ASUS-RMA Prozess?

dulciIT

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Wir müssen mit unserem ASUS Bord durch den RMA Prozess, bei ASUS hört man dort in der Vergangenheit leider nichts gutes.

Weiß jemand wie der Prozess abläuft und ob ein Mainboard in der Regel repariert oder durchgetauscht wird? Am liebsten hätten wir aufgrund der erneuten Komplikationen mit einem ASUS Board das Geld zurück.

Die Fehler sind, dass kein POST-Boot möglich ist, nach längerem Betrieb entstehen zufällige Neustarts mit wirren Fehlercodes. Jeder erdenkliche Fehlercode aus dem Handbuch war nun schon dabei. Das Board wurde eindeutig mit einem Ausschlussverfahren als Fehler entdeckt, das ist sicher. Neue Bios Version ist auch bereits drauf. Es handelt sich um ein Maximus Z790 Hero.

Es geht hier nun um den RMA Prozess, hat jemand Erfahrung wie es dort in der Regel aussieht?

PS: Wenn der Thread hier falsch ist, gerne verschieben ;)
 
dulciIT schrieb:
Weiß jemand wie der Prozess abläuft und ob ein Mainboard in der Regel repariert oder durchgetauscht wird?
wird von fall zu fall entschieden
dulciIT schrieb:
Am liebsten hätten wir aufgrund der erneuten Komplikationen mit einem ASUS Board das Geld zurück.
das geht erst, wenn du dem hersteller 3 Reparaturversuche gegeben hast
 
Bei Onlinebestellungen gibts 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.
Ansonsten übernimmt der Händler die Rückabwicklung im ersten Jahr. (Nach halbem Jahr Beweislastumkehr)
Du solltest nur die RMA beim Händler kommunizieren, und das Paket nicht direkt zurückschicken.
 
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Wie alt ist denn das Mainboard? Normal bringt man es für Geld zurück zum Händler. Asus gibt Gutschriften nur an den Distri - der an den Händler - der an den Kunden. Aber wegen einem Defekt gibts aber nicht gleich eine GS.
 
madmax2010 schrieb:
wird von fall zu fall entschieden

das geht erst, wenn du dem hersteller 3 Reparaturversuche gegeben hast
Das mit dem Reparaturversuchen ist die Rechtsgrundlage, aber mir geht es hier eher um Erfahrungsberichte.

Ich bin normaler Benutzer und kenne mich im extrem technischen Bereich nicht ganz aus, daher die Frage ob solch ein Schaden überhaupt behoben werden kann? Ein Austauschprodukt wäre mir auch recht. Bei einem reparierten Produkt habe ich das Gefühl, dass wir das ganze irgendwann wieder ausbauen dürfen
 
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madmax2010 schrieb:
dem hersteller 3 Reparaturversuche
Dem Händler und nicht dem Hersteller. Reparieren machen die in der Regel nicht außer es nur der Bios chip oder so. Zu 90% wird das ganze Board getauscht.
 
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Wie alt ist den die Hardware? Garantie oder Gewährleistungsfall?
Beides kann wenn es dumm läuft stark schwanken von der Zeit.
 
jenstv schrieb:
Wie alt ist denn das Mainboard? Normal bringt man es für Geld zurück zum Händler. Asus gibt Gutschriften nur an den Distri - der an den Händler - der an den Kunden. Aber wegen einem Defekt gibts aber nicht gleich eine GS.
Das Board wurde von uns gebraucht erworben, Garantieabwicklung läuft über den Erstkäufer. Der Händler verweist an ASUS direkt.

Fujiyama schrieb:
Wie alt ist den die Hardware? Garantie oder Gewährleistungsfall?
Beides kann wenn es dumm läuft stark schwanken von der Zeit.
Das Board wurde Ende 2022 vom Erstkäufer erworben.
Ergänzung ()

Slayn schrieb:
Dem Händler und nicht dem Hersteller. Reparieren machen die in der Regel nicht außer es nur der Bios chip oder so. Zu 90% wird das ganze Board getauscht.
Verwiesen hat der Händler an ASUS, wo die Garantieabwicklung nun über den Erstkäufer läuft. Angefragt wurde vom Erstkäufer zuerst beim Händler. Mit den genauen Garantiebestimmungen kenne ich mich nicht ganz aus, bei uns kamen solche Fälle glücklicherweise eher selten vor.

Hat der Händler eventuell fälschlicherweise an ASUS verleitet, um sich das Leben einfach zu machen? Ist der Händler noch zuständig?
 
Bei einigen Produkten bietet der Hersteller eine eigene Reklamationsabwicklung im ersten Jahr an - u.a. bei Notebooks wird das gerne gemacht.

