagen Kasse übernimmt - Arzt verpflichtet zu Kassenrezept?

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Lt. Commander
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Hey,

ich brauche zu Diagnosezwecken ein Arzneimittel namens Caverject mit dem Wirkstoff Alprostadil.
In den Richtlinien kann man nachlesen, dass die Kasse die Kosten eigentlich nicht übernimmt, Ausnahme ist dabei wenn es zu Diagnosezwecken eingesetzt wird.

Zu lesen Seite 4 dieser PDF Datei:

https://www.g-ba.de/downloads/83-691-441/AM-RL-II-Life style-2017-01-28.pdf

In der Apotheke hatte die Kassiererin genau den gleichen Hinweis in der Kasse zu dem Caverject (Kasse zahlt zu Diagnosezwecken).

Der Arzt vom dem ich das Rezept habe, hat mir ein Privatrezept ausgehändigt. Nun habe ich beim Arzt nochmal angerufen und nachgefragt warum ich die 42€ für das Caverject selber zahlen soll, obwohl die Kasse die Kosten übernimmt für Diagnosezwecke. Die Sekretärin sagte mir der Arzt macht das grundsätzlich nur als Privatrezept, weil die nicht beliebig viel über die Kasse abrechnen lassen dürfen oder so.
Habe bei der Kasse angerufen, und die sagten mir auch, dass es Entscheidung des Arztes sei.

Nun hat mir aber jemand anderes, der sich da ziemlich gut mit auskennt, gesagt, dass da überhaupt niemand frei entscheiden darf, sondern der Arzt dazu verpflichtet ist mir ein Kassenrezept auszustellen, da ich laut den Richtlinien da Anspruch drauf habe. Kann das jemand bestätigen, der da auch Ahnung von hat?

Habe morgen Mittag den Termin und möchte natürlich ungern 42€ für ein Arzneimittel zahlen, was die Kasse eigentlich übernehmen sollte.
 
Der Arzt ist außer in lebensbedrohlichen Notfällen zu gar nichts verpflichtet. Du hast in Deutschland das Recht zu einem anderen Arzt zu gehen und da deine Flatrate Karte vorzulegen, also mach das doch einfach bis du einen findest der das macht...
 
GregoryH schrieb:
Der Arzt ist außer in lebensbedrohlichen Notfällen zu gar nichts verpflichtet. Du hast in Deutschland das Recht zu einem anderen Arzt zu gehen und da deine Flatrate Karte vorzulegen, also mach das doch einfach bis du einen findest der das macht...

auch nicht, wenn der arzt vertragsarzt ist?
 
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