Evanescence
Cadet 4th Year
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- März 2004
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Hallo Leutz, ich brauche von euch Hilfe...
Folgender Sachverhalt liegt vor.
Mein Notebook (g1) fing Ende Dezember an zu fiepen, ich habe dieses bei Asus zur Reparatur angemeldet. Vom Dienstleister flatterte mir dann paar Tage nach dem Wegschicken des Notebooks ein Kostenvoranschlag ins Haus.
So fand die Reparaturfirma diesen Fehler und kommentierte es auf folgende Art:
Da es auch einen Flüssigkeit"unfall" gab, und laut der Reparaturfirma dies die Fehlerursache ist, habe ich den Kostenvoranschlag akz.
Die Reparatur wurde auch schnell durchgeführt, Tastatur + oberes Gehäuse + Mainboard (mit einer abgespeckten GPU) wurde getauscht. Das von mir beschriebene fiepen blieb. Also habe ich wieder zu einer zweiten RMA angemeldet, wieder wurde das Mainboard getauscht, dieses mal "kostenlos".... fiepen immer noch da... ich bin jetzt dabei beim Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten.
Jetzt flattert mir eine Zahlungserinnerung ins Haus, ich solle doch den Kostenvoranschlag begleichen.... Anruf bei der Reparaturfirma ergab nichts, wurde ich an Asus verwiesen... Asus meint ich muss dies bezahlen weil ja Tastatur + Gehäuse getaucht wurde....
Es stellt sich fie Frage ob gegen die Zahlung Einspruch einlegen soll oder nicht, schließlich liegt die Ursache für das fiepen doch nicht beim Wasser, wie mir versichert wurde bzg. auf dem Kostenvoranschlag steht.... und wenn mir Asus ein gleichwertiges/höherwertiges Notebook anbietet weil die Ursache anscheinend nicht auffindbar ist soll jetzt was dazu bezahlt werden???
Was meint Ihr? Soll man dies so akz, oder doch widersprechen?
Folgender Sachverhalt liegt vor.
Mein Notebook (g1) fing Ende Dezember an zu fiepen, ich habe dieses bei Asus zur Reparatur angemeldet. Vom Dienstleister flatterte mir dann paar Tage nach dem Wegschicken des Notebooks ein Kostenvoranschlag ins Haus.
So fand die Reparaturfirma diesen Fehler und kommentierte es auf folgende Art:
Der Ausfall Ihres Notebooks wurde durch Flüssigkeit verursacht und unterliegt somit keiner Gewährleistung.
Da es auch einen Flüssigkeit"unfall" gab, und laut der Reparaturfirma dies die Fehlerursache ist, habe ich den Kostenvoranschlag akz.
Die Reparatur wurde auch schnell durchgeführt, Tastatur + oberes Gehäuse + Mainboard (mit einer abgespeckten GPU) wurde getauscht. Das von mir beschriebene fiepen blieb. Also habe ich wieder zu einer zweiten RMA angemeldet, wieder wurde das Mainboard getauscht, dieses mal "kostenlos".... fiepen immer noch da... ich bin jetzt dabei beim Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten.
Jetzt flattert mir eine Zahlungserinnerung ins Haus, ich solle doch den Kostenvoranschlag begleichen.... Anruf bei der Reparaturfirma ergab nichts, wurde ich an Asus verwiesen... Asus meint ich muss dies bezahlen weil ja Tastatur + Gehäuse getaucht wurde....
Es stellt sich fie Frage ob gegen die Zahlung Einspruch einlegen soll oder nicht, schließlich liegt die Ursache für das fiepen doch nicht beim Wasser, wie mir versichert wurde bzg. auf dem Kostenvoranschlag steht.... und wenn mir Asus ein gleichwertiges/höherwertiges Notebook anbietet weil die Ursache anscheinend nicht auffindbar ist soll jetzt was dazu bezahlt werden???
Was meint Ihr? Soll man dies so akz, oder doch widersprechen?