Bei Mainboards wäre mir das persönlich aber neu. Daher hätte ich mich an deiner Stelle an den Händler gewandt - Ausnahmen: der Händler existiert nicht mehr und kann deine Gewährleistungsansprüche nicht mehr abwickeln oder befindet sich im Insolvenzverfahren, wo es dann sehr, sehr fraglich wäre, ob du dein eingesendetes / abgegebenes Board oder den Wert jemals wiedersehen würdest.

Geld von einem Hersteller bekommst du nur bei ausgelobten Cashback Aktionen innerhalb des Aktionszeitraums.

Sie werden dir kaum einen Kaufpreis erstatten, da sie zu dir selbst keine Geschäftsbeziehungen führen und von dir auch kein Geld bekommen haben.

Ansprechpartner = normalerweise der Händler.
 
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In der Regel wird ausgetauscht, sofern überhaupt ein Fehler nachgewiesen werden kann. Asus wickelt aber keine RMA direkt mit dem Kunden ab. Muss daher immer über den Händler laufen.

EDIT, hat sich bereits erledigt.
 
Stellt sich die Frage ob Asus überhaupt Garantie macht für den zweitkäufer.
So oder so würde ich mich mit Asus mal in Verbindung treten.
 
Fujiyama schrieb:
Stellt sich die Frage ob Asus überhaupt Garantie macht für den zweitkäufer.
Manchen sie normalerweise nicht, daher muss er die RMA auch über dem ersten Käufer laufen lassen.
 
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Zunächst ist Dein Ansprechpartner Dein Händler, von dem kannst Du Nachbesserung verlangen bis hin zur Gutschrift bei Nichterfüllung.

Der Hersteller muss gar nichts, er kann in seine Garantie schreiben was er will und erstattet keinen woanders geleisteten Kaufpreis. Ausnahme: Du kaufst direkt beim Hersteller, so dass dieser auch der Händler ist.

Sich direkt an den Hersteller zu wenden, solang die Gewährleistung noch besteht, ist daher potenziell suboptimal, wenn Kaufpreiserstattung Dein Ziel ist. Auf der anderen Seite schickt der Händler oft auch nur zum Hersteller, von daher spart man sich meist nur einen Versandweg und ggf. auch die Prüfung beim Händler, wenn man sich direkt an den Hersteller wendet. Das kann mituner um WOCHEN schneller sein.

@LiniXXus Kann ich hier nicht erkennen, hatte kürzlich einen Fall wo ich NUCs einschicken wollte, wäre kein Problem gewesen.
 
dulciIT schrieb:
Hat der Händler eventuell fälschlicherweise an ASUS verleitet, um sich das Leben einfach zu machen?
Genau und jetzt mal mit Asus mal schauen, wahrscheinlich verweisen sie dann auf den Händler... :D
Ergänzung ()

Cat Toaster schrieb:
@LiniXXus Kann ich hier nicht erkennen, hatte kürzlich einen Fall wo ich NUCs einschicken wollte, wäre kein Problem gewesen.
Hatte ich mit einer Grafikkarte, ob es mit einem Mainboard auch so ist, kann ich nicht sagen.
 
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Cat Toaster schrieb:
solang die Gewährleistung noch besteht
Der Kauf war "Ende 2022". Da ist nix mehr mit Gewährleistung.
 
Ltcrusher schrieb:
Der Händler hat an ASUS verwiesen. ASUS wurde auch kontaktiert, soll nun nochmal der Händler kontaktiert werden?

Fujiyama schrieb:
Die Garantie wird über den Erstkäufer abgewickelt. Von ASUS kam bisher keine Antwort, sollte der Händler nochmal informiert werden?

Cat Toaster schrieb:
Wäre es schlau es nochmal über den Händler zu versuchen, obwohl eine Anfrage bei ASUS bereits offen steht? Die Anfrage ist schon länger unbeantwortet.
 
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dulciIT schrieb:
Das Board wurde Ende 2022 vom Erstkäufer erworben
Bezüglich möglicher Gewährleistungsansprüche (Beweislastumkehr nicht vergessen) wäre hier das exakte Kaufdatum und das Datum, wann der Händler über den Defekt informiert wurde, interessant. Liegen dazwischen mehr als zwei Jahre - und sei es auch nur ein Tag - ist der Händler raus.
 
auch wäre hilfreich, um welches Board es geht. Ist es ein 50,-- Euro Board, dann würde ich das Ding entsorgen und ein neues kaufen. Denn eine RMA über ASUS direkt wird 3-4 Wochen in Anspruch nehmen (so meine Erfahrung in den letzten Monaten).
Aber gerne auf der ASUS RMA Seite die Abwicklung anstoßen. Dort wird dir auch bei Prüfung der Seriennummer schon mitgeteilt, ob die Abwicklung möglich sein wird :)
 
M@rsupil@mi Ja, wenn mein Beitrag sechs Minuten alt ist und seiner, auch wenn "darüber" zehn Minuten, konnte ich das während Schreibens noch nicht wissen. Dann wäre ich womöglich sogar selber drauf gekommen :)
 
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